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Kann man Bewerbungskostenbeihilfe WIRKLICH nur EINMAL im Jahr beantragen?
anlässlich einer antwort einer userin.
danke erstmal für das was schon kam
woher weiß man denn, ob man nun einen jahresverbindlichen oder einen nicht jahresverbindlichen Bewerbungskostenbeihilfeantrag hat?
sprich, woher weiß ich, dass der antrag für das ganze jahr gilt, oder nur für einen bestimmten kleineren abschnitt?
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wie die erste Antworterin sagt, es waren letztes Jahr 260 €, dieses Jahr 2009 sind es nur noch 200 € (steht so in meiner aktuellen Eingliederungsvereinbarung).
Man bekommt pro Bewerbung 5 €. Letztes Jahr konnte man das also für 52 Bewerbungen in einem Abrechnungszeitraum beantragen. Dieses Jahr sind es 40 Bewerbungen. Dieser Zeitraum gilt ab dem Datum, wo Du Dir einen solchen Antrag bei der Arbeitsagentur mitgeben läßt. Und nur Bewerbungen ab diesem Datum, und innerhalb der nächsten 12 Monate kann man damit geltend machen. Wenn man so ca. 10 Bewerbungen zusammen hat, kann man den Antrag auch schon stellen. Man füllt die Tabelle aus mit Datum, Name und Sitz der Firma, vorgestellt als und druckt die erste Seite eines jeden Anschreibens als Beweis, dass man sich dort beworben hat, aus und heftet alles zusammen und gibt es bei der Arbeitsagentur ab. Dort bekommt man dann einen Folgeantrag. In der Tabelle ist auch nur Platz für 10 Einträge, man kann aber ein weiteres Blatt mit den restlichen Tabelleneinträgen anhängen. Gewährt wird diese pauschalisierte Erstattung nur für Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer bestimmten Stundenanzahl. Also Aushilfsjobs im Geschäft oder Praktika kann man nicht geltend machen.
Für Bewerbungsfahrten zu Vorstellungsgesprächen bekommt man ebenfalls eine finanzielle Unterstützung. Letztes Jahr hat die Arbeitsagentur die Bahnfahrkarten ausgedruckt und man hat dann nur noch das Ticket für den Nahverkehr am Ziel-/Heimatort eingereicht. Seit 2009 muß man sich selbst um die Bahnfahrkarten kümmern. Der Antrag auf eine Erstattung der Reisekosten einer Bewerbungsfahrt muß auf jeden Fall vor der Fahrt (telefonisch, schriftlich, persönlich) gestellt werden. Man ruft z.B. bei der Servicenummer der Arbeitsagentur an. Man bekommt nicht mehr die volle Summe zurück erstattet. Maximal 100 € pro Vorstellungsgespräch. Das ganze wird gestaffelt nach Entfernung erstattet. Also fährt man über 250 km mit dem Zug bekommt man die vollen 100 € erstattet, unter 250 km gibt es 50 €, usw. Unter 30 km einfache Entfernung bekommt man nichts. Fährt man selbst mit dem Auto gibt es pro km 30 Cent. Also bei meiner gestrigen Fahrt über 180 km müßte ich die um die 60 € bekommen (180*2=360 km,-2*30 km; 300 km mal 20 Cent ; laut Bundesreisekostengesetz ist diese Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. Irgendetwas am Gesetz wurde Anfang Februar geändert, ist jedoch noch nicht per Internet abrufbar.
Das Engelchen Lixa077 - bei 150 Bewerbungen
- XeniaLv 4vor 1 Jahrzehnt
260 Euro pro Jahr ist das maximum - besser gesagt Kalenderjahr
Frag beim Amt nach ;-)
- vor 1 Jahrzehnt
Bewerbungskostenhilfe giltet nicht für ein Kalenderjahr, also von 01.01.2008 bis 31.12.2008 sondern für ein ganzes Jahr.
Beispiel:
Antrag am 15.08.2007 dann kann mann sämtliche Bewerbungskosten
bis zum 15.08.2008 einreichen.
Wichtig hierbei ist allerdings der erste Tag der Arbeitslosigkeit massgebend.
Quelle(n): eigene Erfahrungen - torhahLv 4vor 1 Jahrzehnt
Der antrag muss nur einmal gestellt werden. Er gilt dann während der gesamten Dauer der Arbeitslosigkeit. Es gigt einen Höchstbetrag von 260€ jährlich. Den musst Du aber nicht auf einmal "abrufen".
also Antrag wird einmalgestellt, Geld kann mehrfach gezahlt werden, wenn man die Kosten nachweist. "Antrag" hat hier nicht zwingend etwas mit dem Papier zu tun, auf dem man die Anzahl der Bewerbungen angibt.
Quelle(n): Berufswissen