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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 1 Jahrzehnt

Arbeitgeber für Nebenjob auf 400 Euro Basis will Lohnsteuerkarte. Wie ist die Rechtslage?

Zudem meine Lohnsteuerkarte ja bei meinem Hauptarbeitgeber liegt, kann ich ihm sowieso nur die Kopie aushändigen. Oder muss ich eine zweite beantragen?

Danke im Voraus

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Steuerkarte kopieren ist witzig! :-) Aber noch witziger sind die wie immer sehr witzigen Antworten hier!

    Du müsstest Dir eine Steuerkarte mit Steuerklasse 6 beim Einwohnermeldeamt (nicht beim Finanzamt!) ausstellen lassen und diese dem Arbeitgeber aushändigen.

    Arbeitgeber lassen sich gern eine Steuerkarte geben, da sie dann 2% Abgaben sparen. Das mag einem zwar zunächst komisch vorkommen denn was sind schon 8 Euro pro Monat mehr oder weniger!? Nur wenn man 1.000 Aushilfen hat....!

    Nur das mit der Steuerkarte abgeben ist für Dich nicht gut, da Du Deinen Nebenjob dann voll versteuern musst. Sprech mit dem Arbeitgeber dass er auf die Steuerkarte verzichtet und das Ganze pauschal versteuert. Weigert er sich die 2% zu tragen weil er das z.B. bei keinem bezahlt mach ihn darauf aufmerksam dass er diese 2% auch Dir vom Lohn abziehen kann. Ist für Dich das Beste.

    Mehr Infos unter:

    www.minijob-zentrale.de

  • Pablo
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Lohnsteuerkarte liegt bei dem Hauptarbeitgeber. Für den 400€ Job bezahlst Du keine Steuer

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Falls es dir hilft: Hab als Hauptjob zwar grad nur einen Nebenjob, verdiene rund 200 Euro monatlich, musste aber auch die Karte abgeben. Ist wohl generell normal. Eine Kopie reicht aber.

  • ...
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Zweite Lohnsteuerkarte für Nebenjob

    Auch bei der Steuererklärung ist einiges zu beachten. "Bei einem Nebenjob muss der Arbeitnehmer eine zweite Lohnsteuerkarte vorlegen", erklärt Daferner. Selbstständige müssen ihre Gewinne in der Einkommenssteuererklärung angeben.

    Liegen mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern vor, werden die Verdienste zusammengerechnet. Wer unter der 400-Euro-Grenze bleibt, ist weiterhin abgabenfrei. Aufwandsentschädigungen für gemeinnützige Tätigkeiten zum Beispiel in Kirchen und Verbänden sind zusätzlich bis zu 1848 Euro im Jahr steuerfrei, wenn sie nicht mehr als ein Drittel des Vollerwerbs ausmachen.

    .

    WICHTIG IST: Wenn Du mehr als 400 Euro nebenbei verdienst sind die steuerl. Abgaben bei Steuerklasse 6 extrem hoch! Meistens lohnt sich das gar nicht!

    Und beachte, Du musst Deinen Arbeitgeber um Erlaubnis Fragen! Sonst ist das ein Kündigungsgrund

    Witzig sind die Daumen runter, obwohl die Quelle belegt und einwandfrei ist, ganz witzig die anderen Antworten :-)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du bereits einen Hauptjob hast, musst du eine 2. Lohnsteuerkarte beim Finanzamt beantragen.

    Wenn der Arbeitgeber deines Zweitjobs eine Lohnsteuerkarte möchte, musst du diese vorlegen.

    Wenn du ohne Karte arbeitest, ist es Schwarzarbeit und das ist strafbar!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei einem 400 € Job braucht man keine Lohnsteuerkarte. Auf der Kopie sind alle Angaben enthalten um Dich anzumelden. Nur wenn Du in einem Monat über 400 € kommst, ist eine Lohnsteuerkarte notwendig.

    Quelle(n): Lese bei der Minijobzentrale nach.
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