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Pendlerpauschale und Firmenwagen?

Ich fahre einen Firmenwagen auch privat und versteuere ihn nach der 1% Regelung.

Nun bin ich mir nicht sicher- und vielleicht hat da jemand eine Ahnung- ob ich die dienstlichen Kilometer (ich bin flexibel in einem Vertriebsgebiet mit einem Radius von ca. 40km, von meiner Wohnung aus gesehen, eingesetzt) steuerlich geltend machen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe- und sei es nur für einen Link zu einer helfenden Seite!

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein. Bei den Fahrten handelt es sich um Dienstreisen. Die Aufwendungen dafür trägt Dein Arbeitgeber durch die Stellung des Firmenwagens.

    Die 1% Regelung deckt ja nur Deine Privatfahrten mit dem Firmenwagen ab. Dir entstehen hier also keine Aufwendungen, die Du steuerlich geltend machen kannst.

    Sofern Du den Wagen auch für Fahrten zwischen der Wohnung und einem (festen) Arbeitsplatz nutzt, werden Dir hierfür nochmal 0,3% vom Listenneupreis pro Entfernungs-KM zusätzlich als geldwerter Vorteil versteuert. Im Gegenzug können dann aber die Fahrten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich gehe mal davon aus, dass du die Spritkosten ebenfalls erstattet bekommst. Mit dem Firmenwagen werden ebenfalls die Kosten vom Wohnort zur Arbeitsstätte als geldwerter Vorteil versteuert (ist auch richtig, denn andere tragen diese Kosten selbst). Somit erübrigt sich die Frage. Das Gegenteil ist der Fall.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, denn damit hast Du keine Steuern zu zahlen, das geht auf die Firma.

    Unter der Voraussetzung, dass Du angestellt bist.

    mfG gw38

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