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steht mir eine übergangshilfe von der arge zu?
ich bin jetzt seit ende märz arbeitslos
habe mich arbeitlos gemeldet und warte nun seit der 1 april woche darauf das meine letzten 2 arbeitgeber mir meine arbeitsbescheinigungen zu schicken, weil ich dann erst meinen antrag auf alg 1 abgeben kann.
nun wollte ich einen antrag auf alg2 stellen so lange ich noch kein alg1 bekomme.
doch auch diesen antrag kann ich erst mitte mai abgeben.
was bedeutet das ich anfang mai kein geld für miete oder sonstiges habe, auf die frage hin ob ich übergangsgeld oder sonstiges bekommen kann da ich ja auch schwanger bin wurde mir gesagt das es so etwas nicht gibt und das mein freund für mich aufkommen müsse.
doch auch mein freund ist kein manager und verdient ein paar tausend euro wenn er alles selbst zahlen muss bleiben uns kaum noch 150 euro für den ganzen monat!
steht mir als so etwas wie übergangsgeld zu?
wo kann ich nachlesen ob es mir zusteht?
vielen dank im vorraus
und dumme kommentare wie such die doch arbeit könnt ihr euch sparen bitte!
es ist immer alles leichter gesagt als getan, ich bewerbe mich ja doch wer stellt den jemanden ein der schwanger ist und kaum noch ein halbes jahr arbeiten darf?
guter vorschlag würde ich auch machen nur ist die eine arbeitstelle üer 400 km entfernt die andere auch ein paar km doch ohne auto da kein führerschein vorhanden und nicht mal geld für den bus ist das schwer.
es ist ja auch nicht so das ich nur rumsitze und warte ich hab meine alten arbeitgeben sowahl angeschrieb als auch angerufen und gebeten das sie mir die dingen schnellst möglich zukommen lassen und es wurde immer gesagt es wird sich drum gekümmert doch es passiert nichts.
wie gesagt ich habe kein geld, nix, ich hab ca 6 cent in meiner brieftasche.
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Moin erstmal
Auf der Seite WWW.Sozialer Brennpunkt.de wirst du qualifizierte
Hilfe finden.Melde dich dort an und stelle dort deine Frage noch einmal.Ich verspreche dir das dir dort wirklich geholfen wird.
Mir selbst wurde dort in Sachen Arbeitslosigkeit immer der passende Rat gegeben.Habe noch keine bessere Hilfe bekommen.
Gruß Frank
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich möchte nicht dumm klingen, aber ich an Deiner Stelle würde sofort (Du hast ja offensichtlich Zeit) mich auf den Wege zu den beiden letzten Arbeitgebern machen und dort höflich und nett im (Personal-)Büro nach einer Arbeitsbescheinigung fragen. Es kostet keine 5 Minuten so eine Bescheiningung auszustellen.
Diese würde ich dann noch heute persönlich zum Arbeitsamt tragen und dort mit meinem Antrag einreichen.
- rohrbruchLv 5vor 1 Jahrzehnt
Anträge SOFORT abgeben. Da spielts auch keine Rolle ob die vollständig sind oder nicht.
Geld bekommst du erst ab Datum Antragstellung.
Wenn die dir erzählen wollen, dass das nicht geht, unbedingt darauf bestehen und die Abgabe bestätigen lassen oder wenigstens einen Zeugen mitnehmen.
- torhahLv 4vor 1 Jahrzehnt
Alg I wird am Monatsende gezahlt. Das bedeutet, daà Du diesen Monat noch Geld bekommen kannst, wenn der Antrag bearbeitet wird. Das geht i.d.R. sehr schnell. Die Agentur benötigt dafür normalerweise die Arbeitsbescheinigung. Wenn Du diese noch nicht hast, reicht ein anderer Nachweis der einkünft für eine vorläufige Berechnung (z.B. Lohnabrechnung). Besprich die Angelegenheit mit der Agentur, dort wird man deinen Antrag in der geschilderten Weise bearbeiten und die endgültige Berechnung vornehmen, wenn die Arbeitsbescheinigungen vorliegen.
Quelle(n): Habe dort mal gearbeitet...