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Ich habe einen Brief von meiner Bank erhalten das eine Kontopfändung vorliegt was kann ich jetzt noch tun?

Ist es richtig das ich bei einer Kontopfändung zum zuständigen Amtsgericht gehen kann um dort Informationen von dem Gläubiger zu bekommen um eine Ratenzahlung zu vereinbaren?

Ich bin im Augenblick arbeitslos und bekomme ALG1, zu pfänden wäre dann doch sowieso nichts,das sind die einziegsten Eingänge die ich habe oder was kann ich sonst tun?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das wichtigste ist sofort und richtig handeln.

    1. Sofort zur Bank gehen und alle notwendigen Überweisungen tätigen, den Rest komplett abheben, alle Sozialleistungen, wie ALG, Kindergeld usw. sind NICHT pfändbar und müssen ausbezahlt werden bzw. es muss Überweisungen durchgeführt werden.

    2. Dieses Recht besteht nur 7 Tage nach Eingang des Geldes, bitte genau lesen: 7 Tage nach Eingang, nicht wann der Brief kam. Und die 7 Tage sind alle Tage, einschl. Samstage, Sonntage und Feiertage.

    3. Solltest du diese 7 Tage "verpennt" haben, besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht am Wohnort einen Pfändungsschutz zu beantragen, das Amtsgericht braucht dazu die Kontoauszüge der letzten 5 Wochen, den Nachweis von ALG1 und das Schreiben von der Bank. Aber dies geht nur 14 Tage nach Eingang des Geldes, kommst du später, sieht es seht schlecht aus.

    4. Nun kommt das berühmte Katz und Maus Spiel zwischen Gläubiger und Schuldner. Klar kannst du versuchen, mit den Gläubiger zu verhandeln und er lässt die Pfändung erstmal ruhen, aber ich schätze mal, dass hast du schon längst versucht, sonst wäre es nicht soweit gekommen. Daher der Tipp: Bisheriges Konto einfach links liegen lassen und ein neues Konto eröffnen.

    5. Es gibt Banken, die auch solchen Menschen ein Konto auf Guthabenbasis eben. An erster Stelle ist die Norisbank, da ist das Konto absolut kostenlos. Führen kannst du es via OnlineBanking. Geldabhaben gebührenfrei an allen Geldautomaten der http://www.cash-group.de/ Die Dresdner Bank ist auch sehr kulant, Einige Sparkassen auch, aber die verlangen häufig von dir eben wegen dieser Sache Extra Gebühren.

    6. Nach Fragen dazu, einfach mailen.

    @Meikel: Sorry: Aber dein Text ist Müll, ALG1 ist NICHT pfändbar und die Pfändungsgrenze bei Lohn u. ä Einkommen liegt bei Singles bei 989,99 Euro

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Situation ist zwar übel aber nicht schlimm.

    Also. ALG 1 ist unpfändbar. Wichtig dabei ist, dass Du Dein Arbeitslosengeld innerhalb von 7 Tagen nach Eingang von Deinem Konto abgeholt hast. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dieses Geld was nach dem 7 ten Tage auf Deinem Konto liegt voll pfändbar.

    Solltest Du also noch Geld vom Arbeitsamt auf Deinem Konto haben, dann solltest Du jetzt und sofort versuchen mit der Bank zu sprechen.

    Zahlt die Bank es Dir nicht aus, dann kannst Du direkt beim Amtsgericht gehen und gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sofortige Beschwerde und Feststellung beantragen, dass dir das ALG 1 Geld ausgezahlt wird.

    So etwas wird in der Regel sofort entschieden.

    Aber grundsätzlich wie schon eingangs beschrieben sind Sozialleistungen wie ALG 1, ALG2 und Dein Lohn pfandfrei. Wenn Dein Lohn gepfändet wird, muss der Gläubiger dies bei dem Arbeitgeber machen und nicht bei der Bank.

    Also jetzt nix wie hin.

    Gruß und viel Erfolg.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man könnte sich bevor der Gläubiger den letzten Schritt gehen muss sich mit seiner Schuldenrückzahlung befassen.

    Wenn die Konsequenzen seines handelns auf einen zukommen, ist das Geschreie immer groß.

    Jetzt wirst du tätig, jetzt suchst du Rat - weil es jetzt an DEIN Geld geht...

    Die Leistung des Gläubigers hast du bereits in Anspruch genommen und er hat SEIN Geld/Zeit investiert.

    Im umgekehrten Fall spricht der Bürger meist von Abzocke...

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz dringend,innerhalb von 7 Tagen,beim Amtsgericht melden,sonst ist die Frist weg und das Geld auch.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Konto sperren und Pfändungsschutzbescheinigung vom Amtsgericht holen.

  • Jan M
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    In Ihrem Fall wäre es sogar wicht6ig, daß Sie sich eine Kontopfändungsbefreiung vom Amtsgericht holen!

    geht ganz einfach. Den Bescheid des Arbeitsamtes über die Leistungen mitnehmen und zum Amtsgericht bringen. Dort wird vom gerichtsschreiber dann eine Kontopfändungsbefreiung ausgestellt, die Ihr Geld i.H. v 989,55€ (bei Singles) auf Ihrem konto sichert.

    Durch diese Kontopfändungsbefreiung wird sichergestellt, Daß das Existenzminimum auf Ihrem Konto verbleibt und Sie Ihren Zahlungen nachkommen können.

    Die Bank darf dann nur Beträge die über den Satz des Existenzminimums hinaus gehen an den Gläubiger überweisen, was wiederum bedeutet, daß das Konto vor Eingang der nächsten Zahlung leer sein sollte, um eine Überschreitung des Satzes zu verhindern.

    Quelle(n): So hab ich das auch gemacht und seither ist Ruhe mit Kontopfändung!!!
  • Meikel
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich denke für eine Ratenzahlung ist es wahrscheinlich zu spät ! Die werden dir schon in mehren Briefen angekündigt haben das es soweit kommen kann ! Aber ob dein Arbeitslosengeld gepfändet werden kann hängt davon ab wie hoch das ist ! Ob du Kinder hast zum Beispiel ! Die Hartz IV Einkünfte dürfen nicht gepfändet werden ! Aber wenn du Single (ledig) bist hast du einen Regelsatz der nicht weggenommen werden darf ! Ledige haben so um die 1150,- Euro ! mtl. ! Alles was über den Pfändungssatz ist kann gepfändet werden !

    Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen !

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo

    du kannst bei deinen gläubigern anrufen und sie bitten um eine ratenzahlung.

    die werden die dann einen abschlag vorschlagen...

    sobald dieser abschlag bezahlt ist schicken die einen brief an deine bank und dein konto ist wieder frei...

    kann bis zu 5 werktagen dauern.

    sobald du aber mit der rate in verzug kommst wird dein konto wieder gepfändet.

    und du musst den alg bescheid denen vorlegen das die sich auch auch sicher sein können das es bei dir nichts zu holen gibt

    hoffe ich konnte dir bissi helfen

    Quelle(n): erfahrung
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