Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Michaela fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung gegen mich wann, wo erfahre ich was ich unterschlagen h?

In meinem Briefkasten fand ich ein Schreiben der Polizei vor eine Ladung zur Vernehmung wegen Unterschlagung , nur was ich unterschlagen haben soll steht da nicht wie erfahre ich um was es da geht?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich erfährst Du davon, wenn Du zur Ladung hingehst. Ich kann es Dir aber nicht empfehlen dieser Ladung zu folgen. Beauftrage hier einen Anwalt. Der holt sich eine Akteneinsicht und dann wirst Du es auch erfahren.

    Rein angemerkt. Wenn Du was falsch gemacht hast, dann müsste Dir zumindest schwanen warum Du eine Ladung von der Polizei bekommen hast. Weil wenn Du jemanden was unterschlagen hast, dann wird dieser jemand Dich ja schon mehrfach aufgefordert haben, es ihm zurückzugeben.

    Also bester empfohlender Weg. Geh zu einem Anwalt.

    Wenn Du Dir keinen leisten kannst, folge meinem anderen Tip aus Deiner bereits gestellten Frage.

    Solltest Du dennoch hingehen und an den Vorwürfen ist was dran. Dann ist eigentlich der beste Weg die Sache einzugestehen. Versuche dann auch den Schaden schnellst möglich wieder gutzumachen oder einige Dich mit dem Geschädigten. Dies wird sich positiv auf den Verlauf des Verfahrens auswirken und kann sogar dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird.

    Du kannst natürlich auch versuchen, bei der Polizei anzurufen. Die Nummer steht auf der Ladung. Frag diesen Polizisten ruhig um was es geht. Er wird Dir wohl am Telefon keine Einzelheiten benennen aber wird Dir wohl zumindest sagen, wer der Geschädigte ist und was Du unterschlagen haben sollst.

    Viel Glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das erfährst du, wenn du zur Beschuldigtenvernehmung zur Polizei gehst. Dort wird dir gesagt, worum es geht. Du kannst dich dann zum Tatvorwurf äußern oder nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Versuchen es telefonisch zu erfragen. Ansonsten den Termin wahrnehmen und vor Ort nachfragen. Zu Sache mußt Du allerdings nichts erklären.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zur Ladung hingehen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, du erfährst zunächst alles bei der Polizei wenn du als Beschuldigter zur Vernehmung erscheinst. Oder du schaltest einen Anwalt ein und er kann Akteneinsicht nehmen ohne daß du bei der polizei aussagen mußt. Eine Aussage bei der Polizei kann immer gegen dich verwendet werden falls es zu einer Verhandlung beim Gericht kommen sollte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nehme Dir einen Anwalt und der fordert Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft an. Oder warte bis Dir eine Anhörung zugeht, die nach der Strafprozeßordnung erfolgen muss. Hierbei wird Dir auch der Straftatvorwurf eröffnet.

    Bei der Polizei wird das alles geschehen.

    Du musst nur Deinen Namen und deine personalien angeben. Zum Tatvorwurf musst Du nichts aussagen, wenn Du nicht willst.

    Du kannst auch eine schriftliche Stellungnahme der Polizei nachreichen, - aber selbst das musst Du nicht.

    Am besten anhören was los ist, und dann nur die Personalien angeben. Dann zum Anwalt, wenn von der Sta etwas kommt..

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    hatten wie diese Frage hier nicht erst kürzlich?

    Nun...ich weiß es nicht mehr genau. Zunächst mal einfach die Aussage verweigern. Fertig.

    Und zwar explizit sagen:

    Ich sage nicht aus. Nicht:"Ich kann mich nicht mehr erinnern" oder so, weil das IST schon eine Aussage.

    Aber der Beamte geht das mit dir Schritt für Schritt durch.

    Personalien aufnehmen. Dann wird ( muss ) er irgendwann fragen,

    ob du dich zu der Sache äußern möchtest, was du wie oben beschrieben beantwortest.

    Ob du als Beschuldigte jetzt überhaupt da erscheinen mußt, weiß ich leider auch nicht.

    Am Schluß noch der Rat, den dir hier jeder geben wird:

    Auf zum Anwalt.

    Viel Erfolg

    Gruß

    Krabs

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.