Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ist es irgendwie möglich zurück zur Kleinstunternehmerregelung zu kommen?

Ich habe Januar 2008 den Fehler gemacht und bin von der Kleinunternehmer-Regelung, bei der man keine UmSt zahlen muss, zur "normalen" Regelung gewechselt, weil ich hoffte einen Umsatz von mehr als 175000Euro zu machen. Jetzt beträgt der Umsatz aber lediglich 13000Euro. Ich habe aber fast keine Ausgaben. Ist es irgendwie möglich, wieder zur Kleinunternehmer-Regelung zurückzukehren?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ...also, so wie ich das sehe, hast du keinen Fehler gemacht, sondern alles richtig gemacht. Gucken wir, wie du aus der Nummer rauskommst.

    Wir brauchen dazu den §19(1) UStG, ich hab da schon mal was vorbereitet:

    "Die für Umsätze ...wird ...nicht erhoben, wenn der ... Umsatz ... im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."

    Prüfen wir es durch:

    2007:

    - im vorangegangenen Jahr (=2006) <17,5k? --> wohl ja

    - im laufenden Jahr (=2007) VORAUSSICHTLICH <50.001? --> wohl ja

    Ergebnis: Kleinunternehmer im Jahr 2007

    2008:

    - im vorangegangenen Jahr (=2007) <17,5k? --> wohl ja

    - im laufenden Jahr (=2008) VORAUSSICHTLICH <50.001? --> nein, denn du hast ja mit >175k gerechnet. Dass sich die Voraussicht am Ende nicht bewahrheitet hat, ist irrelevant.

    Folge: kein Kleinunternehmer in 2008

    2009:

    - im vorangegangenen Jahr (=2008) <17,5k? --> ja, 13k

    - - im laufenden Jahr (=2009) VORAUSSICHTLICH <50.001? --> wohl ja

    Folge: Kleinunternehmer in 2009

    Weitere Folge (Hinweis auf elbissi, 3. Absatz): Die 5-Jahresbindung greift nicht, da du im Jahr 2008 nicht zur Regelbesteuerung optieren KONNTEST, sondern zwingend Regelunternehmer warst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier stellt sich die Frage, wie Du den Wechsel vollzogen hast.

    Durch "konkludentes Handeln" (stillschweigende Willenserklärung) oder bereits durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Hast du Umsatzsteuervoranmeldungen an den Elster-Server geschickt? Hast Du auf Deinen Rechnungen 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen?

    Als Kleinunternehmer hättest du auf jede Rechnung schreiben müssen: "Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer!" Das hast du vermutlich nicht getan.

    Wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat (Umsatz bis 17.500 Euro) dann bindet man sich für 5 Jahre an diese Regelung der gewählten Umsatzsteueroption.

    Was ich nicht verstehe, wieso es ein "Fehler" gewesen sein soll. Die Umsatzsteuer ist doch für dich ein durchlaufender Posten, du hast die Umsatzsteuer ja dann auch weiterberechnet. Du kannst ja auch im Gegenzug die Vorsteuer gegenrechnen.

    Ich empfehle den Gang zum Steuerberater - da werden Sie geholfen!

  • Roko
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Kurz und schmerzlos - geh zum Steuerberater.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ruf am besten beim FA oder bei deinem Steuerberater an und frag nach. soweit ich weiß, ist diese Angabe für 5 Jahre bindend.

    Ausnahmen bestätigen die regel, also ruf liebe mal bei FA an.

    Mfg

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.