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Kann man von einem bereits gekündigten Mitarbeiter vollsten Arbeitseinsatz erwarten?
Und kann man während seiner Kündigungsfrist fristlos entlassen werden, weil man nicht mehr richtig mitarbeitet?
14 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Rein prinzipiell bist du verpflichtet, dein möglichstes zu tun (falls es zu einer Klage käme, müsstest du nachweisen, dass du das gemacht hast.) Allerdings hab ich die Sache von kürzlich noch lebendig im Kopf - muss mich da wieder zuammenreißen, mich nicht volle Kanne über den lausigen Chef aufzuregen - und daher: du hast im Rahmen deiner moralischen Bedenken einigen Spielraum. Du kannst ja Grippe bekommen, die Psyche. Du kannst zum Hausarzt gehen und dir bestätigen lassen, dass du derzeit wegen der Gesamtsituation neben dir stehst. Du kannst Überzeiten abfeiern, Arzttermine sehr günstig für dich legen... Du verstehst, wie ich es meine *g.
Ansonsten stimme ich zu: was arbeiten ja. Länger als auf die Minute die volle Stundenzahl, definitiv nein.
Einzige große Gegenanzeige in meinen Bedenken: das Arbeitszeugnis. Wenn du ihn ärgerst, kann das zu unschönen Verzögerungen führen, bis du notfalls mittels Einklagen ein faires Arbeitszeugnis in der Hand hältst :(.
- Peter LeLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja (dein Arbeitszeugnis bezieht sich auch auf diesen Zeitraum)
Ja, unter entsprechenden Vorbedingungen - 3malige Abmahnung (je Anlass)
PS: normalerweise hätte ich garnicht geantwortet, da eine "2xJA" Antwort schon vorhanden war und stattdessen einen Daumen rauf vergeben, aber dieser ewige Hinweis wo noch garkeine Daumen sind... .. das stört den Geist der Antwort
@uwe p. ist "soviel wie möglich" nicht IMMER mehr als "soviel wie nötig" ? du meinst sicher, sowenig wie möglich, soviel wie nötig ?
...meiner meinung nach alles kontraproduktiv, wenn man evtl. auf wiedereinstellung klagen will.
- retepLv 5vor 1 Jahrzehnt
wer wärend der Kündigung glaubt weniger zu Arbeiten kann fristlos entlassen werden denn er bekommt auch wärend der Kündigung den vollen Lohn und nicht weniger
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auf beide Fragen ein klares JA.
Der Arbeitgeber muss nichts zusätzlich zahlen oder irgend etwas beachten er kann und darf so handeln.
Wenn der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist dann muss er vor dem Arbeitsgericht klagen.
Das entscheidet dann die Rechtslage.
Alles andere ist Wunschdenken der Betroffenen.
Klingt hart ist aber so.
Die Daumen runter und hoch bestätigen nur die Richtigkeit meiner Aussage!
Danke ich freue mich das mein Beitrag gelesen wird und so viel Zustimmung findet.
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- SchwarzseherinLv 4vor 1 Jahrzehnt
Verlangen kann man alles...
Zu einer "ordentlichen Kündigung" gehört die Kündigungsfrist, allerdings kann Chef eine "ausserordentliche Kündigung" aussprechen - auch während der Kündigungsfrist, dann sitzt du morgen schon auf der StraÃe und hast mehr Ãrger mit dem Arbeitsamt.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, der AN erwartet ja auch vollen Lohn.
Kommt es zu Auffälligkeiten, kann Abmahnung erfolgen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mach so viel wie möglich,aber nicht mehr wie nötig.
@Peter L oder so.:)
- FeuerengelLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich war mal selbst in so einer Situation.
Es fällt schon schwer sich dann noch 100&ig einzusetzen, aber man ist dazu verpflichtet.
Allerdings langt es dann auch, wenn man nur nach Vorschrift arbeitet.
Also Stift/Werkzeug pünktlich fallen lassen.
Auch in einer schon gekündigten Stelle kann man fristlos entlassen werden.
Wenn man z.B. geklaut hat.
Aber wegen nicht 100&iger Leistung geht das nicht.
Es sei denn, der Arbeitgeber erlässt wegen 3mal gleicher Anliegen Abmahnungen, dann könnte es auch eine fristlose Kündigung geben.
Aber wenn ich hier schon lese dieser Aberglaube mit den Abfindungen.
Diese bekommt man nur, wenn man unter Kündigungsschutz steht! (z.B.: Betriebe mit mehr als 5 Angestellte) und dann muss man diese meist auch noch einklagen!!!
- loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja und ja.
Du bist rechtlich , nicht nur moralisch , verpflichtet Deine Arbeit bis zum letzten Tag korrekt auszuführen.
Du gibst Deinem Chef auÃerdem den Anlass Dir ein schlechteres - noch schlechteres ? - Zeugnis auszustellen; obwohl er nichts negatives schreiben darf, aber die fristlose Kündigung bleibt an Dir hängen und beim Arbeitsamt bekommst Du wegen ALG auch Probleme.
mfG gw38