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kann man ihr das kind wegnehmen?

also ich kenne eine Frau die keine Ausbildung hat und schwanger ist..

sie will nicht mehr mit ihrem Mann leben und will dafür ihr Baby behalten. kann es so sein das der Vater das Kind wegnimmt? nja sie hat auch noch keine Wohnung. und was gilt überhaupt bei diesen Mutter-Vaterrechten?

Update:

Sie ist 26 Jahre alt.

und hat ihr ABI. und sie hat eine Familie die ihr bei steht und sie unterstützt. :) also kann sie in ruhe noch ihre ausbildung machen und ihre Familie ist bereit ihr zu helfen. :)

Update 2:

und sie ist verheiratet mit ihm. hat nur einen Tag gedauert.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, kann er nicht. Dazu benötigt er einen richterlichen Beschluß und es muß feststehen, daß er der Vater. Das muß er aber erst beweisen. Egal wie die Frau lebt, so einfach ist das nicht wie er sich das evtl. vorstellt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist die Frage ob der Mann besser lebt und ob sie noch eine Wohnung bekommt oder irgendwo bei Freunden hinziehen kann.

    Sonst hat sie aber eine gute Chance das Kind behalten zu dürfen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Möglich ist alles.

    Außerdem gilt zu überlegen hat die Frau z. B. eine Mutter (in dem Fall Großmutter), die sich um das Kind kümmern könnte?

    Wie vertrauensseelig ist der Vater?

    u. s. w.

    Nur, weil sie nicht mehr mit dem Vater zusammenleben will, nimmt ihr noch lange keiner das Kind weg, solange sie sich sonst gut um es kümmert.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    davon ob jemand eine Ausbildung hat oder nicht wird das mit Sicherheit nicht abhängig gemacht.

    Gefragt ist da eher, wer sich bisher tagsüber, im Alltag, vorrangig um das Kind gekümmert hat - und meistens ist das die Mutter. Und wenn sie erst schwanger ist und das Kind noch nicht da, wird meistens davon ausgegangen dass ein Säugling zur Mutter gehört bzw das Kind sowieso in der ersten Lebenszeit eine Einheit mit der Mutter bildet.

    Da wird das Kind dem Kindsvater nur in ganz krassen Ausnahmefällen zugesprochen - wenn die Mutter eine schlimme psychische Krankheit hat oder schon so mit dem Leben nicht klarkommt und das dem Gericht bekannt ist (zum Beispiel wenn sie Alkoholikerin ist und schon mit der normalen Haushaltsführung überfordert)

    Eine eigene Wohnung kann sie bekommen - sie sollte sich auf jeden Fall erkundigen welche finanziellen Hilfen sie bekommen kann (ergänzendes ALGII zur Ausbildung / Wohngeld zum Beispiel)

    Ansonsten ist der Vater des Kindes auch unterhaltsverpflichtet.

    Ich würde an ihrer Stelle schon jetzt vor der Geburt zum Jugendamt gehen und mich da beraten lassen.

    Ich war auch "alleinschwanger" und die haben mir da gute Tipps gegeben.

    Alleine mit Kind - gerade in der ersten Zeit - ist anstrengend. Aber man kann es schaffen, gerade wenn man eine tolle Familie im Hintergrund hat.

    LG

    Angelina

    alleinerziehende Mama eines 16 Monate alten Jungen

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Solche rechtlichen Fragen sind immer vom Einzelfall abhängig und selbst dann gibt es noch mehrere Möglichkeiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo ihr Lieben!

    Ich bin Sozialarbeiterin und kann deiner Bekannten nur raten sich Hilfe beim Jugendamt zu suchen. Ist sie denn noch minderjährig? Auf jeden Fall könnten die Kollegen, sie bei der Wohnungssuche unterstützen. Und nein, der Vater kann der Mutter das Kind nicht wegnehmen nur weil ihre wirtschaftliche Lage nicht optimal ist. Es muss sogar Unterhalt für das Kind zahlen, falls ihn die Mutter offiziell als Vater angibt. Falls sie nicht zu Jugendamt möchte (und nein die nehmen ihr das Kind auch nicht weg) gibt es auch freie Erziehungsberatungstellen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn der vater das kind will und einen besseren einkommen hatt, dann kann er das kind wegnehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Männer und Kinder haben in Deutschland keine Rechte.

    Frauen haben leider alle Rechte.

    Schade aber es ist so.

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