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FONIC Lastschrift / Bezahlung zwingend?

Meine Freundin hat eine FONIC Sim-Karte. Aus Versehen wollte sie zwei Mal "automatisch aufladen" (Lastschrift), da sie kein Deutsch spricht. Das Konto war jedoch nicht gedeckt. Jetzt hat sie einen negatives Saldo auf ihrem Account. Die beiden Auflade-Beträge und jeweils eine Bearbeitungsgebühr belaufen sich auf 43....€ Sie möchte FONIC unabhängig davon in Zukunft nicht mehr nutzen. Ist sie dennoch rechtlich verpflichtet, den Saldo auszugleichen – obwohl es sich um eine Prepaid-Karte handelt? Oder sollte sie die Sache einfach auf sich beruhen lassen? Muss FONIC noch eine Mahnung schicken, bevor die Sache eventl. an ein Inkasso-Unternehmen geht.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Fonic ist für mich ein Abzockladen mit sehr fragwürdigen Methoden, ich möchte schon von unseriös reden.

    Die 43 Euro muss zwar bezahlt werden, aber die Aufladebeträge kannst du zurückverlangen, immer zum Ende des Quartals, das ist übrings mich mich auch Abzocke.

    Fonic berechnet 15 Euro Gebühren bei einer geplatzten Lastschrift, das scheint mir zu hoch, angemessen sind 5-10 Euro. Aber was willst du machen, dagegen klagen? Kannst ja gerne zur Verbraucherzentrale gehen und hoffen, dass die eine Musterklage in diesen Fall gegen Fonic anstrengen.

    Ansonsten kann ich vor Fonic nur warnen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    An der Stelle Deiner Freundin würde ich jetzt den Betrag bezahlen und im Anschluss bzw. sofort die automatische Aufladen direkt stoppen.

    Sie wird wohl dazu verpflichtet sein den Betrag zu zahlen.

    Wenn es sich um eine irrtümliche Aufladung handelt, hätte Deine Freundin sofort reagieren und die Kundenbetreuung anrufen müssen. Diese hätten vielleicht aus Kulanz noch die Aufladung rückabgewickelt.

    Aber besser ist es jetzt den Betrag zu bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Immer die Geschäftsbedingungen lesen und wenn unverständlich übersetzen lassen. Erst danach entscheiden und wenn Kosten entstanden sind müssen diese ausgeglichen werden.

    Der Betrag von EURO 43,- wird mit Sicherheit eingeklagt !!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es zahlt sich immer aus Deutsch zu können. Das predige ich immer wieder.

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