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Kontopfändung / Gehalt auf fremdes Konto?

Mein Freund hat endlich wieder Arbeit gefunden. Nur da er ewig keine Arbeit hatte (und keine wollte bis ich ihm Feuer unterm A.... gemacht habe) sind diverse Kontopfändungen aufgelaufen.

Er kam nun auf die Idee sein Gehalt auf mein Konto zu schicken um diese Kontopfändungen zu umgehen.

Darf der das? Ich meine, dass ich da Schwierigkeiten bekomme ist doch ausgeschlossen, oder!?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich darf er dass, er gibt keine Gesetz, was verbietet, ein fremden Konto für Gutschriften anzugeben. Du wirst keinerlei Schwierigkeiten bekommen, wenn sein Geld auf dein Konto ist auch kann man deshalb nicht dein Konto pfänden.

    Klar könnte der Freund beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Aber jedesmal zum Amtsgericht hin, sämtliche Unterlagen einrechen, 1-2 Tage warten bis der Beschluss vom Gericht da ist und dann bei der Bank vorsprechen und um Barauszahlung bitten. Dann hat er zwar Bargeld, aber kann keine Überweisung tätigen.

    Kurzum: Es soll einfach ein neues Girokonto eröffnen. Die Deutsche Bank (Modell db Aktiv) und die Norisbank nehmen auch Leute, deren Schufa rabenschwarz aussieht. Ansonsten sollte es sich Gedanken machen, ob er nicht Privatinsolvenz anmeldet. Und noch was: Bevor es zu einer Lohnpfändung kommt, müssen die Gläubiger erst wissen, dass er arbeitet und vor allem wo.

    Quelle(n): Kenne einiger Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, arbeitslos wurden und so in diese Misere reingerutscht sind.
  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn der (die) Gläubiger vom Arbeitgeber deines Freundes die Ktnr. bekommen wohin das Geld überwiesen wird werden sie auch eine Pfändung für dein Konto einleiten ...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dürfen darf er es. Kann natürlich sein das sein Gehalt schon vor der Überweisung gepfändet wird.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das ist nicht ausgeschlossen und wird mit Sicherheit auch so kommen! Dein Freund soll beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wer macht eine kontopfändung?das können nur staatliche stellen.wenn die anderen gläubiger dahinter kommen,daß er kein konto mehr hat,machen die eine lohnpfändung,ende der fahnenstange.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wird nicht gehen,weil er schon mal anders heißt,als Du.Dazu kommt,daß der Arbeitgeber,es nicht mitmachen wird.

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