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Darf statt 30 min. parken auf 1/2 Stunde stehen?
Hallo,
kürzlich hat ein Kollege von mir eine interessante Frage aufgeworfen:
Darf aus einem Schild, auf dem das Parken ursprünglich für "1 Stunde" erlaubt war abgeändert werden in 1/2 Stunde? Müsste da nicht 30 Minuten dranstehen?
Kennt jemand die Rechtslage? Mir ist klar, dass das Ordunungsamt die Parkzeit verändern kann.
Viele Grüße
6 Antworten
- veit56211deLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Frag doch mal bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung die das Schild aufgestellt hat. Es mußten wirklich schon Schilder entsorgt werden weil sie nicht den amtlichen Vorgaben entsprachen.
Es darf ja auch nur die erlaubte Parkscheibe hinter dem Fenster liegen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Was für ein Unfug..
Wärst du so nett mir aus deiner Sicht den Unterschied zwischen 30 Minuten und einer halben Stunde zu erklären?
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
die Rechtslage ist mir nicht bekannt, aber meine Logik sagt mir, dass die Zeichen 1/2 auch 30 min. bedeuten. Ich würde sagen, jeder weiß doch heutzutage, dass 30 Minuten eine halbe Stunde ist.
Gruß Linda
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich ist es völlig egal ob 1/2 Std. oder 30 min. auf dem Schild steht. Ich kenne aus meiner langjährigen Fahrpraxis auf PKW und Bus beide Versionen und mir ist nichts bekannt, dass die Aufschrift 1/2 h bzw. 1/2 Std. verboten ist.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde in deinem Kreisamt nachfragen. Ich glaube, dass das überall unterschiedlich ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wie kommst Du denn auf diese Idee? Unsinn!