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Urlaubssperre weil Vertretung krank?!?
In einer Firma, die zur Zeit "umstrukturiert" wird arbeitet eine Freundin von mir. Im Mai wollen wir zusammen 2 Wochen Urlaub machen. Dafür arbeitet sie eine Vertretung ein. Diese wird schon jetzt ständig krank und fehlt dann.
Kann der Arbeitgeber meiner Freundin den schon lange geplanten und auch schon genehmigten Urlaub einfach sperren, falls ihre Vertretung sich kurz vor Antritt krank meldet??
Kennt sich da rechtlich jemand aus?
Danke für die schnellen Antworten. Es ist leider mehr eine Rundreise, für die wir zwar schon einige Eintrittskarten gekauft haben aber es geht ja hier mehr um den Erholungs- und Erlebniswert, denn das was wir geplant haben, kann man nicht einfach "ein andermal" nachholen... Sch*** Gesetze!
5 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Jens hat recht,dem ist nichts hin zu zu fügen!!!Der Chef muß dann zahlen!!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn ein Notfall vorhanden ist, kann durchaus der AG den Urlaub widerrufen, aber dann muss der AG auch sämtliche anfallenden Kosten übernehmen, sprich die Stornokosten übernehmen.
- Der BubeLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja kann er ,
er muss Allerdings den gebuchten Urlaub Bzw. die Stornierung bezahlen!
Denn da kann deine Bekannte ja nichts zu!
ist Gesetzlich geregelt!
- Stefan RLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ein AG kann bereits genehmigten Urlaub nur aus wichtigen Grund widerufen. Der Ausfall EINER Urlaubsvertretung ist dazu nicht ausreichend, da muss es schon an die Substanz der Firma gehen um das als "wichtigen Grund" durchzukriegen. Tut er es doch, dann muss er alle hierfür anfallenden Kosten tragen, aber nur die, des eigenen Arbeitnehmers seiner Firma, er ist nicht für Kosten anderer Familienmitglieder oder Partner zuständig. Stornierst Du deinen auch, obwohl genehmigt und abgeseegnet weil die Freundin nicht kann, dann trägst Du selbst die vollen Kosten!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, der Urlaub kann einfach vom Arbeitgeber - in einem Krankheits- und Notfall - gesperrt werden, er muss dann aber auch alle Stornokosten etc. übernehmen.
Mein Tipp wäre, mit der Kollegin zu reden, die da eventuell krank sein könnte, so dass diese z.B. nicht wegen einer Erkältung oder einer anderen weniger schlimmen Krankheit "krank macht", sondern nur dann wenn es ihr gesundheitlich wirklich so schlecht geht, dass sie auf gar keinem Fall arbeiten kann.
MFG; NEO