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Michaela fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Es läuft ein ermittlungsverfahren gegen mich wegen 150€ wie wichtig ist dies der staatsanwaltschaft das zu klä?

Mein früherer Arbeitgeber wirft mir vor ich hätte geschenkgutscheine im wert von 150€entwendet, was ich aber nicht habe !!! Da ich im augenblick arbeitslos bin weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll.Dass beschäftigungsverhältnis wurde vor dem Arbeitsgericht getrennt, da es zuerst einen neuen Vertrag gab , dieser dann aber wieder zurückgenommen wurde, ich habe dann beim Arbeitsgericht geklagt und eine kleine Abfindung erhalten.

Jetzt habe ich das Gefühl das meine ehemaligen Kollegen mir ein reindrücken wollen! Ich habe keine Gutscheine unterschlagen! Mein Problem ist das ich vorbestraft bin also habe ich den Stempel weg und denke das mir eh keiner glauben wird!

Soll ich einfach abwarten bis ich eine Ladung von der Staatsanwaltschaft bekomme oder lieber gleich einen Anwalt aufsuchen?

Vielen Dank für die Antworten

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du solltest erstmal abwarten statt gleich weitere Kosten zu produzieren.

    Womöglich kommt ja überhaupt nichts - und wenn Du eine Ladung hast, kannst Du immer noch überlegen, ob Du einen Anwalt willst oder nicht. In diesem Fall brauchst Du aus meiner Sicht gar keinen, denn wenn Du nichts gestohlen hast, kann man Dir auch nichts nachweisen.

    Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft bzw. allenfalls beim Anzeigeerstatter, die müssten den Diebstahl lückenlos nachweisen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde an deiner Stelle schon mal einen Anwalt aufsuchen. Damit du dich mit ihm schon mal auf eine eventuelle Anklage vorbereiten kannst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Den Anwalt aufsuchen kann nie verkehrt sein in solchen Fällen. Er kann Dich auch genau beraten, was auf Dich zukommt und wie Du Dich dann am besten verhälst bzw. wie Du dann am besten reagierst. Möglicherweise rät Dir Dein Anwalt auch zu einer Gegenanzeige wegen Verleumdung, was auch zivilrechtliche Konsequenzen haben kann, weil Du dann Forderungen stellen könntest.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen!

    Zum einen kann es nicht schaden sich beraten zu lassen. Zum anderen ist es doch besser wenn sich das aufklärt, zumal du eh schon vorbestraft bist. Wenn du nichts unterschlagen hast, dann hast du auch nichts zu befürchten. Denn das du es warst, müssen die dir dann erst mal beweisen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da der Anwaltsbesuch mit Kosten verbunden ist, für die du erst mal in Vorkasse gehen musst, solltest du dir beim zuständigen Gericht ienen Beratungsschein holen. Damit müsstest du eine beratung beim Anwalt kostenlos erhalten und erhältst auch Tipps, wie du in der Srafprozesssache weiter vorgehen kannst. Falls du gewerkschaftlich organisiert bist, erhältst du von dort Unterstützung bei deinem Arbeitsrechtsprozess.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    geh am bessten zu einer Rechtsberatung, sowas gibt es auch kostenlos bei einer gemeinnützigen Einrichtung wie der Caritas oder so. Ich denke damit fühlst du dich dann besser und kannst auch wieder besser schlafen denn Ruhe bewahren ist immer besser.

    lieben Gruß

    Micha

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