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Michaela fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Pflichtverteidiger wie und wo bekomme ich einen?

Wie , wann und wo bekomme ich einen Pflichtverteidiger ??? Was muss ich tun oder bekomme ich automatisch einen zugeteilkt? Oder kann ich selbst etwas unternehmen? vielen dank

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Einen Pflichtverteidiger bekommt man nicht gestellt weil man mittellos ist. Das zu befürchtende Strafmaß ist u. a. maßgeblich und nicht ein geringes Einkommen. Ein Pflichtverteidiger kann nur vom Gericht bestellt werden und nicht schon im Vorverfahren. Solltest Du vor Eingang der Anklageschrift beim Gericht zum Anwalt gehen und das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt, mußt Du die Anwaltskosten tragen. Der Rechtsanwalt wird von niemandem sonst bezahlt. Beratungshilfe wird in Strafsachen nur für eine Beratung, nicht aber für ein Tätigwerden (Schreiben an die Staatsanwaltschaft o. ä.) gezahlt.

    Wenn Du allerdings jetzt zum Anwalt gehst und das Verfahren dann irgendwann vor Gericht kommt, kann er sich, wenn das Gesetz hier die Bestellung eines Pflichtverteidigers vorsieht, sich als Pflichtverteidiger bestellen lassen. Ansonsten kann das Gericht Dir "irgendeinen" Verteidiger zuteilen.

    Nochmal ganz deutlich: Mittellosigkeit ist kein Grund für die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Das gilt nur in Zivilsachen (Prozeßkostenhilfe) nicht in Strafsachen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    einen pflichtverteidiger bekommst du vom gericht wenn du dir keinen eigenen anwalt leisten kannst. kommt natürlich drauf an was du verbrochen hast. das gericht teil dir für ein längeres verfahren auf das eine haftstrafe droht einen verteidiger zu. für lapalien wie ein verkehrsunfall mit geldstrafe bekommst du aber so viel ich weiss keinen.

    lg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Antwort von Katie ist genau richtig. Du bekommst einen Pflichtverteidiger zu geordnet, wenn Dir eine mehrjährige Haftstrafe droht oder Du schon erhebliche Vorbelastungen hast. Das entscheidet dann das Gericht automatisiert in einem Beschluss.

    Wenn Du z.B. in U-Haft sitzen solltest bekommst Du garantiert und sofort einen Pflichtverteidiger zugeordnet.

    Ich kann Dir aber empfehlen, bei einer Strafsache sofort einen Anwalt zu beauftragen. Rede mit diesem, dass es finanziell schlecht aussieht er wird Dir dennoch helfen. Dafür kann er ja auch Anträge bei Gericht stellen.

    Meist hat der Anwalt auch noch im Vorverfahren die Möglichkeit das Verfahren zum ersticken zu bringen. Wenn es erst einmal bei Gericht landet ist es schwieriger.

    Viel Glück

    Heinz K.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nicht für jedes Vergehen wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Wenn es angebracht ist, wird Dir vor einer verhandlung ein Anwalt gestellt.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo!

    Ein Pflichtverteidiger wird dir immer gestellt.

    Das ist der, den man vom Staat bekommt, wenn man sich selbst keinen leisten kann, sprich man keinen eigenen Anwalt bezahlen kann.

    LG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einen Pflichtverteidiger wird Dir von Amts wegen gestellt, wenn Du Dich einer Straftat vor Gericht verantworten musst und Dir keinen Rechtsanwalt infolge Mittellosigkeit leisten kannst. Die Betonung liegt auf Mittellosigkeit, und nicht wenn Du dein Geld für andere Dinge verjuckst.

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