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Wird einem bei nem Nebenjob Arbeitslosengeld 1 weiterbezahlt?

Ich bin grad frisch aus der Elternzeit und nun arbeitslos. Wenn ich nun einen Nebenjob anfangen würde, wird ja bestimmt mein ALG 1 gestrichen oder zu mindest gekürzt, oder?

Wer kennt sich aus? Weil mein ALG1 ist deutlich höher, als ich in dem Nebenjob verdienen würde.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also, Du kannst während Deiner Arbeitslosigkeit bis zu 165 Euro im Monat nebenbei verdienen. Diese 165 Euro werden nicht von Deinem Arbeitslosgengeld in Abzug gebracht.Alles was darüber geht, wird von Deinem ALG 1 Geld in Abzug gebracht. Beispiel 200 Euro verdienst Du sind gleich 35 mehr. Du erhälst 800 ALG 1 die 35 werden in Abzug gebracht, so dass Du noch 765 Euro überwiesen bekommst. Wöchentlich darfst Du nicht mehr als 15 Stunden arbeiten. Arbeitest Du 16 Stunden die Woche gilst Du nicht mehr als arbeitslos bzw. Du wirst als Teilzeitbeschäftigte eingestuft.

    Sinnig ist es, wenn Du einen Nebenjob ausübst, mit der Hoffnung Dich beruflich wieder schnell zu etablieren. Wenn Du aufgrund einer neuen Beschäftigung erheblich weniger verdienst kannst Du Förderungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes entweder beim Arbeitsamt oder bei der Arge erhalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja - zunächst sind165,00 € anrechnungsfrei vom Mehrverdienst etwa 50 %. Was wirklich wichtig ist: nicht über 15 Stunden die Woche, weil es dann mit sv-pflichtiger Beschäftigung und dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen losgeht, was zur Strechung von Alg1 führt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst 165 Euro verdienen und dann wird dir nichts angerechnet. Alles was drueber liegt, schlaegt sich auf dein ALG 1 aus

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    nein, leider bist du dann wieder in arbeit und bekommst kein alg.1 mehr! deswegen darf man ja auch eine gewisse zeit jobs unter dem vorherigem einkommen ablehnen. ( ist aber nur ne ganz kurze zeitspanne! )

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