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Wird bei einem Nebenjob Arbeitslosengeld I weiterbezahlt?

Ich bin grad frisch aus der Elternzeit und nun arbeitslos. Wenn ich nun einen Nebenjob anfangen würde, wird ja bestimmt mein ALG 1 gestrichen oder zu mindest gekürzt, oder?

Wer kennt sich aus? Weil mein ALG1 ist deutlich höher, als ich in dem Nebenjob verdienen würde.

Bitte nur Leute, die es wirklich wissen...

1 Antwort

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei einem 400€-Job hast Du einen Freibetrag von 148€ (?), der Rest wird auf das ALG I angerechnet und kommt zum Abzug. Wichtig dabei ist, dass du NICHT mehr als 14,5 Stunden in der Woche arbeitest, sobald es 15 Stunden in der Woche und mehr sind, bist du nicht mehr arbeitslos und der Anspruch erlischt völlig!

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