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wie hoch kann bei betrug die strafe werden?

Ich habe bei einem Versand Schulden gemacht und habe diese auch nachdem ich die Anklageschrift bekommen habe bezahlt.Ich wurde angezeigt wegen Betruges.Die Schuld betrug 170.- €.Wie hoch wird die Strafe werden.Habe Angst vor dem Gerichtstermin.

Update:

Ich war ja gewillt die Schuld zubezahlen aber ich konnte leider nicht gleich bezahlen, da zu dieser Zeit mein Kühlschrank gerade kapputt ging und ich mir einen neuen auf Ratenzahlung kaufen mußte. Und diesen mußte ich jeden Monat bezahlen.Ich bekomme nur ALG II und das reicht kaum aus. Ich war froh als mein Mann im Dezember 07 Arbeit bekam diese hielt aber nur eine Woche an weil er einen Arbeitsunfall hatte und seit dieser Zeit krank ist.Ich wollte meine Schuld begleichen wenn mein Mann seinen ersten Lohn bekommen hätte.Aber leider bekam er kein geld da er für diese Zeit einen Vorschuß bekam um sich für diese Zeit zuverpflegen. Ich wollte bezahlen und war auch gewillt dieses zutun.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Betrug setzt immer voraus, das du von Anfang an vor hattest, NICHT zu zahlen und das muss dir das Gericht nachweisen.

    Schulden machen allein ist kein Betrug. Da du bezahlt hast, denke ich der Staatsanwalt wird wegen solchen geringen Betrag und eben weil bezahlt wurde, die Sache nicht weiter verfolgen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Freispruch. Dauert wahrscheinlich 10 Minuten mit einer verärgerten Bemerkung des Richters.

    Aber nicht gegen dich, sondern den Anklagesteller.

    Wenn du nicht eh vorher einen Brief von der Staatsanwaltschaft kriegst, der die Vorladung cancelt.

    Übrigens bei sowas nie auf Franky hören. Sein Viertelwissen ist dem Wissen stets fernab.

    Schliesse mich auch Jens an.

    @Exenter

    Genau, und das Wissen um die Zahlungsunfähigkeit ist ja locker nachweisbar.

    Die werdens nichtmal versuchen ihr es nachzuweisen. Da wette ich alles.

    Im übrigen sollte man niemanden ernst nehmen, der schreibt "Alle Antworten sind falsch" und dann weder eine Quelle noch sonst irgendwas angibt um seine "Überantwort" zu untermauern.

    Quelle(n): Ich weiß alles und alle anderen Antworten sind falsch.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man bei einem Versand nicht bezahlt, dann kommen zuerst Erinnerungen und Mahnungen.

    Bezahlt man dennoch nicht, kann der Versand eine einstweilige gerichtliche Verfügung erwirken, die dir dann zugestellt wird. In der Regel beträgt die Frist zum Einlegen eines Widerspruchs oder für die Bezahlung 14 Tage.

    So wie es aussieht, hat du auf diese ganzen Geschichten nicht reagiert.

    Dann kommt eigentlich erst der Gerichtsvollzieher, der den Betrag von dir verlangt.

    Ist denn schon ein Gerichtstermin anberaumt?

    Im Allgemeinen haben die Gerichte so viel zu tun, dass es ihnen lieber ist, wenn bei solchen kleinen Beträgen eine außergerichtliche Einigung erfolgt.

    Da du in der Zwischenzeit schon bezahlt hast, könntest du versuchen, dich mit dem Versand in Verbindung zu setzen, damit das aus der Welt geschafft wird.

    Das liest sich alles sehr merkwürdig.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

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  • Mach dir mal keine Sorgen :-) Es sind zwar nicht alle Antworten falsch, aber eben auch nicht richtig^^

    Eine Anzeige ist erstmal nur eine Anzeige. Die hat den Tisch des Staatsanwaltes nicht mal gesehen. Du wirst aufgefordert werden, bei der nächsten Dienststelle Stellung dazu zu nehmen. Dort erzählst du es genauso, wie du es uns erzählt hast. Das schreibt der PvB auf und du musst es unterschreiben. Diese Akte kommt dann zum Staatsanwalt. Der schaut dann auf den Streitwert und sagt "Watt?? 170,- €?? Und damit gehn die mir auf den Zeiger? Während da draußen Menschen getötet, Frauen vergewaltigt und Kindern Drogen verkauft werden? Die können mich mal!" Dann versieht er das mit dem Stempel "Eingestellt" und es kommt in den Keller. Und die Kosten trägt wie immer der Antragssteller. In dein Führungszeugnis kommt überhaupt nichts. Nicht mal ein Vermerk!

    Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem ein Mädchen unter falschem Namen eine Jeans bestellt hat. Das flog auf, es lag ein echter Betrugsfall vor. Verfahren eingestellt, kein öffentliches Interesse. Die Kosten trug das Versandhaus. Ob das jetzt einen erzieherischen Effekt für die junge Dame hatte, weiß ich nicht. Aber Grundsätzlich sind sowohl Polizei als auch Gerichte nicht besonders "amused" über die Vorgehensweise der Versandhäuser, den Menschen das Schuldenmachen so leicht zu machen um dann bei jedem kleinen Hartz IV Empfänger beleidigt "Betrug" zu brüllen.

    Die heimlichen Sympathien liegen meiner Erfahrung nach eher beim Schuldner…

    Der Gesetzgeber hält übrigens die Staatsanwaltschaft und die ausführenden Organe dazu an, von allen Anzeigeerstattungen die so tagtäglich reinkommen, nur 20% zu bearbeiten. Davon werden nochmal über die Hälfte der Verfahren eingestellt. Was glaubt ihr, was da wohl eher unter den Tisch fällt? Der Fall von häuslicher Gewalt oder der Betrug an einem Versandhaus? Ja, glaub ich auch :-)

    Quelle(n): Berufserfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Antwort von Jens ist schon mal richtig. Es kommt darauf an, ob du zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses wusstest, dass du nicht bezahlen kannst oder nicht bezahlen willst.

    Falls du eine feste Arbeitsstelle hast bringe deinen Gehaltsnachweis oder Kontoauszüge mit, irgendetwas um deine Zahlungsfähigkeit zu untermauern. Du brauchst eine möglichst glaubhafte Erklärung, warum du nicht bezahlt hast. Ich hoffe mal, dass du unter deinem richtigen Namen bestellt hast, dann sind die Chancen dass man dir glaubt ziemlich gut.

    Falls du verurteilt wirst hast du bei der geringen Schadenshöhe und in Anbetracht, dass du zwischenzeitlich gezahlt hast nur eine kleine Geldstrafe zu erwarten. Ich würde sogar auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße (§ 153 a StPO) tippen.

    Verurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen ( § 32 Abs 2 Nr5 BZRG).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alle bisherigen Antworten sind falsch, Betrug setzt zwar Vorsatz voraus aber auch das Wissen um die Zahlungsunfähigkeit bei der Bestellung genügt.Verwarnungsgeld gibt es auch nicht, so was macht die Polizei. Hier geht es um eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch und die wird sehr gering ausfallen, sofern Du nicht einschlägig vorbestraft bist. Vielleicht stellt der StA das Verfahren auch wegen Geringfügigkeit ein oder Du bekommst ein paar Stunden gemeinnützige Arbeit auf gebrummt. Gut ist, dass Du inzwischen bezahlt hast. Ob die Sache überhaupt ein Betrug ist hängt wesentlich von Deinen Aussagen ab.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Betrug ist eine durch Täuschung verursachte Vermögensschädigung eines anderen in Bereicherungsabsicht. Wer Waren bestellt, gibt damit gleichzeitig zu verstehen, dass er zur Zahlung bereit und in der Lage ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Bestellung. Es wird daher maßgeblich darauf ankommen, ob Sie im Zeitpunkt der Bestellung zahlungsfähig und zahlungswillig waren. Dies ist eine Tatfrage.

    Nach verschiedenen Recherchen auf Internetseiten, wird das Verfahren wohl eingestellt, wenn nicht weitere Straftaten vorliegen.

    Schau doch mal auf die Webseite.

  • Hari F
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    bitte wie? kommt da nicht vorher der gerichts vollzieher, oder lohnpfändung? da hätten die gerichte etwas zu viel zu tun wenn jeder der was bestellt, und nicht zahlt, wegen betruges vor gericht stehen müssten.

    annsonsten @jens hat es getroffen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    So lange lässt man sich auch nie Zeit. Selber Schuld sage ich jetzt mal, aber da du es mittlerweile bezahlt hast dürfte es bei einem Verwarnungsgeld bleiben. Außerdem wirst du die Gerichtskosten tragen müssen wen es noch zur Verhandlung kommt. Allerdings wird dir der Richter ins Gewissen reden und dir auch sagen dass du beim nächsten versuch nicht so glimpflich davonkommen wirst.

    Gruß

    Franky

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