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In Arabien Hochzeit auf Probe?
Im Internet hab ich gelesen, dass in Arabien "Ehe auf Proben" geschlossen werden, wo sich viele Paare nach NUR 3 Jahren Ehe wieder scheiden lassen.
Und noch hinzu habe ich gelesen, dass die Braut dann die sogenannte Morgengabe vor der Heirat bekommt.
Ich als westliche Frau würde jetzt sagen: Ist doch toll sowas. Vor der Hochzeit bekomm ich, was ich haben will, und muss mit dem Mann nicht länger als 3 Jahre verheiratet sein und kann diese Sachen dann behalten, wenn ich mich scheiden lasse. Vorausgesetzt, ich verhüte, so dass ich in diesen 3 Jahren net schwanger werde.
Somit ist doch dann manch Scheidungsrate in Arabien höher als bei uns hierzulande, oder?
Aber was mich schon etwas skeptisch macht ist diese Sache mit der Morgengabe: Die kann doch der (geschiedene) Mann dann doch wieder zurück verlangen, oder?
Wie sieht es dann dort aus? Kann mir da jemand mehr Infos geben, als ich sie schon habe?
Und was die Frauen dort angeht, die gehen dann zwar quasi als Jungfrau in die Ehe, doch wenn sie sich nach nur 3 Jahren Ehe wieder scheiden lassen, dann kommt es doch unserem westlichen System doch irgendwie gleich, oder?
Was denkt ihr darüber?
Danke für die Antworten im Voraus.
3 Antworten
- SalomonLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ich weiß nicht ob das mit der Ehe in Arabien so ist, wie du schreibst,und ehrlich gesagt interessiert es mich auch nicht,
ich halte solch eine Reglung einfach für verwerflich...
du hast geschrieben...
Ich als westliche Frau würde jetzt sagen: Ist doch toll so was. Vor der Hochzeit be komm ich, was ich haben will, und muss mit dem Mann nicht länger als 3 Jahre verheiratet sein und kann diese Sachen dann behalten, wenn ich mich scheiden lasse. Vorausgesetzt, ich verhüte, so dass ich in diesen 3 Jahren net schwanger werde.
sorry aber deine Einstellung hierzu ist einfach Egoistisch ,Materialistisch, keine gute Basis für eine gute Ehe...
aber an der Scheidungsrate sieht man,wie viele Menschen so denken,
es heißt doch in guten wie in schlechten Zeiten und so sollte man es auch halten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wer will denn die Frau noch nach so einer Zeit ehe.
Die Araber nehmen keine zweite wahl
- SchnuppiLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Zeitehe (auch Genussehe und MutÊ¿a-Ehe von arabisch ÙÙØ§Ø اÙ٠تعة , DMG nikÄḥ al-mutÊ¿a, wörtlich „Ehe des Genusses“ oder Sighe-Ehe von persisch ØµÙØºÙ ṣīġeh) ist eine zeitlich begrenzte Ehe, die bei schiitischen Muslimen üblich ist. Bei einer Zeitehe 'heiratet' ein muslimischer Mann eine Frau für eine Zeitdauer von einer Stunde bis zu 99 Jahren.
Die Zeitehe im Islam
Die Zeitehe gehört nach dem Schiismus eindeutig zur islamischen Lehre. Schiitische Ãberlieferer beziehen sich dabei auf einen Koranvers, durch den die Zeitehe – ihrer Ansicht nach – erlaubt wird:
„Und (verboten sind euch) die ehrbaren (Ehe)Frauen, auÃer was ihr (an Ehefrauen als Sklavinnen) besitzt. (Dies ist) euch von Gott vorgeschrieben. Was darüber hinausgeht, ist euch erlaubt, (nämlich) daà ihr euch als ehrbare (Ehe)Männer, nicht um Unzucht zu treiben, mit eurem Vermögen (sonstige Frauen zu verschaffen) sucht. Wenn ihr dann welche von ihnen (im ehelichen Verkehr) genossen habt (fa-mÄ istamtaÊ¿tum bi-hi min-hunna), dann gebt ihnen ihren Lohn als Pflichtteil! Es liegt aber für euch keine Sünde darin, wenn ihr, nachdem der Pflichtteil festgelegt ist, (darüber hinausgehend) ein gegenseitiges Ãbereinkommen trefft. Gott weià Bescheid und ist weise.“
– Koran: Sure 4: "Die Frauen", Vers 24 (Ãbstzg.: Paret)
Kritiker unter Muslimen rücken die Zeitehe dagegen in die Nähe der Prostitution. Insbesondere die sunnitische Mehrheit der Muslime lehnt die Zeitehe ab. Dabei beziehen sich sunnitische Gelehrte auf mehrere Ãberlieferungen (ḥadīṯ), in denen der Prophet Muḥammad die Zeitehe verbieten lässt.
Die Zeitehe im schiitisch-islamischen Recht
Die Zeitehe (nikÄḥ al-mutÊ¿a) ist – nach schiitischer Sichtweise – für einen Muslim die einzige Möglichkeit, eine Nichtmuslimin (Christin, Jüdin, eventuell Zoroastrierin) zu heiraten.
Im Ehevertrag, der mündlich ohne Heiratsvormund abgeschlossen werden kann, müssen genaue Angaben über die Zeitspanne des Ehevertrages und das der Frau zu übergebende Entgelt, das in ihren Besitz übergeht (mahr), gemacht werden. Es kann auch eine bestimmte Anzahl sexueller Begegnungen vereinbart werden. Die Frau muss für die Ehe unverheiratet und ehrbar sein, eine Verpflichtung über Unterhalt und Wohnung geht der Ehemann nicht ein. Gehen aus einer solchen Beziehung Kinder hervor, gelten sie rein rechtlich als ehelich.
Nach religiösen Autoritäten (marÄǧaÊ¿) kann die Zeitspanne einer Zeitehe zwischen einer Stunde und 99 Jahren betragen, wobei auch der Verkehr mit Prostituierten oder 'Seitensprünge' nicht ausgeschlossen sind. In schiitischen Gebieten arbeiten viele Prostituierte unter dem Deckmantel der Zeitehe, da die Frau durch die Zeitehe nicht zu einer Wartezeit (Ê¿iddah) verpflichtet ist, wie es nach islamischem Recht bei einer Dauerehe der Fall ist.
Die Zeitehe kann heimlich vollzogen werden, wobei es für die Zahl von Zeitehe-Frauen keine Grenze gibt. (Die Beschränkung auf 4 Ehefrauen gilt nur für unbefristete Eheverhältnisse). Ebenso wenig muss der Mann seine erste Ehefrau informieren, falls er eine Dauerehe führt.
Die Zeitehe nach staatlichem Recht
In der Islamischen Republik Iran ist die Zeitehe Teil des dortigen, schiitisch geprägten Rechtssystems, womit sie nur in diesem Land – von staatlicher Seite – legal ist. In Saudi-Arabien, wo der zum sunnitischen Islam gehörende wahhabitische Islam herrscht, ist die Zeitehe verboten und wird mit Prostitution gleichgesetzt, daher mit dem Tode für alle Beteiligten bestraft.
Quelle(n): Wiki