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Preiserhöhung 20% bei Monatskarte ÖPNV im Februar. Kann ich Geld zurückverlangen, kündigen oder schwarzfahren?
Bei uns ist das so, dass die Monatskarte für U-Bahn, Bus und Tram jeden Monat dasselbe kostet. Aber der Februar hat nur 28 statt 31 Tage, und während diesen 28 Tagen haben die 2x gestreikt. Sodass ich für mein Geld nur 26 Tage U-Bahn,Bus&Tram fahren konnte. Und für die 2 Streiktage hatte ich außerdem noch Kosten für 30€ Taxi und 10€ Praxisgebühr bezahlen.
Ist das nicht ne Sauerei? Wenn die mich beim schwarzfahren erwischen, kann ich Preisminderung einklagen?
Oder streiken die Kontrolleure auch mal?
die Praxisgebühr musste ich zahlen, weil ich an den Tagen nicht auf Arbeit gegangen bin (Krankschreibung). Ist billiger als, wenn ich mit Taxi gefahren wäre.
Ich finde, im Februar sollten Monatskarten billiger sein als im Januar!
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Lies dir mal die Beförderungsbedingungen deiner ÖPNV-Gesellschaft durch!
Dort wirst du lesen können, dass der Preis gleich ist, egal wieviele Tage der Monat hat.
Auch wirst dort lesen können, dass es keine Rückerstattung bei höherer Gewalt, etc. geben wird - dadrunter fällt auch Streik.
Mit dem Kauf der Monatskarte hat sich die Gesellschaft noch nicht verpflichtet, dass sie dich befördern MUSS.
Du hast damit lediglich die Beförderungsmöglichkeit gekauft.
(Alkoholisierte Personen müssen auch nicht befördert werden, auch wenn sie eine gültige Fahrkarte haben)
Die Taxikosten wirst du zwar einklagen können, jedoch wirst du nicht gewinnen, da es eben höhere Gewalt war.
Und die Praxisgebühr... Na, das lassen wir mal ganz außen vor. Krankschreibung, weil der ÖPNV streikt...
Es gibt übrigens noch andere Fortbewegungsmittel, wie z.B. ein Fahrrad. Ist sowieso gesünder!
Man sollte sich die Beförderungsbedingungen sowie auch andere Geschäftsbedingungen durchlesen, BEVOR man einen Vertrag eingeht.
Schwarzfahren als "Gegenleistung" solltest du übrigens erst gar nicht in Erwägung ziehen, denn das ist völlig unabhängig von deinem Ticket-Fall. Da bekommst du dann nur eine 40-Euro-Rechnung wegen fehlender Fahrkarte.
Bei der Preiskalkulation für Monatskarten wird es übrigens genauso wie beim Finanzamt und anderen Behörden, wo eine durchschnittliche Monats-Tageszahl benötigt wird, gemacht.
Da hat jeder Monat durchschnittlich 30 Tage.
Und das verwenden die Verkehrsunternehmen auch, da zahlst du nämlich im Dezember - der 31 Tage hat - nur für 30 Tage!
Wenn man das mal aufrechnet, machst du sogar noch Plus, denn der Februar hat zwar nur 28/29 Tage, aber dafür gibt es insgesamt 6 Monate, an denen du 31 Tage statt 30 fahren kannst!
- vor 1 Jahrzehnt
Die Praxisgebühr hat mit dem Nahverkehr nichts zu tun.
Tja, das mit dem Taxi kommt morgen auf mich zu. Das werden auch so 30 € insgesamt werden. Die Monatskarte geht hier in Frankfurt/M bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats. Also bei mir bis zum 09.03.09. Für saftige 73 €. Stimmt, wenn ich die Karte am 09.03 hole gilt sie 3 Tage länger bis zum 09.04.
Na, Deine Karte für Februar hast Du ja schon. Da wirds nichts mit Schwarzfahren. Aber das würde mich jetzt auch mal interessieren, ob man das Geld für´s Taxi oder anteilig den Betrag für den bestreikten Tag zurückfordern kann.
Nachtrag: Also ich habe heute mal beim Frankfurter Nahverkehr gefragt. Das wäre höhere Gewalt. Man bekommt weder den Preis für den Tag vom Monatsticket anteilig zurück, noch das Geld fürs Taxi zurück. Toller Service. Verdi macht sich so sehr unbeliebt.
Also für den einen Streiktag habe ich 33 € an Fahrtkosten bezahlt. Zusätzlich zum Monatsticket (2,6 € anteilig für diesen einen Tag) (72,9 € Monatsticket). Also wenn an 2 aufeinander folgenden Tagen gestreikt wird, ist man mit dem Arztbesuch billiger. So gesehen hast Du schon Recht. Ich weià nicht, inwieweit man die Taxikosten bei der Steuererklärung mit einreichen kann und als Werbungskosten geltend machen kann. Ich muÃte zum Zug und dann zum Bewerbungsgespräch in eine andere Stadt. Die Arbeitsagentur bezahlt dieses Jahr auch nur noch einen Teil der Fahrtkosten. Man bleibt also auf einem GroÃteil der Kosten sitzen. Wenn die Leute sich dann weniger bewerben und weniger zu Bewerbungsgesprächen gehen, weil sie sich es schlichtweg nicht leisten können, (z.B. bleibe ich auf 58,4 € für die Bewerbungsfahrt nach München sitzen- und davon habe ich im Januar zwei gehabt), brauchen die bei der Arbeitsagentur nicht zu wundern. Hatten die nicht letztes Jahr vermehrte Einnahmen?
Das Engelchen Lixa077 - momentan in Frankfurt und der hessischen Verdi ausgeliefert
- AsentreuerLv 4vor 1 Jahrzehnt
Der ÃPNV-Betrieb ist mit Dir einen Vertrag eingegangen. Der besagt, dass Du mit dem Preis einverstanden bist. Die Sache mit dem kürzeren Monat hättest Du Dir vorher überlegen müssen. Deinen Teil des Vertrages hast Du erfüllt, nämlich bezahlt.
Der ÃPNV-Betrieb schuldet Dir dafür die Beförderung, und da hat er nur einen Teil des Vertrages erfüllt, denn an den Streiktagen bist Du nicht befördert worden. Du könntest also Deinen entstandenen Schaden zivilrechtlich geltend machen. Das sind die 30€ für das Taxi, das Du an dem einen der beiden Streiktage benutzen musstest, um Deine Verpflichtungen erfüllen zu können.
An dem anderen Tag warst Du ja krank. Die 10€ Praxisgebühr haben ja mit dem Verkehrsbetrieb nichts zu tun.
Falls Du den Arzt auf die eine oder andere Weise "überredet" haben solltest, Dir eine Krankmeldung auszustellen, ohne dass Du krank bist, dann ist das gemeinschaftlicher Betrug zu Lasten der Krankenkasse und Deines Arbeitgebers mit der Konsequenz, dass ihr Schadenersatz leisten müsst, und dass Du unter Umständen entlassen wirst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nicht schwarzfahren - aber anteilig die Kosten der Monatskarte zurückfordern!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
schwarz fahren ist eine Straftat = Beförderungserschleichung
- vor 1 Jahrzehnt
Du kannst das Geld zurückverlangen - ob du es bekommst ist 'ne neue Frage und kostet wieder 5 Punkte!
Du kannst kündigen und dann laufen - spart evtl. das Fitness-Studio
Du kannst schwarzfahren - kommt dann aber wesentlich teurer.
Was soll's, reg' dich nicht auf ... du änderst es sowieso nicht!