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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenBeruf & KarriereRecht · vor 1 Jahrzehnt

ist umziehen von Arbeitskleidung privat oder Arbeit ?

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kennt sich einer von Euch aus..

ist das Umziehen von Arbeitskleidung privat oder geschäftlich?

Da wir Gleitzeit haben, wurde jetzt von der Geschäftsführung beschlossen, das wir erst stechen dürfen, wenn wir bereits unsere Arbeitskleidung angezogen haben.

Früher wurde es "salopp" gehalten, doch jetzt kommen sie auf diese Idee und haben es ausgerechnet, das wenn man vor dem unziehen sticht, dadurch 10Tage Gleitzeitage sich erschleicht..

Denn meiner Auffassung nach, gehöhrt das anlegen der Arbeitskleidung zum Job um auch emeine Job ausüben zu können..

Also ist das rechtens?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Umziehen ,Duschen ,Waschen usw.gehört nicht zur Arbeitszeit ,also ist das rechtens ,das sagt dir auch jeder Anwalt ,Betriebsrat und Arbeitgeber.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Arbeitszeit beginnt, wenn man in voller Montur bei der Arbeit erscheint und mit der Arbeit beginnen kann.

    Genau so ist es am Feierabend. Man geht in Montur raus und stempelt ab und dann kann man sich umziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise beginnt deine Arbeitszeit damit, das du deinen Platz einnimmst und zu arbeiten beginnst.

    Also was davor oder danach liegt (sei es Kleidung wechseln o.ä.) fällt nicht in die Arbeitszeit.

    Insofern ist das Vorgehen deiner Firma korrekt - und alles andere eine Ermessensfrage. Aber wenn es hart auf hart kommt, haben die einfach mal recht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zu Deiner Frage folgendes:

    Wer sich darüber ernsthaft Gedanken macht, ist das Umziehen, dort wo dies erforderlich ist, Arbeitszeit oder nicht...dem würde ich gern sagen:

    Engagiert für das Unternehmen, in dem Du beschäftigt bist, bist Du in keiner Weise.

    Du bist egoistisch und siehst nur bis zur Nasenspitze.

    Bedenkst Du, dass D U dazu beiträgst, dass die Firma auch weiterhin besteht..durch Dein Engagement.

    Firma Pleite, Du vermutlich Hartz IV...gerafft?

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gehört nicht zur Arbeit, ganz eindeutig rechtlich so definiert. Dazu gibt es bereits Gerichtsurteile.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es wird unterschieden zu welchem Zweck die Arbeitskleidung benutzt wird, Stichwort Feuerwehrmontur.

    Ein AG sprach einer Krankenschwester zu, Arbeitszeit ab dem Befinden auf dem Krankenhausgelände anzuerkennen, da sie ab diesem Zeitpunkt dem Arbeitgeber zur Verfügung stünde, ohne schon den Einsatzort erreicht zu haben.

    Im Einzelfall dürfte die Kleiderordnung eine Rolle spielen, für den großteil der AN wohl nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In diesem Falle besteht kein Anspruch auf das Tragen von Arbeitskleidung - Das Überziehen von Kitteln ist m.E. für beide Seiten zumutbar.

    Schutzkleidung ist arbeitsbedingt und gehört zur Arbeitszeit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sei doch froh das du noch nen Job hast und reg Dich nicht über ungelegte Eier auf!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    es gehört nicht zur arbeitszeit,wenn du natürlich nach antritt der arbeitszeit dich erst anziehst,ist es Arbeitszeit in der du nicht bezahlt wirst.lol.

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