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handyrechnung von 1997 bekommen! was soll ich tun?
vor einigen monaten habe ich eine handyrechnung von 1997 bekommen die noch offen sein soll. davon weiß ich aber nichts. ich hab sie ignoriert. jetzt hab ich eine zahlungsaufforderung bekommen, daß ich innerhalb von 7 tagen 50€ an eine inkassobüro zahlen soll.
sonst drohen sie mit dem gerichtsvollzieher. was soll ich nun tun. weiter ignorieren?
18 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
die Rechnung für die Leistung ist verjährt.
Es zählt das Jahr der Leistungserbringung plus zwei volle Jahre, so steht es im BGB. Also Leistung im Jahr 1997, zwei Jahre drauf, ab 2000 ist die Verjährung eingetreten.
Reagiere erst, wenn du von einen Gericht einen Mahnbescheid erhälst, diesem musst du sofort widersprechen. Bis dahin stelle dich "TOD"
- cleverLv 4vor 1 Jahrzehnt
Da brauchst du nix mehr machen. Die Forderung ist nach so vielen Jahren verjährt gemäà BGB.
- vor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weià verjähren Forderungen nach 3-5 Jahren. Es gibt auch Ausnahmefälle, wenn Du z.B. in der Zeit mit der Firma in Verhandlungen standest, aber im Normallfall ist die Rechnung verjährt. Da viele Kunden trotzdem zahlen, aus Unwissenheit oder Angst, werden die verjährten Rechnungen trotzdem geschickt. Hier habe ich mal einen Link mit dem Gesetz, allerdings für den Gläubiger geschrieben, also aus anderer Sicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Antworte ihnen mit Verweis auf die Verjährungsfrist von Rechnungen auf die Nichtigkeit ihrer Forderung.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rechnungen verjähren nach 2 Jahren.
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Rechnung ist schon lange verjährt. Du brauchst erst tätig werden, wenn
die mit einem Gerichtsbeschluà kommen. Dann muà sofort Widerspruch eingelegt werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde mir den Wisch einrahmen und an die Wand hängen - an einer Stelle, wo ich es mindestens einmal täglich sehe. Dann hätte ich wenigstens einmal am Tag herzlich was zu lachen...
- vor 1 Jahrzehnt
erst mal was zurückschicken und ablehenen is aber warscheinlich egh schon verjährt