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Kündigung und Urlaubsanspruch?
Meiner Tochter ist zum 02 April gekündigt worden , wie ist das mit dem Resturlaubsanspruch ? Gibts den während der 4-wöchigen Kündigungsfrist , wird der danach genommen , allerdings muß sie nach den letzten Informationen bis zum letzten Tag arbeiten ? Und auszahlen gibts nicht .Weiß zufällig jemand einen Rat ? Vielen Dank schon mal im voraus ..........Gruß aus Karlsruhe A.
3 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ganz klar: Das Unternehmen kann sich ja nicht einfach am Urlaub bereichern, das wäre ja noch schöner. Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist eine Auszahlung laut Gesetz nicht vorgesehen, da der Resturlaub normalerweise während der Kündigungsfrist genommen werden kann und soll. Reicht man also keinen Urlaub ein, so verfällt der Urlaub erst einmal, und man muss sich eventuell vor Gericht herumschlagen.
Also: Unbedingt SOFORT Urlaub normal einreichen. Falls die Zeit knapp wird, oder falls erkennbar ist, das der Arbeitgeber hier auf Zeit spielt und absichtlich verzögert: Per eingeschriebenen Brief an den Arbeitgeber diesen auffordern, den Urlaub zu gewähren (Fristsetzung, die Frist muss so sein, dass der Urlaub noch genommen werden kann).. Außerdem muss da drinstehen, dass nach Ablauf der Frist eine Resturlaubsgewährung abgelehnt und eine Auszahlung verlangt wird. Die Frist sollte so gewählt werden, dass der Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses geht. Die Formulierung sollte sein: "fordere ich sie auf, mir den zustehenden Resturlaub von xx Tagen spätestens ab dem (Datum) zu gewähren. Ansonsten lehne ich.."
Der eingeschriebene Brief dient dazu, später vor Gericht, wenn es dazu kommen sollte, nachweisen zu können, dass man nicht freiwillig auf den Urlaub verzichtet hat.
Wird der Antrag abgelehnt, oder aus betrieblichen Gründen nicht genehmigt, muss der Urlaub ausgezahlt werden. Hierzu eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers verlangen, oder ggf. selbst wieder per eingeschriebenem Brief vorgehen (wie oben).
Wichtig ist noch: Laut Gesetz gehen betriebliche Belange NICHT vor Urlaubsgewährung, d.h. der Urlaub MUSS gewährt werden.
@angie44: Vorsicht, auf keinen Fall eigenmächtig, ohne schriftliche Urlaubsbestätigung fernbleiben. Das ist ein Grund zur Umwandlung der fristgerechten in eine fristlose Kündigung!
Falls es einen Betriebsrat gibt, diesen unbedingt sofort einschalten. Falls nicht, und es sieht nach Schwierigkeiten aus, unbedingt sofort zum Anwalt gehen und Rat einholen. Falls die Tochter in der Gewerkschaft ist, kann sie deren Rechtshilfe nutzen.
Auch gegen die Kündigung selbst könnte man ggf. vorgehen. Die Arbeitsgerichte entscheiden grundsätzlich eher zu Gunsten des Arbeitnehmers, das Prozessrisiko ist daher sehr gering.
Weitere Infos siehe Link.
Quelle(n): http://www.ra-kotz.de/urlaub1.htm - k lLv 5vor 1 Jahrzehnt
Sie bekommt ihren Resturlaub gerechnet bis zum 01.04. diesen muß sie bis zum 01.04 nehmen bzw wenn das nicht geht dann muß die Firma ihn ausbezahlen mit der letzen Abrechnung. sollte sie das nicht machen geh aufs Arbeitsgericht du bekommst Recht.
Nomalerweise wir der Resturlaub so genommen das du deinen letzen Urlaubstag am 01.04 hast.
- angie48Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Hi, also eines von beidem, entweder den Rest in freien Tagen (Urlaub) oder auszahlen, muss der Arbeitgeber gewähren.
...zur Not würde ich die letzten Tage einfach nicht hingehen....bevor sie um ihre Recht durchzusetzen vor ein Arbeitgericht gehen muss...
...viel Spaß noch