Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Mahngebühren zahlen oder nicht?

Hi,

ich habe da ein klitze kleines Problem mit den netten tollen Stadtwerken.

Wir haben einen Vertrag mit denen in dem es heißt der Betrag ist fällig zum 03. eines Monats. Mein Dauerauftrag läuft immer zum 01. eines Monats somit ist das Geld spätestens am 03. bei denen auf dem Konto.

Am Samstag flattert dann eine Mahnung mit Mahngebühren ins Haus. Der Betrag wurde aber von meinem Konto am 04.05 abgebucht und müsste somit schon am 05.05 auf deren Konto sein (gleiche Bank und Online Ü). Bin ich im Recht, wenn ich die Mahngebühren nicht begleiche?

Ich kann ja nichts dafür, dass ein Feiertag war und dann gleich noch das Wochenende.

Schauen die Ihre Kontoauszüge nicht täglich an was eingeht?

Wie ist das generell mit Mahngebühren bei einer ersten Mahnung? Zählen die Stadtwerke als Behörde oder als normales Unternehmen?

Danke.

Update:

Öhm der 01. Mai war bei uns ein Feiertag.

Update 2:

Das die erste Mahnung als Zahlungserinnerung gilt hab ich auch schon gelesen aber es gibt nichts definitives dazu.... -.-

Update 3:

Es ist ja das erste mal jetzt passiert, dass das Geld nicht pünktlich zum 03. eines Monats bei denen war.

Was mich noch verwundert ist, dass sie auf der Mahnung schreiben fällig am 29.04 ABER in unserem Vertrag steht "Zahlung jeweils fällig bis zum 03. eines Monats

Update 4:

@ Chris

Wieso soll ich mit denen Verhandeln, wenn sie murks bauen? Nach meinem Kontoauszug haben die das Geld bereits vor der Mahnung erhalten.

Update 5:

@ Schatzi

Es hat sich ja nicht überschnitten, dass ist ja das Problem. Mahnung wurde am 07. erstellt und das Geld ist am 04. weg sehr merkwürdig das ganze.

Update 6:

Ich danke euch für die Objektiven Meinungen und habe jetzt erstmal eine saftige E-Mail losgelassen so etwas macht mich einfach sauer. Habe ihnen eine Frist bis morgen gesetzt. Mal sehn ob ich eine Antwort bekomme.

Update 7:

@ Kai Omen

Nuja ich würde jetzt mal gern wissen wieso sie solche Daten da reinquetschen in die Mahnung.

Die Frist einfach daher, weil ich dazu ja berechtigt bin und ein Recht auf Antwort habe... ich bezweifle aber das ich diese je bekommen werde.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Geld ist ja schon unterwegs.... die Mahngebühren brauchst du nicht zahlen.

    du solltest dich aber mal schlau machen, warum dein DA erst am 04.05. gebucht wurde, wenn der DA immer zum Ersten jeden Monats ausgeführt werden soll. Denn der Erste war ja ein Werktag!!

    Die Stadtwerke und ähnliche Unternehmen kontrollieren jeden Tag die Eingänge.

    Übrigens, wenn ich mal einen Betrag nicht pünktlich überwiesen haben und ich bekomme eine Mahnung, dann überweise ich meist noch am gleichen Tag den Betrag OHNE die Mahngebühren.

    Die können mir ja nicht nachweisen, dass ich die Mahnung gelesen habe BEVOR ich die Überweisung getätigt habe. Bisher hatte ich auch noch keine Probleme.

    Wenn du allerdings nach Erhalt der Mahnung noch einige Tage warten musst, bis du überweisen kannst, dann solltest du lieber die Mahngebühren mitüberweisen. Eine neue Mahnung wegen nicht gezahlter Mahngebühren wäre schon blöd.

    UPS !!! Kannst mal sehen... den Feiertag hatte ich gar nicht mehr auf der Rechnung... - Dann ist ja klar, dass der DA erst am Montag drauf ausgeführt wurde... Sorry ;o) *lach

  • vor 1 Jahrzehnt

    da du vertraglich im recht bist hast du die mahngebühren NICHT zu tragen-weil wenn die den 29 nehmen udn im vertrag der dritte steht dann ist diese mahnung eh falsch...

    des weiteren steht bei mahnungen ja meinst*wenn sie den betrag bereits bezahlt haben betrachten sie dieses schreiben als hinfällig*(so oder ähnlich)-daher ist diese für dich uninteressant...

    nein-heutzutage werden die eingänge durch rechner verbucht udn auch mahnungen von systemen erstellt,allerdings wird das buchhalterische immernoch von menschen bewerkstelligt-udn diese gucken manchmal NICHT richtig nach wenn sie einzelne dinge prüfen...

    stadtwerke sind ein unternehmen-KEINE behörde...

    achte bitte auf deine kommende rechnung-sollte der mahnbetrag dort draufstehen oder du ne mahnung über die mahngebühren bekommen dann ruf da an und wehr dich-immerhin kannst ja nachweisen dass ddie letzten monate immer das geld da war udn dass es am feiertag lag-normalerweise wissen dies unternehmen selbst-aber die versuchen es doch immerwieder...

    ähm-was für frist hast du denen gesetzt?du bist nicht in der position fristen zu setzen-du hast bezahlt und fertig-wie gesagt-die mahnkosten zahlst du NICHT-da du ja nachweisen kannst dass das geld vor erstellung der mahnung von deinem konto abgegangen ist und auch deren *termin* falsch gesetzt war...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sonja hat recht! Ruf an, erklär die Sache("Nach meinem Kontoauszug haben die das Geld bereits vor der Mahnung erhalten"). Eigentlich müsste in deinem Vertrag stehen, ab wann Mahngebühren anfallen, aber ganz sicher nicht vor dem vereinbarten Zahlungsdatum.

    Nichtmal meine Telefongesellschaft (aka Geldgier in Person) haut mir Mahngebühren auf die erste Mahnung, das ist echt unverschämt von den Stadtwerken.

    Bei andauernder Unverschämtheit kann man sich ja mal nach neuen Energieversorgern umschauen- und das auch kundtun.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    seltsamerweise hatten wir das gleiche Problem! Stadtwerke und Banken sind auch alles Abzocker! Ich bezahle das nicht!!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ruf da an. Sag denen, dass sich Zahlung und Mahnung überschneiden und die Mahnung gegenstandslos ist. Sollte dann kein Problem mehr sein. Die sollen um jeden Kunden froh sein, der bleibt und nicht zu Billiganbietern abwandert.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mahngebühren sind rein rechtlich erstmal grundsätzlich zu bezahlen, allerdings kann man mit dem Empfänger durchaus darüber verhandeln - wenn man da eigenmächtig nicht zahlt, kann es ganz schnell mehr Ärger geben.

    Das Mahngebühren bei der ersten Mahnung nicht erhoben werden dürfen ist übrigens falsch. Es muss nicht mal mehr eine Mahnung erfolgen um in Verzug zu geraten, da reicht schon die Nichtzahlung zum Zahlungstermin (das wurde vor einigen Jahren so neu geregelt), eine Ansetzung von Gebühren ist rechtlich bereits dann erlaubt!

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Um Geld durch Wetten Sie wollen, um Hilfe von Menschen, die diese Arbeit zu tun bekommen zu verdienen .. Ich habe so getan, und jetzt verdienen eine Menge Geld ..guarda dieser Seite http://wette.gewinnt.info/

    Dies wird definitiv in der Lage, Ihre Gewinne zu erhöhen und Sie werden die gewinnende Methode, um Geld mit Sportwetten machen zu lernen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anrufen unf nachfragen,wenn du es ihnen erkärst,umd sie sehen,dass das Geld da ist,brauchst du nicht zu zahlen. Ist bei mir auch schon vorgekommen,dass sich das überschnitten hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da das Geld ja schon bereits unterwegs war, kannst Du die Mahnung in den Papierkorb werfen und die Mahngebühren vergessen.

    Sollte noch einmal ein Schreiben kommen, kannst Du ja immer noch darauf antworten und sagen, dass Du einen Dauerauftrag hast und das Geld automatisch überwiesen wird.

  • Mama
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Soviel ich weiss,darf bei der ersten Mahnung keine Mahngebühr erhoben werden.

    Gruß Mama

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.