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sonnysonny87 fragte in GesundheitPsyche · vor 1 Jahrzehnt

Darf ein 14-Jähriges Mädchen mit einem 21-Jährigen schlafen?

Unsere Nachbarin ist 14 und ich ahne da was..

18 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    NEIN ! wenn sie 18 ist JA!

    Rede es ihr raus! der type macht sich strafbar!

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das interessiert doch keinen?! Wenn die sich lieben spielt das keine Rolle! lass die Finger von den und misch dich nicht ein -.-

  • vor 1 Jahrzehnt

    Laut der Tabelle schon:

    http://piology.org/dtl/recht.html

    Edit: Bessere Tabelle: http://www.planet-liebe.de/portal_index.php?page=g...

    14 und 21 "dürfen", solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet.

    Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten)

    Ich finds zwar total schlimm aba so ist das Gesetz nunmal.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das fällt unter Verführung Minderjähriger.

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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Um ein Mädchen, die Sie mögen gewinnen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, aber wenn Sie die Tipps in diesem Verfahren folgen wird viel einfacher http://freundin.gewinnt.info/ sein

    Viel Erfolg!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der Mann sollte die finger davon lassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bitte, lass die Maedchen von 14 Jahre. Sie sollen noch mit den Puppen spielen. Wenn du 21 bist, kannst du mit aelteren Maedchen verkehren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    lol

    tus doch , kriegt doch keiner mit is ja keine versteckte kamera da die euch filmt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    Der Geschlechtsverkehr ist zwischen den beiden erlaubt. Sollte denoch der ältere angezeigt werden, müssen beide mit z.B Fotos beweisen das sie sich gegenseitig lieben.

    Quelle(n): "Alles was Recht ist" Häfft Ratgeber
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    also, mit 14 Jahren ist sie zwar schon strafmündig, jedoch gilt sie noch als minderjährig! Das heist, dem Mädchen würde hier nichts großartiges passieren (außer vieleicht eine Schwangerschaft), dem 21 Jährigen schon. Weil, dass wäre rein strafrechtlich "Verführung Minderjähriger. Hier sind natürlich die Eltern gefragt; die sollten diesem Kind einmal die Richtung weisen.

    Gruß

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie den 14. Geburtstag hinter sich hat und alles freiwillig abläuft, ist das rechtlich problemlos.

    Solange sie noch nicht 16 ist, könnten aber ihre Eltern den Typen anzeigen - allerdings kommt das äusserst selten vor. Wenn Du das Gefühl hast, dass die Nachbarin nicht weiss, worauf sie sich einlässt, kannst Du Dir allenfalls überlegen, die Eltern überhaupt zu informieren (aber Eltern bemerken sowas wohl meistens selbst).

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