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Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrÖffentlicher Nahverkehr · vor 1 Jahrzehnt

Schwarzgefahren ausversehen -.-?

Hallo,

Ich bin 16 jahre alt und fahre mit meiner wochenkarte immer 3 stationen zu meiner schule doch, heute hatte ich das Problem das ich keine wochenkarte gekauft hab da ich 4 tage lang krank war und am freitag zur schule ohne wochenkarte gefahren bin ich hab extra geld mitgenommen für meine kurzfahrkarte für 1,20 doch naja meien u-bahn kamm und ich hab total verschwitzt mir die zu kaufen was mir dann in der u bahn einviel naja da war ich dann sowieso bei meiener endstation und bin hochgefahren udn was passiert eine fahrkartenkontrolle ca 10 leute prüfen ob man die tickets hat ich hab hoch roten kopf und will die andere rolltreppe wieder runter xD doch naja aufgehalten udn wurde mitgenommen dort wurd ich in nem raum gebracht wo man seine personalien angeben musste ich trottel war natürlich so intelligent oO und hab meine mvgkundenkarte gezeigt aber nun ja da ist es ne falsche addresse bzw. da steht die nummer nicht so hat er mich gefragt udn hab irgendwas gesagt in der hoffnung jetzt krieg ich ja nix!!^^ wo ich raus bin hab ich mir natürlich auch gedacht super jetzt krieg ich lauter briefe und werde nicht mal gescheit benachrichtigt so jetzt wäre meine frage^^

Also komm ich da frei raus weil ich noch unter 18 bin udn schwebend unwirksam in rechstgeschäften bin? muss ich die vollen 40 euro zahlen von meinen 15 euro taschengeld :O? und wie bereinige ic hdas mit meienr addresse?

Ach ja an alle die sowas schreiben wie selbst schuld oder zahl die 40 euro halt lasst es, versuch ne lösung zu finden sie nicht zu zahlen da ich erstmal knapp 3 monate sparen müsste xD und nun ja hatte bisher immer meine fahrkarte dabei und würde sowas niemals absichtlich tun bitte um schnelle antwort danke :)

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Rechtliche Situation bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104, 105 Abs. 1 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustandegekommen.

    Ein Bereicherungsanspruch kommt dagegen in Betracht, §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. oder 2. Fall, 818 BGB, ebensowie ein deliktischer Anspruch wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, §§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 265a StGB . Dass der Schaden bzw. der Wert der Bereicherung an die Höhe des erhöhten Beförderungsgeldes heranreicht, ist zu bezweifeln - beweisen muss dies in jedem Fall das Verkehrsunternehmen. Die Eltern selbst sind zum Schadensersatz jedenfalls dann nicht verpflichtet, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht entsprochen haben, §§ 832, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 265a StGB. Vertraglich haften sie ebenso wenig wie die Kinder und Jugendlichen.

    Da die Verkehrsunternehmen verständlicherweise nicht auf diesen Umstand hinweisen und auch bei Kindern und Jugendlichen mit den üblichen Methoden das erhöhte Beförderungsentgelt erheben (1. Mahnung, 2. Mahnung, Inkassobüro, Rechtsanwalt, gerichtliches Mahnverfahren mit der Möglichkeit zum Widerspruch), zahlen die Kinder und Jugendlichen oder Eltern oft bereitwillig.

    Die Möglichkeit der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft aufgrund von Beförderungserschleichung nach dem Jugendstrafrecht bleibt hiervon allerdings unberührt. Ebenso kann der Beförderer den Jugendlichen von der Benutzung seiner Verkehrsmittel befristet ausschließen.

    Quelle(n): Harder, Manfred: „Minderjährige Schwarzfahrer“ Weth, Stephan: „Zivilrechtliche Probleme des Schwarzfahrens in öffentlichen Verkehrsmitteln“,
  • Schwarzfahren kann mir ned passiere...noiiiii

    weil i bin gar koin Nigga :-D

    Quelle(n): I am Nigga mit Will Schmidt, dem alten Schwarzfahrer
  • vor 1 Jahrzehnt

    Gehst du noch zur Schule? Dann verstehe ich nicht, dass du dir dafür eine Wochenkarte kaufen musst. Mein Sohn fährt auch jeden Tag mit der Bahn zur Schule und dafür haben wir eine Schülerfahrkarte, die das ganze Schuljahr gilt. Für die mussten wir letztes Jahr noch 88€ im Jahr bezahlen und ab dieses Jahr ist sie kostenlos. Warum kaufst du dir selber deine Karte?

    Und nun zu deinem Problem. Da wirst du wohl in den sauren Apfel beißen und dich bei den Verkehrsbetrieben melden müssen. Um das Bußgeld wirst du nicht rumkommen. Rede doch mal mit deinen Eltern. Aber von einer Kontrolle außerhalb der Bahn habe ich auch noch nichts gehört. Wir leben doch nicht in England wo man eine Bahnsteigkarte braucht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Betrug ist nichts, was man "aus Versehen" begeht!

    Man bedient sich fremden Eigentums ohne zu bezahlen. Auch die Erschleichung von Transportleistungen ist ein Eigentumsdelikt.

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  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    So wie ich dein Kauderwelsch lese bist du mit der Bahn gefahren bis zur Station an der du sonst auch aussteigst und bist ausgestiegen und mit der Rolltreppe aus dem U-Bahnschacht hochgefahren, und da hat man eine Fahrkarten kontrolle veranstaltet, wie geht das denn ich kann doch drei Tage am stück mit der Rolltreppe rauf und runter fahren ohne irgendeine Bahn zu benutzen, da brauche ich doch keinen Fahrschein/Karte ? was gibt es da zu Kontrolieren, ergo man hat dich in der Bahn erwischt und du möchtest dich hier Frei-reden,

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi !!!

    In erster Linie würde ich dir empfehlen zu dem Center der des Bus unternehmen gehen und den Fehler mit der Adresse klären ......

    wenn du da vllt deine Situation klärst wie das zustande gekommen ist .. meisten kann man dies schriftlich machen ...ob es was nützt kann ich nicht war in der Situation noch nicht.

    zu den 40 € und deinen 16 Jahren .

    also sollte du die 40 € bezahlen müssen sind ja deine Eltern deine Vormünder dann müssen sie für dich bezahlen ...

    also mein Fazit

    Nehme Kontakt auf mit dem Verkehrs unternehmen auf wegen deiner Adresse vllt hast du Glück wenn du alles darstellst....

    ansonsten sehe ich leider schwarz ..

    hoffe konnte ein wenig helfen

    MFG

  • vor 1 Jahrzehnt

    kauf dir doch einfach eine Monatskarte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum sollen wir für Deinen Unsinn geradestehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst mal ist es sehr schwer, deiner Schreibweise konkret was zu entnehmen.

    Du wirst aus der Sache nicht unbeschadet herauskommen. Hättest Du im Zug den Versuch gemacht eine Fahrkarte zu lösen und könntest Dies auch beweisen, kämst Du wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon.

    Da Du dies nicht versucht hast, wird Dir zurecht vorsätzliches Schwarzfahren unterstellt und Du mußt dafür gerade stehen. Der Bahn sind in dem Falle deine wirtschaftlichen Verhältnisse völlig egal und dass Du nur eingeschränkt geschäftsfähig bist tut spielt bei derart geringen Beträgen (1,20 €) überhaupt keine Rolle.

    Du wirst für diese "Tour" Lehrgeld bezahlen müssen, das wird Dich in Zukunft auch ans Karten kaufen erinnern.

    Da mußt Du jetzt durch

    .

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