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Was ist eine Vorpfändung?
Mein Freund erhielt heute einen Brief von der Bank der eine Vorpfändung enthält. Ich habe noch nie davon gehört. Was ist deren Zweck und wo liegen für den Gläubiger die Vorteile gegenüber einer regulären Pfändung?
danke schön, das kann ich bei dejure.org auch nachlesen. Ich sehe nur keinen Sinn in der Existenz von so etwas. Es bleibt doch dem Gläubiger unbenommen eine reguläre Pfändung zu beantragen statt mit solchen halbillegalen Sachen den Verfahrensweg zu unterwandern
Aha, jetzt verstehe ich...allerdings spricht das Gesetz von 1 Monat, nicht 14 Tagen. Das heißt nachdem der GV hier war, hätte mein Freund gleich seinen AG informieren müssen das Geld (immehrin sein 1. Gahlt seit mehreren Jahren) z.B. auf mein Konto zu transferieren und die vorh. 45ct einfrieren zu lassen.
Das nächste Mal werden wir darauf achten!
und nur weil etwas gesetzlich zulässig ist, ist es deswegen noch lange nicht legal!
3 Antworten
- SpikeLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
§ 845
Vorpfändung
(1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderung an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Der Gerichtsvollzieher hat die Benachrichtigung mit den Aufforderungen selbst anzufertigen, wenn er von dem Gläubiger hierzu ausdrücklich beauftragt worden ist. Der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Schuldtitels bedarf es nicht. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post.
(2) Die Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes (§ 930), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Benachrichtigung zugestellt ist.
- vor 1 Jahrzehnt
Durch die Vorpfändung kann eine Forderung bereits vor der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels und dessen Zustellung an den Schuldner gesichert werden.
Voraussetzung ist, dass der Gläubiger den Schuldner und den Drittschuldner mittels einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher von der bevorstehenden Forderungspfändung benachrichtigt und ein Verfügungsverbot ausspricht. Die Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes sofern innerhalb von eines Monats seit der Zustellung die endgültige Pfädung erfolgt. Mit der Pfändung wandelt sich das Arrestpfandrecht in ein Pfändungspfandrecht.
Vorteil dieser Vorgehensart ist, dass der Pfändungsrang sich nach dem Zeitpunkt der Vorpfändung bestimmt.
Sicherheitsleistungen sind bei der Vorpfändung nicht zu entrichten.
Und warum liest du dann nicht als erstes und stellst dann die Frage richtig ?
- vor 1 Jahrzehnt
Die Vorpfändung ist für einen Gläubiger sehr sinnig und wichtig. Die Vorpfändung hat den Sinn, dass z.B. vorhandene Guthaben bei den Banken eingefroren werden. Die Bank darf zwar noch nicht an den Gläubiger auszahlen, darf aber auch nicht mehr an den Kontoinhaber bzw. Schuldner zahlen.
Innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Vorpfändung muss ein regulärer Pfändungs- und Ãberweisungsbeschluss her, der dann die Ãberweisung des Guthabens zugunsten des Gläubigers ermöglicht.
Theoretisch wäre es ja möglich ohne Vorpfändung, dass der Schuldner sein Geld noch schnell abholt und der Pfändungs- und Ãberweisungsbeschluss zu spät käme um dieses Geld sicherzustellen.
Vorteil für den Schuldner gibt es auch. Wenn er von der Vorpfändung bescheid weià kann er beim gleichen Gericht die Abweisung des Pfändungs- und Ãberweisungsbeschlusses beantragen und je nach Sachlage auf die Pfändungsfreigrenze hinweisen. Auch kann er beantragen den Pfändungs- und Ãberweisungsbeschluss aufheben oder abweisen zu lassen.
Die Verfahrensweise ist gesetzlich zulässig und nicht halbillegal!