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Anonym
Anonym fragte in Essen & TrinkenSonstiges - Essen & Trinken · vor 1 Jahrzehnt

Erteilung von Hausverbot bei nicht appetitlichen Kunden?

Ich gehe manchmal in eine Metzgerei zum Mittagessen, weil dort das Essen ganz gut schmeckt und der Preis in Ordnung ist.

Doch ab und zu gesellt sich noch ein bestimmter Zeitgenosse dazu, der richtig widerwärtig stinkt: nach intensivem Schweiß, Müllplatz und einem aasmäßigen Hundekadaver.

Mir und den anderen Kunden vergeht dabei regelrecht der Appetit zumal noch seine Optik berbermäßig aussieht. Es ist halt so.

Ich und andere Kunden haben dem Verantwortlichen schon gesagt, dass wir nicht mehr herkommen werden, wen wir diesen einen Kunden in der Metzgerei schon durch das Schaufenster sehen.

Frage: Darf der Verantwortliche diesem unappetitlichen Kunden aus diesem Grund Hausverbot erteilen?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich finde es sehr unappetlich, und es ist auch ein unschönes Verhältniss wenn die Metzgerei solche "Kunden" zulässt.

    Ich weis an eigener Erfahrung wie schwer es ist ist aus diesem Sumpf wieder herauszukommen.

    Ja er kann desGeschäftes verwiesen werden. mfg

  • Bonnie
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne das auch aus meinem Kiosk. Das schlimme ist doch einfach nur das diese Leute es selber nicht merken. Ich habe da auch so einen Kunden wenn der rein kommt wird mir schlecht.Aber das ist ein lieber Kerl, soll ich ihm deswegen Hausverbot geben?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ah, das Problem der heutigen Zeit - was nicht schön genug aussieht und nicht gut genug riecht muss weg... Ein bisschen Toleranz würde dich auch nicht umbringen.

    Setz dich weiter weg mit Blick in eine andere Richtung, oder nimm dein Essen mit. Wenn dir der Appetit vergeht sparst du schon Geld.

    Nur weil dir jemand nicht passt kannst du nicht verlangen dass er den Laden für dich räumen muss! Manche Frauen stinken dermaßen nach Parfum dass es einem schwer fällt nicht an die Chemie zu denken, die sich gerade durch die Lungenwände frisst, dagegen kann auch keiner was machen.

  • Clemi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Ladeninhaber hat zwar Hausrecht, aber darf (im Gegensatz zum privaten Bereich) nicht gründsätzlich ohne Einschränkung und ohne Gründe jedem Menschen Hausverbot erteilen.

    Allerdings gibt es Ausnahmen, worunter die visuell-olfaktorische Belästigung ebenfalls fällt. ;)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt keine Pflicht, jemand was zu verkaufen außerdem kannst du jeder Person Hausverbot aussprechen. Oder lässt du jede Person rein, die vor deiner Haustür steht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es für ihn Geschäfts schädigend ist darf er das ohne wenn und aber.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Geschäftsmann kann gegenüber jedermann ein Hausverbot aussprechen - dafür ist nicht mal eine Begründung erforderlich. Er entscheidet, wen er in seinem Laden haben will und wen nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, denn er hat Hausrecht. Du musst ja auch niemanden in Dein Haus lassen, wenn es Dir nicht passt udn der Metzger ist nicht verpflichtet an jeden zu verkaufen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist übertrieben das diese Zeitgenosse di du ihn nenst stinkt nach

    assmäßigen Hundekadava.Diese ausdruck von dir ist übel.

    Hausverbot ist nicht angebracht.

    Quelle(n): mein.m.
  • vor 1 Jahrzehnt

    meiner meinung nach greift hier nicht das hausverbot, sondern der fleischer kann das zustandekommen eines bewirtungsvertrages verweigern und damit ist der verbleib des penners erledigt. es sei denn, er bleibt, dann kann er duch die polizei entfernt werden.

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