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Frage zum Versandhausbetrug!?

Hallo! Meine Mutter hat ungefragt auf den Namen ihrer Schwester bei einem Versandhaus bestellt und nicht gezahlt.

Heute war die Kripo zur Hausdurchsuchung da und sie soll sich morgen melden...!

Was kann sie tun um so gut wie möglich aus der Nummer rauszukommen????

Vielleicht gibt es hier ja einen Juristen:-)

Kommentare von wegen selber Schuld könnt ihr euch sparten das weiß sie selbst!!!

Update:

@Jens:Ist wohl ein bißchen kurzfristig außerdem kann sie sich keinen Anwalt leisten!

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Je nach Schadenshöhe steht hier sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung im Raum.

    Der Schaden muss natürlich beglichen werden.

    Anwalt könnte über Prozesskostenhilfe gezahlt werden. Sorry, gilt nicht bei Strafverfahren!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was sie gemacht hat, nennt man knallhart Betrug und da gibt es keine Gnade vor Gericht. Sie soll die Rechnung bezahlen und dann betten, dass der Staatsanwalt die Sache einstellt.

    Was sie braucht ist nicht YC, sondern ein Jurist! Also schnell zum Rechtsanwalt.

    NACHTRAG:

    Tja, sie bestellt was auf fremden Namen, weiß genau, dass sie es -auch später- nicht bezahlen kann, da das nötige Kleingeld nicht hat und für einen Rechtsanwalt auch nicht. Ich fürchte, das findet das Gericht überhaupt nicht mehr lustig, Geldstrafe sehe ich schwarz, eher 6 Monate Gefängnis auch Bewährung, wenn aber der Richter anerkennt, dass es schwerer Betrug ist, wofür es durchaus Indizien gibt, sind wir schon bei 3 Jahre Haft und da gibt es keine Bewährung.

  • tja...heikle sache.

    am besten sie macht mit ihrer schwester eine art vertrag wo drin steht das deine mutter einverstanten ist das mahnungen und sonstiges zu ihr kommen.

    würde so aussehen:

    hiermit erkläre ich (name der mutter-mit adresse) mich bereit,meine bestellten artikel bei (name versandhaus) mit der gesamtsumme von (gesamtbetrag) in monatlichen raten (falls sie das so möchte) von jeweils (monatliche rate) an (name der schwester und adresse) zu bezahlen. die rate is immer zum ersten des monats fällig. sollte ich mit einer rate in verzug geraten verpflichte ich mich meine zahlung direkt an (name versandhaus) zu überweisen.

    dann unterschreiben beide und jeder bekommt eine kopie. sollte deine mutter dies nicht einhalten kann ihre schwester klagen. die meisten versandhäuser sind mit sowas einverstanten. muß aber ausprobiert werden.

    Quelle(n): diese art vertrag immer gemacht weil ich manchmal für andere bestellt habe. da war ich immer auf der sicheren seite (weil unterschrieft vom zahlenden)
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei Wiederholungstäter wird das eine teure Angelegenheit.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    tja ich schreibe mal nicht selberschuld denn wie du schon geschrieben hast das weiss sie selber

    aber ehrlich gesagt was können wir dir hier schreiben oder helfen da muss sie selber duch

    vielleicht hilft ihr wenn sie sich bei ihrer schwester entchuldigt und die schulden bezahlt und wenn es nur raten zahlung ist und hoffen das sie eine milde strafe bekommt

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