Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenPersönliche Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

gibt es eine möglichkeit?

hallo, mir schuldet jemand 650€ und bis jetzt hab ich es nicht erhalten und ich hab ein monat gewartet und ihm die chance gelassen zu zahlen, gibt es eine möglichkeit das geld einfordern zu lassen? wie z.b. von einem anwalt oder gerichtsvollzieher. bitte hilft mir.

Update:

ich hab zeugen dafür, und ja er weis es und er denkt ich blöffe blos. schrieftlich ging nicht weil er sich vorher verzogen hat.

Update 2:

er ist weg und ich weis nicht wo. das ist ja das problem, und sein kollege der mir versprchen hat mir das geld zu geben hat es auch nicht gemacht und er weis bestimmt wo er ist aber der sagt es mir net, die halten zusammen wie pech und schwefel.

Update 3:

ich hab keine adresse aber die kann ja der anwalt erfragen. vielen dank an euch. aber ich hab keine ahnung wo er ist und sein freund sagt es mir auch nicht. ich bin am verzwiefeln.

Update 4:

die adresse di der anwalt erfragen kann ist die von seinem freund,aber von ihm selbst weis ich nichts,leider.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da du nichts Schriftliches hast sind deine Aussichten extrem schlecht.

    Du wirst das Geld abschreiben müssen befürchte ich.

    Einen Anwalt einschalten kostet dich zusätzlich Geld- und nicht wenig. Auch für den Gerichtsvollzieher entstehen Kosten, die du vorstrecken musst. Überlege dir also sehr gut, ob du diesen Weg gehen willst.

    Sorry, aber dass es schriftlich nicht ging, weil "er sich vorher verzogen hat"- das ist doch Nonsens. Das hättest du gleich machen sollen, als du ihm das Geld gegeben hast. Solche Dinge schriftlich festzuhalten ist das Allerwichtigste, hat auch mit Misstrauen etc. absolut nichts zu tun. Es ist schlicht und einfach korrekt.

    Du hast viel Lehrgeld zahlen müssen. Ein zweites Mal wird dir so etwas sicherlich nicht passieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schmeiss deinen verlorenen 650 Euro nicht noch mehr Geld und Nerven hinterher. Klar freut sich der Anwalt, der verdient ja wieder an dir, und das Gericht, und der Gerichtsvollzieher, alles in Vorkasse für dich... und ob dann wirklich noch was rüber kommt für dich? Who knows...

    Falls du den letzten Wohnort dieses tollen Mitmenschen kennst, kannst du z.B. auf das zuständige Einwohnermeldeamt gehen und die neue Adresse erfragen, kostet 5 Euro. (Siehste, schon wieder Geld von dir)

    Dann könntest du ihm zumindest persönlich nochmal "sehr bestimmt" auf die Pelle rücken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also da muss ich Dich leider enttäuschen,von dem Geld wirst Du sicherlich nichts mehr sehen !

    Ich an deiner Stelle,würde das Geld abschreiben,und unter "Negativ" Erfahrung abbuchen.

    Da Du außer ein paar "Zeugen",nichts Schriftliches in der Hand hast,außer dem lauwarmen Wort seines "Kumpels" ! Und wie viel Du darauf geben kannst,hast Du ja schon bemerkt.

    Wenn Du jetzt über den Anwalt versuchst,dein Geld ein zu treiben,wirst Du nur noch "Gutes Geld" dem schon verlorenen hinter her schmeißen .

    Glaube mir,das kostet Dich mindestens das selbe was Du schon verleihen hast - wenn nicht sogar noch mehr.

    Du musst den Anwalt schon für die Beratung bezahlen,dann um den Schuldner zu ermitteln.

    Wobei noch nicht einmal sicher ist ob das überhaupt möglich ist,da Du ja nicht gerade viel von Ihm weist ?

    Falls das aber wieder erwartend doch klappt,muss der Anwalt erst einmal die Forderung bei Ihm geltend machen,dann An mahnen. Reagiert Er nicht darauf,must Du erst einmal einen Mahn- und danach einen Vollstreckungsbescheid beantragen,bzw. dein Anwalt macht das dann,und auch dafür will Er Geld.

    Und erst mit einem Vollstreckungs Bescheid,kannst Du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen deine Forderung einzutreiben.

    Ob das allerdings klappt wage ich zu bezweifeln,den der Bursche scheint ja an allen Ecken und Enden zu brennen,wenn Er auf diese Niederträchtige Art und Weise zu Geld kommen muss.

    Vermutlich wird außer einen Fruchtlosen Pfändung,nichts dabei raus kommen - sprich,dein Schuldner hat nichts,und wo nichts ist kann man nichts holen !

    Also wie gesagt,Schreib das Geld ab,auch wenn es weh tut,aber sonst must Du noch vieles gute Geld hinter her schieben,und damit kannst Du besseres machen,

    Tut mir echt leid für Dich,Gruß Knuddel.

  • vor 1 Jahrzehnt

    einfach einklagen

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du eine Zustelladresse hast kannst du über www.online-mahnantrag.de dem Schuldner einen Mahnbescheid schicken.

    Sollte der Schuldner nicht widersprechen hast du einen vorläufigen Titel mit dem du per Gerichtsvollzieher die Forderung pfänden kannst.

    Sollte der Schuldner widersprechen müsstest du das Klageverfahren veröffnen.

    Die Klageschrift setzt der Rechtspfleger am Amtsgericht für dich auf.

    Erst wenn du Klage erhebst kommen die Gerichtskosten (sind gering) auf dich zu. Diese musst du vorstrecken damit die Klage eröffnet wird.

    Solltest du nicht beweisen können, dass du dem Schuldner das Geld überlassen hast, leih einfach nichts mehr her.

    Quelle(n): Deutsches Recht
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo ein ähnliches Problem wie du hatte ich auch schon. Fakt ist, dass du rein rechtlich auf dein Geld bestehen kannst und eine mündliche Aussage heute ja auch schon als Vertrag anerkannt wird. Allerdings muss man sagen, wenn er kein Geld hat kannst du nichts erwarten. Natürlich rein menschlich, würde ich auch sagen was für eine "Schei...", du willst jemandem aushelfen und er dankt dir das mit Verweigerung der Rückzahlung. Sollte er Geld besitzen, solltest du ihm zunächst zur Einschüchterung ankündigen rechtliche Schritte einzuleiten und behaupten er würde bald Post von deinem Anwalt erhalten. Das ist zwar nicht die feine Art, aber wenn er sowieso als "Schuldner" bekannt ist, muss man ja fast so reagieren. Ich hoffe, dass du dein Geld bekommst und wünsch dir viel Erfolg, lass dich nicht unterkriegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Setze ihm eine konkrete letzte Zahlungsfrist (Einschreiben) und dann kann ein Anwalt einen Mahn - und Vollstreckungsbescheid beantragen. Die Kosten trägt der Schuldner

  • Sprich die Person am Besten noch mal darauf an und räume ihm/ihr einen weiteren kleinen Zeitraum von einer oder zwei Wochen ein. Wenn die Person weiterhin nicht bezahlt, kannst du natürlich deinen Anwalt einschalten. (Hast du eine Rechtschutzversicherung) Musst halt dann schauen, dass die Anwaltskosten nicht höher werden, als der von dir verliehene Betrag. Sonst bist du ja nur noch weiter im Nachteil.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist schon kein Kleingeld mehr. Hast du es schriftlich gemacht?Dann kannst du es einfordern,ansonsten sieht es böse aus.Versuch dann mal eine Ratenzahlung auszumachen,aber schriftlich mit deiner und dem Schuldner seiner Unterschrift.Dann hast du was in der Hand und kannst es über einen Anwalt einfordern lassen.

  • Kai M
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du von dem Jemand eine Unterschrift hast die besagt dass er das Geld von Dir erhalten hat gibt es freilich eine Möglichkeit!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.