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Kann ich meinen Vater auf Unterhalt für die letzten Jahre verklagen?
Ich werde jetzt bald 23. Meine Eltern sind seit meinem 13. Lebensjahr geschieden. Mein Vater hat nie Unterhalt an mich gezahlt und meine Mutter hat sich das damals von ihm gefallen lassen, weil wir Angst vor ihm hatten. Ich habe aber erfahren, dass er seit ein paar Jahren in einer grösseren Autofirma arbeitet und ich möchte ihn für die letzten Jahre auf Unterhalt verklagen. Er hat sich sonst auch nicht um mich gekümmert, geschweige denn mich bei irgenetwas unterstützt. Kennt sich jemand mit so was aus. Ich bin um jeden Rat und Tipp sehr dankbar!! Lieben Gruß
12 Antworten
- OLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
verklagen kannst Du Deinen Vater auf Unterhalt sicherlich,
ich würde mich aber an Deiner Stelle von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob eine Klage auch Aussicht auf Erfolg hat, und wieviele Jahre rückwirkend Du fordern kannst, bzw. welche Fristen einzuhalten sind, oder evtl. schon verstrichen sind.
- You Know WhoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Selbstverständlich kannst Du das, aber nur mit Unterstützung durch einen Anwalt. Alleine erreichst Du da gar nichts. Wenn Du keinen Fachanwalt kennst, dann rufe die nächste Anwaltskammer an, die können Dir entsprechende Adressen geben.
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich könnte mir vorstellen, dass die Ansprüche inzwischen verjährt sind, wenn sie über die letztn Jahre nicht geltend gemacht wurden. Du solltest Dich ans Jugendamt wenden.
- erwin LindemannLv 6vor 1 Jahrzehnt
Rückwirkend kann dein Vater wohl nicht verklagt werden.
Wunder mich über einige Antworten oben.
Versteh auch nicht warum deine Mutter keinen Titel gegen ihn erwirkt hat. Warum hattet ihr Angst? Oder ist er ein Mafiosi?
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- SusLv 5vor 1 Jahrzehnt
Mit dieser Problematik solltest du dich an einen Anwalt für Familien-und Unterhaltsrecht wenden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Natürlich kannst du auf Unterhalt klagen (auch rückwirkend), wenn er nicht freiwillig zahlt.
- Rock'n'RollHeartLv 5vor 1 Jahrzehnt
Falls Du Dich derzeit noch in einer Ausbildung befindest, kannst Du sogar jetzt noch eine monatliche Unterhaltszahlung von ihm fordern.
Gruà aus Braunschweich
Johannes
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das sind wieder die Richtigen.Nicht ums Kind kümmern und vorm Unterhalt drücken.
Du kannst ihn verklagen gehe zum Jugendamt die machen das mit dir zusammen.
Er müÃte solange für dich zahlen bis du deine Lehre beendet hast,hoffe du hast eine.
Und laÃt euch von dem nicht einschüchtern oder Angst machen.
- Rockfirm BearLv 5vor 1 Jahrzehnt
Einen ähnlichen Fall gab es in meinem Bekanntenkreis und es hat geklappt.
- vor 1 Jahrzehnt
kannst du haber würde ich nicht machen den egal was war er ist dein vater ihr abt das selbe blut in euch und ich dencke das war damals ein konfligt zwischen deiner mutter und ihm in den du leider hereingeraten bist das was dein vater gemacht hat war nicht gut aber er ist dein vater und ich würde meine famielie niemals verglagen weil sie das eitzige ist was man immer hat niemand kan dir das nehmen auser du