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Anonym
Anonym fragte in GesundheitPsyche · vor 1 Jahrzehnt

Stimmt es das man in der geschlossenen Psychatrie?

nachts ans Bett angegurtet wird?

22 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich war lange Jahre als Krankenschwester auf einer geschlossenen psychiatrischen Station tätig. Teilweise wurde hier zimlicher Unsinn geschrieben.

    Ein Patient wird erst dann fixiert, wenn alle andere Möglichkeiten der Beruhigung ausgeschöpft sind.

    Gründe für eine Fixierung können sein: z.B.

    -wenn er eine Gefahr für sich oder die Umgebung darstellt. Diese Gefahr kann so ausehen, dass er Mitpatienten oder Pflegepersonal körperlich angreift oder mit Gegenständen um sich wirft.

    -wenn der Paitent gezündelt hat (z.B. einen Mülleimer in Brand gesetzt hat)

    in diesen Fällen ist sofortiges Handeln notwendig und der Paitent dard dann auch OHNE RICHTERLICHEN BESCHLUSS für maximal 24 Stunden fixiert werden. Da reicht die Anordnung des Arztes aus. Es wird schriftlich festgehalten, wann die Fixierung stattgefunden hat, welche Mitarbeiter diese vorgenommen haben (jeder muss selbst das Protokoll unterschreiben)

    Innerhalb von diesen 24 Stunden muss dann die richterliche Anhörung stattfinden. Bei vielen Patienten ist es allerdings so, dass diese Anhörung nicht mehr nötig wird, da sie schon vorher aus der Fixierung wieder raus sind, weil diese nur so lange wie unbenötig beibehalten wird.

    Der fixierte Patient wird von allen anderen Patienten isoloert und bekommt eine sogenannte Sitzwache. D.h. eine Pflegekraft ist IMMER bei dem Patienten.

    Fixierungen dürfen nur vorgenommen werden mit dafür konzipierten Gurten. Alles andere ist verboten, z.B. das Fixieren mit Mullbinden etc., wie hier geschildert wurde. Die Verletzungsgefahr ist sehr gross dabei.

    @benjamina--du irrst: das Pflegepersonal darf NICHT von sich ausfixieren. Der Arzt muss, zumindest telefonisch, seine Erlaubnis dazu erteilt haben. Später kommt er dann auf die Station und füllt den sogenannten "Fixierungsbogen" aus. Und Injektionen gibt es nur in den allerseltensten Fällen (so war zumindest auf meiner Station)

    @Damolin: wenn das stimmt, dass Medikamentenversuche an unwissenden Patienten durchgeführt wurden gehört das unbedingt angezeigt!!

    Bei uns in der Klinik wurden auch Studien durchgeführt- allerdings IMMER mit unterschriebenem Einverständnis der Patienten.

    @nicci: arbeitest du in dem Bereich oder woher hast du dein "Wissen"? Bei uns jedenfalls ist das SO nicht gelaufen!

    -------------------Nachtrag Sonntag:

    @benjamina: in den mehr als 30 Jahren hat sich glücklicherweise sehr viel geändert in der Psychiatrie.

    @nicci: ich will ganz bestimmt die Psychiatrie nicht "schönreden". "Schwarze Schafe" gibt es sicherlich auch dort, wie überall. Schlimm genug! Es tut mir leid für dich, dass du hast so schlechte Erfahrungen machen müssen.

    @shaniahb70: ja, es ist ganz erstaunlich wie viel Kraft in einem Menschen stecken kann. Es wird (weiß ja nicht wann es war) auch damals so gewesen sein, dass ein richterlicher Beschluss über die Fixierung vorgelegen hat. Davon gehe ich zumindest aus. Viele alte Menschen sind desorient nach so einem Umgebungswechsel (wie ja Krankenhaus oder auch Altenheim) sind. Und sie wollen dann einfach nur weg, weil sie nicht realiesieren können, dass es nicht geht.

    @alle: In meiner Antwort geht es darum, die falschen Vorstellungen, die leider noch ganz viele Menschen von der Psychiatrie haben, zu relativieren.

    Quelle(n): Krankenschwester auf einer geschlossenen psychiatrischen Station
  • vor 1 Jahrzehnt

    nein

    denn es muss ein beschluss eines

    richters vorliegen

    denn das ist freiheitsentziehung und untersteht dem gesetz

  • Jerry
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ob man fixiert wird, hängt in erster Linie vom eigenen Verhalten ab. Wenn das Risiko gesehen wird, daß man sich selbst oder seiner Umgebung Schaden zufügt, auf jeden Fall, wenn bei entsprechender Erkrankung die Gefahr eines schwereren Anfalls besteht, ebenfalls. Wenn man sich einigermaßen ruhig und friedlich präsentiert, nicht.

  • willou
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich erst einmal ganz klar N E I N !!

    Wobei ich SEHR erleichtert bin über die Ausführungen+

    von @ Frau Holle, die ich gerne voll umfänglich hier

    noch einmal bestätige. @ Frau Holle hat sehr klar und

    sehr richtig ausgeführt, wie und unter welchen Um-

    ständen fixiert wird und wie die rechtliche Situation

    ist.

    Nur zu Ergänzung: 2008 ist ein Vormundschaftsrichter

    (... richtig heißt es heute: Richter am Betreuungsgericht)

    zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden,

    weil er u.a. Zustimmung zur Fixierung gegeben hat,

    ohne die Patienten gesehen zu haben. So etwas kann

    auch einen Richter zum Straftäter werden lassen !!!

    Ich weiß ja nicht, zu welcher Zeit @ benjamina ihre

    Ausbildung gemacht hat und vor allem wo ???

    Vielleicht in der Zeit vor einer Psychiatriereform,

    denn die hat es in Deutschland gegeben und die

    hat einiges verändert (wenn auch immer noch viel

    zu tun bleibt ).

    @ Frau Holle hat den Ausführungen von @ benjamina

    sehr zu Recht widersprochen. Und - mit Verlaub - auch

    der Rest der Ausführungen ist äußerst kritisch zu

    sehen. Es gibt z.B. Bereitschaftsrichter - auch wenn

    die nachts nicht in die Klinik müssen (da gibt es die

    von @ Frau Holle schon zitierte 24-Std.-Frist). Aber

    abgesehen davon gibt es sehr wohl Gründe, wo

    Bereitschaftsrichter nachts auch geweckt werden.

    Und über die Frage, ob wirklich "alle" mit "Recht"

    in geschlossenen Kliníken untergebracht sind,

    kann man mit Fug und Recht SEHR streiten. Es

    gibt eine nicht geringe Zahl von Zweifelsfällen, wo

    sowohl die Bedingungen der Einweisung als auch

    die Länge des Aufenthaltes sehr fragwürdig sind.

    Hier hilft es immer, "draußen" jemand zu haben,

    der zu helfen weiß.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Damolin hat Recht, das ist nur erlaubt mit richterlicher Anordnung, und nicht nur nachts sondern auch tagsüber. Heutzutage bekommen die Leute aber mehr Psychophamaka statt Fixierungen, ist für die Pfleger wohl leichter.

    Leider gibt es auch Pfleger und Ärzte die die Leute einfach so dauerhaft fixieren obwohl keine Notwendigkeit besteht und es keine richterliche Anordnung gibt.

    @ Benjamina: In Notfällen dürfen die das schon selber entscheiden aber doch nicht auf Dauer.

    @Frau Holle: Telefonisch gibt doch (fast) jeder Arzt seine Einverständnis wenn die Pfleger behaupten es sei nötig. Das ist so ziemlich das Gleiche wie wenn die Pfleger das ganz alleine entscheiden könnten.

    Okay Frau Holle, ich kann es auch anders formulieren:

    In einigen Psychiatrien ist es leider üblich das...

    Es ist halt einfach schlimm wenn man so tut als sei in Psychiatrien immer alles in Ordnung, die Psychiater wollen den Patienten nur helfen und Machtmissbrauch hätte es dort nie gegeben. Du hast schon Recht, es gibt sicher auch gute Psychiatrien und ich will "deiner" auch nicht unterstellen dass es dort menschenunwürdig zugeht.

    Aber in manchen passieren natürlich auch solche Dinge wie Medikamententests ohne Einverständnis der Patienten usw.

    Ich arbeite nicht in der Psychiatrie, habe aber leider Erfahrungen damit und zwar keine guten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohne richterlichen Beschluss, der Richter muss den Patienten in Augenschein genommen haben, darf keiner fixiert werden.

    Dass in solchen Anstalten sehr eigenmächtig gehandelt wird, ist hier wohl nicht das Thema.Ärzte dürfen, z.B. ohne Wissen und Aufklärung des Patienten noch nicht zugelassene Medikamente testen. Ein Fall ist mir bekannt, die Patienten konnte zwei Tage weder gehen noch stehen und litt unter Brechreiz. Die Ärzte sagen dazu, wir sind nur "hilflos" (das Blutbild hat sich akut verändert). Rechtlich sind die Patienten hier in einer Grauzone und haben immer den Schwarzen Peter.

    Quelle(n): @ Es kam zur Anzeige aber es fehlten die Beweise. Das Verfahren wurde eingestellt.
  • Clemi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Naja nee... also jein. Kommt drauf an. Jeder Patient kann nach ärztlicher Anordnung ans Bett fixiert werden, wenn er eine Gefahr für sich selbst und andere ist. Wenn er sich zum Beispiel Infusionen rauszieht, aus dem Bett klettert und hinfällt usw...

  • vor 1 Jahrzehnt

    es kommt immer auf den Fall an,wen jemand sich oder andere gefährdet,wird er fixiert!

    Übrigens nicht nur in der Psychiatrie,sondern auch in Krankenhäuser und Altenpflegeheime !

  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    naja, das kann schon sein. wenn begründeter verdacht besteht, dass der patient sich selbst gefährden könnte, oder auch mitpatienten oder pfleger, und vielleicht schon gewisse vorfälle bekannt sind, dann kann das schon vorkommen. ist aber nicht die regel, dass da alle fixiert werden...

    http://de.wrs.yahoo.com/_ylt=A1f4cflPlc5JH2YA054zC...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kann ich mir durchaus vorstellen, wenn ein Patient renitent oder überhaupt eine Gefahr für sich selbst darstellt.

    Ist aber nicht nur in der Geschlossenen so, mein Vater war dement und phasenweise auch am Bett festgebunden (teilweise mit Mullbinden um die Handgelenke, oder nachher mit Klettfesseln), einfach weil er um sich geschlagen hat und ständig aufstehen wollte.

    Von einem Praktikum her weiß ich allerdings noch, dass in der Geschlossenen die Menschen nicht nur eingesperrt sind; wenn man die Abteilung betrat (die Bibliothek der Klinik war in der Abteilung), kamen die Patienten oft auf einen zu, das war phasenweise nett, aber manchmal auch echt gruselig, weil man nie wusste, wie er oder sie gerade drauf ist.

    @ Frau Dr. Holle: ja, das mit den Mullbinden fand ich damals auch nicht schön, aber die Schwestern hatten es tatsächlich so gemacht. Die haben mir auch genau gezeigt, wie sorgfältig und gut gepolstert die Schlingen gewesen sind, denn mein Vater hatte bedingt durch Blutverdünner durch das Zerren und Reißen an den Gurten wunde Stellen bekommen. Ich habe nie danach gefragt, ob irgendjemand das Ganze genehmigt hätte, oder ob es überhaupt erlaubt gewesen sein mag, denn ich wußte aus eigener Erfahrung, wie viel Kraft und Gewalt noch in einem 87jährigen stecken konnte. Nur sediert hatte mein Vater trotzdem noch die Kraft, um sich zu schlagen oder weglaufen zu wollen.

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