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handyrechnung von 1997 bekommen! was soll ich tun?

vor einigen monaten habe ich eine handyrechnung von 1997 bekommen die noch offen sein soll. davon weiß ich aber nichts. ich hab sie ignoriert. jetzt hab ich eine zahlungsaufforderung bekommen, daß ich innerhalb von 7 tagen 50€ an eine inkassobüro zahlen soll.

sonst drohen sie mit dem gerichtsvollzieher. was soll ich nun tun. weiter ignorieren?

18 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    die Rechnung für die Leistung ist verjährt.

    Es zählt das Jahr der Leistungserbringung plus zwei volle Jahre, so steht es im BGB. Also Leistung im Jahr 1997, zwei Jahre drauf, ab 2000 ist die Verjährung eingetreten.

    Reagiere erst, wenn du von einen Gericht einen Mahnbescheid erhälst, diesem musst du sofort widersprechen. Bis dahin stelle dich "TOD"

  • clever
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Da brauchst du nix mehr machen. Die Forderung ist nach so vielen Jahren verjährt gemäß BGB.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß verjähren Forderungen nach 3-5 Jahren. Es gibt auch Ausnahmefälle, wenn Du z.B. in der Zeit mit der Firma in Verhandlungen standest, aber im Normallfall ist die Rechnung verjährt. Da viele Kunden trotzdem zahlen, aus Unwissenheit oder Angst, werden die verjährten Rechnungen trotzdem geschickt. Hier habe ich mal einen Link mit dem Gesetz, allerdings für den Gläubiger geschrieben, also aus anderer Sicht.

    http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/forde...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Antworte ihnen mit Verweis auf die Verjährungsfrist von Rechnungen auf die Nichtigkeit ihrer Forderung.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da will dich jemand betrügen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wegschmeissen., verjaehrt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rechnungen verjähren nach 2 Jahren.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Rechnung ist schon lange verjährt. Du brauchst erst tätig werden, wenn

    die mit einem Gerichtsbeschluß kommen. Dann muß sofort Widerspruch eingelegt werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mir den Wisch einrahmen und an die Wand hängen - an einer Stelle, wo ich es mindestens einmal täglich sehe. Dann hätte ich wenigstens einmal am Tag herzlich was zu lachen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    erst mal was zurückschicken und ablehenen is aber warscheinlich egh schon verjährt

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