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Hab ne Frage wegen son schreiben von R+V Versicherungen!?
Also im Januar bin ich mit jemandem beim Schi fahrn zusammen gekracht, der hatte Schlüsselbeinbruch und Rippen-Prellungen, ich zum Glück nur ne Beule.
Hab ne Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen jetz will R+V Versicherungen noch Daten haben, bevor die Bezahlen!
Und zwar weiß ichn icht was ich bei der Frage hinschreiben soll:
"Wer hat den Schaden ihrer Ansicht nach verursacht (Name, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf).
Wenn ich der Ansicht bin, beide sind dran Schuld, soll ich dann einfach "Beide" hinschreiben?
Die Daten vom anderen hab ich nicht, und meine Daten hat R+V.
Danke
mfg
Das ist alles schon geklärt, will nur wissen, was ich hinschreiben soll, wenn ich der Meinung bin, beide warns!
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du hast leider etwas ungenau geschrieben, daher frage ich noch mal nach.
Wer hat dich denn angezeigt? Ist der Unfall polizeilich aufgenommen worden? Gab es Zeugen?
Hast du von der Anzeige schon wieder etwas gehört?
Das alles sind wichtige Fragen.
_________Nachtrag nach deinem neuen Detail:
schreibe die Wahrheit, alles andere bringt nichts. ich nehme an, das du einen Anwalt hast. Das solltest du mit ihm klären- oder aber die Frage offen lassen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo!
Hier spricht man in der Regel von höhrere Gewalt, d. h. keiner der beteiligten hat es darauf angelegt diesen Zusammenprall zu verursachen. Ich würde dir sehr ans Herz legen dich mit deiner Versicherung in Verbindung zu setzen (Ansprechpartner wird im Schreiben beiliegen) und ihn/sie zu fragen, was er/sie davon hält. So bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und füllst das Formular richtig aus.
LG
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo und guten Tag,
man/frau lernt schon beim Autofahren, vorsichtig mit einem eigenen
Schuldgeständiss umzugehen. Ob Sie eine Mitschuld oder sogar Hauptschuld haben, müssen andere, oder Untersuchungen feststellen.
Anzugeben, beide sind Schuld, wird dann so ausgelegt, daà einjeder seinen eigenen Schaden bezahlen muÃ.Alles andere ist Beweispflichtig.
Wenn Sie angeben, beide sind Schuld, tragen Sie 50% der Kosten der anderen Seite, die andere Seite trägt 50% Ihrer Kosten, das ist Zivilrecht!!
Da Sie aber nur geringfügig verletzt sind,die Gegenpartei aber stärker, zahlen Sie im genannten Rahmen, ob Ihre Versicherung das übrnimmt bezweifele ich, da die Angaben in Frage gestellt werden könnten.
Mit freundlichen Grüssen
Norbert Heinrich Ramberger
Quelle(n): Allgemeinwissen. - BimpeLv 5vor 1 Jahrzehnt
Geh zu dem Anwalt der dich bei der Körperverletzung vertritt.
Nur der kann es richtig ausfüllen, weil er alle Daten haben sollte.