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Wieviel ALG2 (HartzIV) steht uns zu?

Mein Mann ist in Kurzarbeit, bekommt noch ca. 1000 €.

Wir haben 1 Kind (164 € Kindergeld)

Kein weiteres Einkommen.

Frage: Wieviel Harzt4 steht uns dann zu? (Miete mit Heizkosten 447,00 €)

Wie sieht es aus mit dem moantlichen Freibetrag, den mir der Hartz4-Rechner am Ende anzeigt? Gilt der auch in Kurzarbeit?

Weil demnach stünden uns ca. 387 € an Hartz4 zu???

Wer kennt sich aus??? :-(((

Update:

Wolke7: Wer Kurzarbeitergeld bezieht, und danach einen Minijob annimmt, bekommt das ALG1 nur noch anteilig.

Das was er mit dem Minijob verdient, wird abgezogen...

Und glaub mir: ich hab mich schon genug beworben...

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    wir bekommen auch Alg2 ergänzend. Mein MAnn verdient trotz Vollzeitstelle als Reifenmonteur 851 euro netto.Brutto sind es 1069 Euro.

    Unsere Miete ist 434 euro hoch.

    Zusätzlich bekommen wir 557 Euro.

    Es gibt aber auch ein Hartz4 Forum vielleicht schaust Du da auch mal nach.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Neben dem entsprechend der Kurzarbeit reduzierten Arbeitsentgelt erhält der betroffene Arbeitnehmer je nach Familienstand während des Bezugszeitraums des Kurzarbeitergelds von der Bundesagentur Leistungen in Höhe von 67 Prozent(erhöhter Leistungssatz mit Kind) Leistungsatz 1 bzw. 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz ohne Kind) Leistungssatz 2 der Nettoentgeltdifferenz (§ 178 SGB III). Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge werden weitergezahlt, so dass der Arbeitnehmer dort keine Ansprüche verliert. Für die Zeit, die der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist, muss er die Sozialversicherungsbeiträge aber wie üblich anteilig tragen.

    Auf Deutsch gesagt : Dein Mann erhält sein reduziertes Arbeitsentgelt + ALG 1

    In Deutschland kannst du nur eine staatliche Leistung bekommen ALG 1 ODER ALG 2.

    Du kannst natürlich ALG 2 als Bedarfsgemeinschaft beantragen,allerdings wird dann alles Einkommen und Vermögen berechnet,so das du u.U.keinen Anspruch hast.

    Am besten für euch wäre es Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle zu beantragen.

    Dazu brauchst du folgende Unterlagen :

    * Antrag auf Wohngeld

    * Bescheinigung des Vermieters (wichtig: Baujahr des Hauses, Wohnungsgröße)

    * Zusätzliche Erklärungen zum Antrag auf Wohngeld

    * Verdienstbescheinigung(en) des Arbeitgebers

    * Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, der SGB II oder SGB XII - Dienststelle

    * Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren

    * Rentenbescheide

    * BAB- oder BAföG-Bescheide (BAB / BAföG-Anspruch schließt bei Alleinstehenden Wohngeld regelmäßig aus)

    * Schwerbehindertenausweise

    * Bescheide über Pflegegeld

    * Nachweise über Unterhalt

    * Nachweise über Kapitalerträge – auch unter dem Sparerfreibetrag (Kopie Kontoauszüge, Sparbücher etc.)

    * Wohngeldnegativbescheinigung für den Zweitwohnsitz, falls vorhanden

    Quelle(n): SGB III , SGB II , SGB X ,WoGG
  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ob euch HartzV zusteht kann man so nicht sagen... Aber ihr habt Anspruch auf Wohngeld und Übernahme der Heizkosten.

    Quelle(n): Oder mal anders gefragt. Wieso muß man immer auf HartzV zurückgreifen, wenn man zu wenig zum Leben hat??? Es gibt auch 400,-Euro Jobs. Nun hat dein Mann ja mehr Zeit, oder?
  • vor 1 Jahrzehnt

    Schon Wohngeld beantragt ?

    Würde ich als erstes Versuchen der Weg zur ARGE kommt früh genug .

    Was euch genehmigt wird sagt dir der freundliche Fallmanager der Arge ,an den du dich wenden mußt.

    Was der Rechner aussagt muß nicht stimmen,vieles liegt in Händen dieser freundlichen Menschen.

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