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Darf man jemandem aus wirtschaftlichen Gründen kündigen, obwohl die Auftragsbücher voll sind?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So etwas kann passieren, wenn z.B. eine Bank der Firma das Messer auf die Brust setzt und sagt, ihr seid so nicht mehr tragbar, also müssen sie sich von Mitarbeitern verabschieden.

    Das wäre nicht das erste Mal, dass so etwas vorkommt. Erst wenn eine Firma in den schwarzen Zahlen ist und Gewinn herein gebracht wurde, dann ist es nicht rechtens, wenn man dann Leuten kündigt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider ja, stand vor dem selben Rätsel kurz vor Weihnachten. Drei verschiedene Anwälte haben gesagt dass die Firmen das einfach mit einer Aufwand/ Nutzen- Kalkulation rechtfertigen. Mag sein dass genügend Aufträge da sind, aber wenn die z.B. nur klein sind und nur wenig Gewinn abfällt ist es leicht zu begründen weniger Arbeiter dafür anzustellen, da jeder von denen ja zusätzlich den Gewinn minimiert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das sind Fallentscheidungen. Frag einen Arbeitsrechtler.

  • Nina
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Man findet immer einen Grund, wenn man jemanden "abschießen" will!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Auftragsbücher besagen leider noch nichts über den Ertrag eines Unternehmens bzw. dem Gewinn!

    Es dürfte schwer sein arbeitsrechtlich dagegen anzugehen!

    Insofern muß ich deine Frage mit ja beantworten!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, mit der Begründung, dass man

    den Betriebsfrieden stört

    trotz Auslastung der Produktion in der Verwaltung rationalisiert werden muss

    man sich dem Chef nicht hingegeben hat (das ist kein zutreffender aber ein zutreffender Grund)

    mfG gw38

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann ich mir schon vorstellen, wenn sich z.B. das Anforderungprofil für den Arbeitsplatz geändert hat und der AN nicht bereit ist , sich anzupassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein wirtschaftlicher Grund wäre eine Arbeitskraft die für das gleiche Geld voraussichtlich mehr schafft. Die neue Arbeitskraft muss bei so einer Begründung dann aber auch tatsächlich vorhanden sein. Mit so einer allgemeinen Aussage hält man sich zunächst viele Möglichkeiten offen.

    Tatsächlich stehen die Chancen bei vollen Auftragsbüchern und guten Gewinnen nicht schlecht gegen eine Kündigung vor Gericht vorzugehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit der Begründung nicht denn bei Widerspruch vor Gericht verliert der Arbeitgeber.

    Doch wenn der Personalbürochef sich eine bessere Begründung einfallen lässt, die auch vor Gericht besteht, dann darf jeder Zeit eine Kündigung ausgesprochen werden.

    Daumen runter bestätigen nur die Richtigkeit meiner Aussage!!! Danke ich freue mich das mein Beitrag gelesen wird und so viel Zustimmung findet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht die Auftragsbücher sind maßgebend sondern der Ertrag des Unternehmens. Aufträge zum SKP retten keinen Arbeitsplatz wirklich!

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