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KFZ Versicherung stuft mich zu rückwirkend höher ein.Ich soll Beiträge nach zahlen.?

Meine Firma stellte mir ein Fahrzeug zur Verfügung. Ich übertrug die von mir erworbenen Versicherungsprozente meiner Firma, da ich das Fahrzeug allein fuhr.. Bei Austritt aus der Firma bekam ich die bis dahin erworbenen Prozente für meine KFZ Versicherung wieder zurück. Das habe ich schriftlich von meiner Firma erhalten.

Nun habe ich einen neuen KFZ-Vertrag abgeschlossen und auch zu Anfang die gleichen guten Versicherungsbedingungen erhalten. Nachdem ich den Vertrag aufkündigte,weil ich mein Auto abgemeldet hatte und zur Zeit keines auf meinen Namen angemeldet ist, stufte mich die Versicherung rückwirkend zu 125% ein und fordert einen erheblichen Beitrag nach. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt 45%. Auch das Schreiben meines früheren Arbeitgebers, wonach mir die KFZ -Versicherungsprozente wieder zurück übertragen wurden, hilft da nichts. Sie wollen das einfach nicht anerkennen.

Was kann ich tun????

6 Antworten

Bewertung
  • Tom F
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was Du bereits an Antworten erhalten hast, ist nicht ganz verkehrt. Ich erlebe immer wieder in der Praxis, dass der Verkauf von Autoversicherungen derart oberflächlich geschieht, dass viele Versicherte irgendwann mal ein Problem bekommen. Das aber am Rande!

    In Deinem Fall ist folgendes passiert. Du gibst Deinen Rabatt für Deinen Firmenwagen frei und willst ihn dann wieder haben. Das ist grundsätzlich nicht verkehrt, weil beide Seiten (Firma und Du) davon partizipierten. Was aber in solch einem Fall nicht beachtet wurde: "Einmal übertragen - immer übertragen" Rückübertragungen sind nur für die Jahre möglich die nach der Übertragung aufgelaufen sind. Auch hier überläßt man der neuen Versicherung die Chance, es zu tun oder nicht. Eine erneute Rückübertragung kann man zwar verlangen, bekommen muß man die aber nicht.

    Richtig wäre gewesen: Du schließt mit Deinem Arbeitgeber eine so genannte "Mitversicherungsgemeinschaft" ab. Diese sichert Dir den uneingeschränkte Behalt Deines Rabattes. Genau das kennen viele nicht oder überhaupt fast niemand (Ich weiß, blöder Satz).

    Wie kommst Du aus diesem Schlammassel heraus? Ganz einfach, Du stornierst Deinen Antrag und stellst diesen Antrag neu bei einer Gesellschaft, die die Rückübertragung zwischen Firma und Dir akzeptiert (Itzehoer geht da meistens mit, aber nur über Makler erreichbar - es sei denn Du wohnst im hohen Norden). Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss durch den bisherigen Arbeitgeber mit der c/o Regelung. Der VN ist der Arbeitgeber und du wirst unter der c/o Regelung der Rechnungsempfänger. Gern mehr, aber hier ist nicht der Platz zur Tiefenklärung.

    Quelle(n): Meine Quelle ist mein Beruf (Kfz-Makler)
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wende dich an die nächste Verbraucherzentrale mit deinem Problem.

    Lass auf jeden Fall erst mal die Finger von Rechtsanwälten ! Der Anwalt wird dir wahrscheinlich raten zu klagen, selbst wenn er im geistigen Hinterstübchen weiß, dass du keine Chancen hast. Dafür kriegt er nämlich mehr Gebühren.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung mit einem Anwalt.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wende dich an einen Versicherungsombudsmann.

    Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Ombudsmann überprüft neutral die Entscheidungen der Versicherer. Ein Verfahren ist für private Verbraucher kostenfrei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sprech mal mit deinem berater. mit etwas einsatz des büros ist alles möglich. falls es eine direktversicherung ist bleibt glaube ich nur der anwalt.

    Quelle(n): eigene erfahrung
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rechtsanwalt nehmen!

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider kannst du nichts dagegen tun.

    Der Versicherer ist nicht verpflichtet, SFR-Übertragungen von fremden Verträgen zu akzeptieren. Früher war das problemlos möglcih und auch gängiger Usus. Seit einigen Jahren jedoch ist unter den Gesellschaften ein beinahe ruinöser Preiskampf ausgebrochen, den Randgruppen unter den Kunden auszubaden haben.

    Viele KFZ-Versicherer lassen Rabattübertragungen nur noch von:

    - Ehemann zu Ehefrau (nur verheiratet, keine Partnersch.) und umgekehrt

    - Eltern zu Kind und umgekehrt

    zu.

    Einige akzeptieren auch noch:

    - Großeltern zu Enkel und umgekehrt

    - Geschwister untereinander

    - Partner in eheähnlicher Gemeinschaft

    Hättest du deinen alten Vertrag ruhen lassen, anstatt ihn deiner Fa. zu übertragen, müsste dich die Versicherungsgesellschaft auf deinen alten Stand einsetzen, wenn der Versichererwechsel aufgrund deines Firmenwagens nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt. Allerdings ist es bei vielen Versicherern üblich, dass du pro Jahr, das dein Vertrag nicht genutzt wird, eine SFR-Stufe steigst.

    Beispiel: Letzte SFR-Klasse: 12.

    Dann 5 Jahre Ruhezeit.

    Jetzt neuer Wagen.

    SFR 12 - 5 Jahre = SFR 7

    Der Versicherer müsste dich also ei SFR 7 wieder einsteigen lassen.

    Ruht ein Vertrag länger als 7 Jahre, ist der erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt verfallen (nicht bei allen Gesellsch., aber bei den meisten).

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