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Henry fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Was passiert wenn man auf das Inkassoschreiben nicht reagiert?

16 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also, wer hier was von Gerichtsvollzieher und Pfändung schreibt, hat keine Ahnung. Ein Schreiben eines Inkassounternehmens hat den rechtlichen Gehalt einer Mahnung und ist weit davon entfernt, ein vollstreckungsfähiger Titel zu sein. Ohne einen solchen Titel, ggf. die Erwirkung einer Vollstreckungsklausel und die Zustellung des Titels kommt es in Deutschland nie im Leben zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Es steht jedem frei, auf das Schreiben eines Inkassounternehmens zu reagieren oder nicht. Allerdings fallen, sofern der Gläubiger denn seriös und die Hauptforderung berechtigt ist, durch die Beauftragung eines solchen Unternehmens natürlich weitere Kosten an, die dann mit der Hauptforderung tituliert und eingetrieben werden können. Bevor du aber nicht "mindestens" einen Mahnbescheid vom Gericht bekommst und diesen wochenlang unbearbeitet liegenlässt (weswegen dann auf Antrag des Gläubigers ein Vollstreckungsbescheid gegen dich ergeht), bekommst du definitiv keinen Besuch vom Gerichtsvollzieher und niemand kann und wird dich "zwingen", die offene Forderung zu bezahlen. Andere vollstreckbare Titel sind vollstreckbare Endurteile und alle, die hier aufgelistet sind: http://dejure.org/gesetze/ZPO/794.html

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Kosten werden mehr und der Papierberg bei dir zuhaus höher.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt darauf an, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn die Forderung gerechtfertigt ist, dann wird das Inkassounternehmen dir zuerst weitere Briefe schreiben bis es irgendwann genug hat und bei Gericht ein Mahnverfahren einleitet. Dort wird ohne auf die Gerechtfertigung zu überprüfen ein amtlicher Mahnbrief an dich verschickt. Daraufhin hast du drei Möglichkeiten: Entweder du erkennst die Forderung an und zahlst oder du legst innerhalb der zweiwöchigen Frist Widerspruch ein. Dritte Möglichkeit ist, das du gar nicht reagierst und somit die Forderung auch anerkennst. Legst du Widerspruch ein so ist die Firma in der Beweispflicht. Ist die Firma im recht, so kann das bis zur Vollstreckung einer Pfändung gehen, wenn du nicht zahlst. Ist die Forderung allerdings nicht gerechtfertigt, wird die Firma spätestens dann aufgeben, wenn du den Widerspruch eingelegt hast und die Firma die Beweislast hat. Viele Firmen schreiben aber danach auch noch weiter allerdings hat das dann nur noch den Zweck um dir angst zu machen und dich vielleicht doch noch zur Zahlung zu bewegen. So lange sie nicht bei Gericht einen vollstreckbaren Titel erwirkt haben können sie dir erstmal gar nicht. Haben sie einen werden allerdings dann alle aufgelaufenen Kosten da mit reingerechnet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du dich im Recht fühlst, dann kannst du abwarten, bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, dem kannst du dann widersprechen, ist bereits das nötige Formular dabei. Schickst du ans Gericht zurück und dann liegt es an der Inkasso-Firma, ob die wirklich den Schritt vor Gericht gehen wollen. Die haben sicher eine Rechtsabteilung und wenn die selbst wissen, dass sie eigentlich im Unrecht sind, werden die es einfach dabei belassen. Wenn die Sache vor Gericht geht, wird es aber eventuell richtig teuer. Also erst mal genau klären, ob die Forderung berechtigt ist, wenn ja, dann bezahl auch. Die meisten Inkasso-Firmen nehmen Ratenzahlungen an. Wenn du Zahlungsbereitschaft zeigst, müssen die auch quasi Raten akzeptieren.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Im groben und ganzen wie bereits beschrieben.

    Unterschieden muß auch wie beschrieben erstmal ob die Forderung berechtigt und beweisbar ist oder ob diese unberechtigt (und nicht beweisbar) erfolgt ist.

    Mit der Beweislast ist das nicht unbedingt einfach:

    Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 "Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen."

    "Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. ...Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen."

    Das Inkassobüro kann einen Mahnbescheid (kostengünstig) beantragen oder sofort Klage erheben.

    Es ist nicht unbedingt zulässig Inkassogebühren (abgesehen von den Mahngebühren für die erste Mahnung. Mit der ersten Mahnung befindet man sich grundsätzlich im Verzug §286 BGB) und zusätzlich Anwaltsgebühren zu verlangen. Das wird allerdings gerne gemacht besonders kassiert der Anwalt gerne als Inhaber des Inkassobüro Inkassogebühren und zusätzlich dann noch einmal Anwaltsgebühren.

    Grundsätzlich gilt, dass die Kosten des Inkassobüros die Kosten der Hauptforderung + Kosten der ersten Mahnung (In der Höhe natürlich wieder fraglich) + Zinsen + weitere Kosten, die Kosten nicht überschreiten dürfen, die ein Anwalt dafür hätte verlangen dürfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann kommen Mahngebühren ohne Ende auf dich zu und irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Je nach Rechtslage zahlst Du wesentlich mehr, als Dein Gläubiger vorher haben wollte. Wenn Du Dir aber sicher bist im Recht zu sein, kann nicht viel passieren, evtl. steht mal ein Muskelmann drohend vor Deiner Haustür. Nur der darf nichts machen. In Berlin hab ich mal gesehen, dass ein Schuldner von einem Mann mit Anzug und Zylinderhut auf Schritt und Tritt verfolgt wird. Das ist peinlich und lästig. Deshalb bezahlen die meissten auch lieber. Wenn Du aber unschuldig bist, kann Dir das total egal sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde ernsthaft prüfen, ob es gerechtfertigt ist. Und immer reagieren!

    Grundsätzlich würde ich vom Inkassobüro erstmal eine Vollmacht für seine Vertretungsberechtigung des Gläubigers und Beweise für meine Schulden verlangen. Alleine damit kann das ganze schon im Sande verlaufen...

    Wenn die Forderung an sich gerechtfertigt ist (vielleicht nicht in der Höhe, aber prinzipiell), dann würde ich anrufen und nachfragen. Da sind auch nur Menschen am Telefon, keine Hemmung! Reagiert man auf eine berechtigte Forderung nicht, dann kann das leider mit Pfändung enden.

    Die Vollmacht und Beweise würde ich aber in jedem Fall verlangen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Irgend einmal kommt dann der gerichtliche MAhnbescheid. Hier musst Du aber reagieren. Entweder Du zahlst, oder Du weist den Bescheid zurück - mit oder ohne Begründung. Danach entscheidet der Gläubiger, ob er die Sche dem Gericht übergibt. Erst nach Gerischtsurteil kann der Gerichtvollzieher kommen.

  • Bharat
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Man bekommt zwei Mahnungen in denen die Kosten schonmal steigen. Danach bekommt man einen Brief von dem Anwalt der das Inkasso-Büro vertritt, auch da steigen wieder die Kosten.

    Ich würde es garnicht erst dazu kommen lassen.

    Ich hatte mal Klamotten im Wert von 30€ bei H&M bestellt und dann immer nicht zur Bank geschafft, nach der 3.Mahnung kam ein Brief vom Inkasso auch dem schenkte ich nicht viel Beachtung, als der Brief vom Anwalt kam habe ich dann doch noch schnell bezahlt - 132€!

    Bharat

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