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aniub74 fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Wer kann mir Beamten-Deutsch in Deutsch Übersetzen?

Der satz steht auf einer Abschrift aus einem Familienstammbuch.

"Die Spalten 4,5,7,9 geben den Beurkundungsstand am 31.12.2008 wieder und nehmen nicht an der Beweiskraft als Personenstandsurkunde teil."

4 = Eltern Ehemann

5 = Eltern Ehefrau

7 = Staatsangehörigkeit Koreanerin

9 = Kinder keine

Danke für die Antworten

mfg

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine Personenstandsurkunde darf nie älter als 1/2 Jahr sein.

    Die Daten gelten also bis zum 31.12.2008. Solltest Du für ein Amt eine Personenstandsurkunde beibringen müssen, müßtest Du ab dem

    01. Juli 2009 für Punkt 4, 5, 7 und 9 neue Urkunden ausstellen lassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube es soll bedeuten, dass es der stand des 31.12.08 entspricht und sich noch verändern kann.

    Ich weiß nicht ob das richtig ist, wegen den Eltern...

    Aber so würde ich das übersetzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Niemand, noch nicht mal die wo es Geschrieben haben, geh mal hin u. Frag mal ein Beamter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Na ja, das geht noch so grade, aber Beamtendeutsch in deutsch wirklich übersetzen? Das ist dem Bürger, auch mit Sprachkenntnissen anderer Art nicht gegeben. Es ist einfach ohne Dolmetscher nicht möglich.Selbst mit Latinum sind abzuleitende Fremdworte im Beamtendeutsch doch nicht der Ursprungssprache zuzurechnen (inter auf deutsch zwischen) heißt im Beamtendeutsch: vereinbart. So zumindestens erlebt.na ja, Beamte brauchen wohl eine Geheimsprache, sonst würde auffallen , wie dumm die Hauptschulversager sind, die in der Behörde Macht und Arroganz ausüben. Weil sie ansonsten billige Würstchen sind, die nicht mal die eigenen Vorschriften kennen. Aber den Menschen mit dem Staat im Rücken gerne mal quälen. hat jeder doch schon mal erlebt, oder?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich

    1. ein Eheregister (§ 15 PStG neu)

    2. ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17 PStG neu)

    3. ein Geburtenregister (§ 21 PStG neu)

    4. ein Sterberegister (§ 31 PStG neu).

    Das kann nur bedeuten, daß die von Dir zizierte Bescheinigung keine der genannten Personenstandurkunden ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Die Spalten 4,5,7,9 geben den Beurkundungsstand am 31.12.2008 wieder und nehmen nicht an der Beweiskraft als Personenstandsurkunde teil."

    Sorry, diesen Satz verstehe ich leider nicht richtig.

    4= Namen der Eltern des Ehemanns.

    5=Namen der Eltern der Ehefrau.

    7=Staatsangehörigkeit Korea.

    9=Es sind keine Kinder da.

    So verstehe ich es als Laie.

    ciao oder

    Anyungigeseo

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