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eventuelle abmahnung wegen rauchen am arbeitsplatz?
hi
gehen wir mal davon aus mitarbeiter a hat vor dienstbeginn in dem waschraum der umkleide geraucht, der diensthabende schichtleiter hat einige zeit später bemerkt das geraucht wurde und durch befragungen anderer mitarbeiter ob sie sich zu besagter zeit in der umkleide befunden hätten herausgefunden das mitarbeiter a der schuldige ist. möglich wäre das die schichtleitung auch denkt es wäre während der arbeitszeit passiert denn persönlich wurde mitarbeiter a nicht befragt.
der schichtleiter möchte das bei einem kommenden meeting mit der geschäftsleitung ansprechen und ist erst seit wenigen tagen in dieser firma (evt. mag sich dieser neue mitarbeiter beweisen).
bitte jetzt nur zuschriften die sich sicher sind...
ist hier eine abmahnung oder kündigung möglich?
bin mir nicht sicher ob es eine mündliche belehrung gab schriftlich aber nicht! es ist ein gastronomischer betrieb und die umkleide befindet sich im kellergeschoss. also nichts entzündlich vorallem nicht im bad :D
mitarbeiter a wurde von 2 anderen mitarbeitern gesehen!!!
6 Antworten
- Stefan RLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn man gegen eine Vorschrift oder Ver- und Anordnung am Arbeitsplatz verstößt, dann kann man dafür auch abgemahnt werden, das ist mal Fakt! Es spielt auch keine Rolle weswegen man abgemahnt wird, sei es wegen dem Rauchen oder auch sonstige Verbote, Verstoß ist Verstoß. Eine Kündigung kann auch ausgesprochen werden, spätestens nach der 2 Abmahnung wegen des selben Vergehens, meist bekommt man dann die 3 Abmahnung gleich mit dazu. Wie dann der AG kündigt, bleibt Ihm überlassen, das kann eine normale fristgerechte sein, aber auch sogar eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung sein. Inflagranti ist dazu auch nicht notwendig, es reichen schon Hinweise auf einen Verstoß. Wenn A (Du?) eine Abmahnung bekommt, dann hat man ja die Möglichkeit der Gegendarstellung als offizielles Rechtsmittel, bis hin zur Klage. Die Rechtsprechung tendiert hier immer mehr zu Gunsten des AG und nicht mehr unbedingt zum MA ...
Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat und heute Selbstständig - dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die vorherigen Antworter haben nicht Recht, wenn:
1. Das Rauchen generell oder am Arbeitsplatz oder in geschlossenen Gebäuden oder auf dem Betriebsgelände per Arbeitsvertrag untersagt ist,
2. Das Rauchen bereits im Tarif- oder Manteltarifvertrag untersagt ist,
3. Ein Schild "Rauchen verboten" gut sichtbar angebracht ist.
Der Beschuldigte muss auch nicht "in flagranti" erwischt werden, Zeugenaussagen sind für Abmahnungen oder Arbeitsgerichtsprozesse absolut ausreichend. Eine Kündigung hielte ich in diesem Fall für überzogen; eine Abmahnung ist bei bestehendem Rauchverbot jedoch durchaus denkbar und wohl auch angebracht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Rauchen generell oder am Arbeitsplatz oder in geschlossenen Gebäuden oder auf dem Betriebsgelände per Arbeitsvertrag untersagt ist,
2. Das Rauchen bereits im Tarif- oder Manteltarifvertrag untersagt ist,
3. Ein Schild "Rauchen verboten" gut sichtbar angebracht ist.
Der Beschuldigte muss auch nicht "in flagranti" erwischt werden, Zeugenaussagen sind für Abmahnungen oder Arbeitsgerichtsprozesse absolut ausreichend. Eine Kündigung hielte ich in diesem Fall für überzogen; eine Abmahnung ist bei bestehendem Rauchverbot jedoch durchaus denkbar und wohl auch angebracht.
- vor 1 Jahrzehnt
da es keinen beweis und kein geständnis des rauchers gibt, kann es auch keine abmahnung oder kündigung geben. falls doch ist diese unwirksam.
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- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
Er muss Dich B,z,w deinen Kollegen in Flagranti erwischen, ansonsten ist das ganze gegenstandslos. Und wenn er das auf einem "Meeting" ansprechen sollte, dann schenkt ihm einen Goldenen Lenker als bester Radfahrer, wenn du verstehst was ich meine.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rauchen ist erlaubt, es sei denn, durch Betriebsvereinbarungen oder durch feuerschutztechnischen und versicherungstechnischen Gründe ist nicht erlaubt. Aber das ist wohl klar, wer raucht schon bei entzündlichen Güter wie Benzin.
Ansonsten ist rauchen erlaubt und kein Grund für Abmahnung oder gar Kündigung.