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Befristeter Arbeitsvertrag?
Hallo liebe Gemeinde,
habe ein Arbeitsvertrag der am 15.5.09 ausläuft.
Leider steht in diesm nix drinne ob der Arbeitgeber verflichtet ist
mich darüber zu informieren ob er verlängert wird oder nicht.
Darf er mich erst am letzten Arbeitstag darüber informieren oder
muss er das schon 14 tage vorher tun ?
War schon vor drei monaten beim amt.
Bin mir nicht sicher ob er mich schon 14 tage vorher informieren muss
7 Antworten
- Stefan RLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
1. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet zu dem Datum, zu dem er befristet ist, es bedarf keiner Kündigung, er ist mit beginn schon gekündigt ... Fakt!
2. Die Pflicht zu Meldung beim Amt ergibt sich aus dem SGB und nicht auf Hinweis durch den Arbeitgeber, er hat seinen Willen schon durch die Befristung verkündet ... Fakt!
3. Wenn Dich der AG über die Befristung hinaus weiter Beschäftigt ohne weitere Vereinbarungen, dann geht der Vertrag stillschweigend in einen unbefristeten Vertrag über ... Fakt!
Anmerkung:
Du gehst weiter zur Arbeit und er sagt nichts (innerhalb von 2 Tagen, gängige Rechtsprechung), dann wird es ein unbefristeter Vertrag
4. Du musst Dich beim Amt nicht Arbeitslos melden, sondern nur erst mal Arbeitssuchend, damit wahrst Du deine Ansprüche, das kannst Du die 3 Monate vorher schon machen, aber auch erst 1 Woche vorher, es ist ja in der Frist ... Fakt!
5. Erst wenn Du keine Info vom AG hast, muss er nicht, wird er aber in der Regel, denn er möchte ja evtl nochmals befristen, denn wer geht schon das Risiko ein dass ein unbefristeter Vertrag daraus wird, erst dann meldest Du dich vollständig Arbeitslos und das kann auch 1 Tag vor Ende der Frist sein, das wäre wieder eine Pflicht aus dem SGB
Es heißt im SGB INNERHALB einer Frist von 3 Monaten und nicht MIT einer Frist von 3 Monaten ... so verhindert man Nachteile für den Antragsteller, wenn er es erst 1 Woche oder Tag vorher erfährt, er muss dann am selben Tag noch zum Amt!
Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat und selbst Arbeitgeber - exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Er muss gar nichts tun. Du kennst doch schon das Ende der Beschäftigungszeit. Anders wäre es, wenn er Dir eine Verlängerung anbieten würde. Das wäre eine neue Information für Dich.
- rohrbruchLv 5vor 1 Jahrzehnt
muss auch nicht drinstehen.
hoffentlich bekommst du dein arbeitslosengeld, wenn du nicht verlängert wirst und du es bisher noch nicht beantragt hast.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Dein Arbeitsvertrag endet am 15.5.2009. Dieser Termin ist fix. Der Arbeitgeber kann Dir durchaus am 14.5. noch eine Verlängerung der Befristung anbieten. Das darf er insgesamt dreimal, dann muss er Dich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen. Das ist Gesetz.
Im Prinzip ist ein befristeter Vertrag bereits zum Vertragsbeginn gekündigt. Du musst dann bereits zum Arbeitsamt, Dich arbeitsuchend melden.
Steht im Vertrag nichts drin, wann der Arbeitgeber Dich über eine Verlängerung zu unterrichten hat, gilt der Vertrag sowieso als gekündigt.
Ich würde einfach mal nachfragen, ob mit einer Weiterbeschäftigung zu rechnen ist. SchlieÃlich musst Du ja auch planen.
Gruà André
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- torhahLv 4vor 1 Jahrzehnt
Er muss dich nicht informieren; der Verrag ist zeitlich befristet. Anders sieht es bei sachlichen Befristungen aus (z.B. wenn Du als Krankheitsvertretung eingestellt wirst): dann muss er 14Tage vorher bescheid sage.
Hier jedoch, wie gesagt, nicht.
Wenn Du am nächste Arbeitstag nach Ende des Vertrages jedoch zur Arbeit gehst, und nicht abgehalten wirst, zu arbeiten, wandelt er sich in einen unbefristeten Vertrag um.
Quelle(n): Berufswissen - HamBremLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du bist verpflichtet..dich 3 Monate vorher zu informieren..ob dein Vertrag verlängert wird oder nicht..den Arbeitgeber interessiert das reichlich wenig..ob du künftig ein Arbeitsplatz hast oder nicht..Wenn er nicht verlängert wird ,dann solltest du dich wegen Arbeitslosengeld dich kümmern..
;;;;;;;Nachtrag;;;;;;;;;
Bei mir war es so..3 Monate vor ablauf des Arbeitvertrages..fragen beim Arbeitgeber / Personalbüro..ob du übernohmen wirst oder dein Vertrag nochmal verlängert wird..wie gesagt so war es bei mir..
Quelle(n): Eigene Erfahrung - sivoLv 4vor 1 Jahrzehnt
er muss es drei monate vorher tun, bzw. musst du es drei monate vorher wissen. Du bist verpflichtet dich mindestens drei monate vor wahrscheinlicher arbeitslosigkeit arbeitslos zu melden...
das steht so in jedem zeitvertrag bzw. befristeten vertrag.
das ist deine pflicht, wenn du nun gefeuert wirst bzw. dein vertrag nicht verlängert, wird dir das aamt versäumnis sanktionen auflegen!