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Privat-Insolvenz abbrechen?

Kann jemand, der seit etwa 3 Jahren die Privat-Insolvenz laufen hat diese Verfahren abbrechen (aus welchen Gründen auch immer)?

Lieben Dank für Eure Antworten!

Update:

@Franky: Kann er seine Restschulden den dann in Raten Zahlen?

Danke nochmal, auch allen anderen

5 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Privatinsolvenz ist keine Verpflichtung des Schuldners, sondern ein staatlich verordnetes Entgegenkommen der Gläubiger.

    Eine Privatinsolvenz verbessert in der Regel die finanzielle Situation des Schuldners aufgrund überschaubarer, seinen Möglichkeiten angepassten Raten, die mit der tatsächlichen Schuldenhöhe, bzw. der eigentlich fälligen Ratenhöhe, die er zu bedienen hätte, nichts zu tun haben.

    Er zahlt sechs Jahre lang die vereinbarte Rate und ist danach schuldenfrei, die Gläubiger haben keine weiteren Ansprüche mehr.

    Wenn ein Schuldner sich diese Chance auf ein in geordneten Bahnen verlaufenden Leben aus welchen Gründen auch immer verscherzen möchte, darf er das.

    Die Gläubiger word's freuen; alle Abmachungen sind dann null und nichtig, die Gläubiger haben wieder Anrecht auf die volle Forderung. sofern sie einen gerichtlichen Titel erwirkt haben, sind ihre Forderungen 30 Jahre verfolgbar, notfalls über die Kinder, bzw. Erben des Schuldners.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nun wenn du sie abrichst denn must man wirkich gute gründe haben zb todesfall oder plötzlicher geldsegen so das alles auf einmal gezahlt werden kann

    also ich würde aufjeden fall bis zum ende warten

    ausser der/die jenigen sind verstorben denn gild das natürlich nicht

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Klar, wenn diese Person ihre Schulden restlos bezahlt ist das möglich, ansonsten aber gibt es Ärger.

    gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann man unter den bereits hier genannten Voraussetzungen. Was hier zu Erben gesagt wurde ist grundsätzlich zutreffend, aber wer wird als Erbe schon so dumm sein und eine Insolvenz erben wollen. Er geht natürlich innerhalb der 6-wöchigen Frist zum Notar und erklärt die Ausschlagung des Erbes wenn er seinen Wohnsitz in D hat. Für den Fall, dass er im Ausland lebt, hat er dazu 6 Monate Zeit!

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  • reGnau
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Spätestens wenn derjenige übern Jordan geht, dann ist die Privatinsolvenz ausgesetzt, jedenfalls für denjenigen.

    Allerdings gilt das dann eher nicht für seine Erben.

    @ Le Fou: Eben. Wenn ich genau weiss, dass derjenige, der mir irgendwas vererben will überschuldet ist hoch zehn, dann lasse ich nämlich meine Finger davon.

    Ich habe nämlich nicht vor, mein Leben lang die Schulden von anderen, die ich mir nicht eingebrockt habe abzutragen, selbst wenn dann als Erbe ein Haus oder sonst irgendetwas da stehen würde. Ausserdem bin ich mir ziemlich sicher, dass jemand, der auch noch Erbschaftssteuer zahlen muss, sich dreimal überlegen wird, ob er diese zahlt.

    Jedenfalls würde ich den Teufel tun, wenn ich von jemandem weiss, dass er Schulden hat, ein Erbe anzunehmen, ganz im Gegenteil, ich habe eh den Eindruck, dass Menschen die mir etwas vererben wollen, mir eher alles schlechte, als alles gute von ihnen vererben würden.

    Ist ja mit meiner Krankengeschichte das gleiche Spiel.

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