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Frage zu Zeugenaussage?
Hallo,
mein freund hatte bei der Polizei eine Aussage gemacht, der Polizist wollte diese noch vertigstellen und sich dann melden das mein Freund diese unterschreibt, als er sich dann meldete sagte mein Freund ihm das er diese nicht mehr unterschreiben möchte, da es in dieser Aussage auch nur mehr um "hören-sagen ging. Alles war io keine unterschrift gegeben. Jetzt hat er aber jedoch eine Vorladung zum Gericht bekommen, wieso wenn doch eigendlcih keine Aussage existiert?
Danke
Er hat sich nicht mit Strafbar oder Verdächtig gemacht
8 Antworten
- Sledge HammerLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dein Freund ist Zeuge und wenn keine Gründe für eine nicht Aussage bestehen, muss er auch aussagen oder kann in Beugehaft genommen werden. Bei der Polizei kann er Aussagen - muss aber nicht. Auch nicht unterschreiben.
Eventuell hat er sich mit der Aussage bei der Polizei auch strafbar gemacht, wenn z.B. dadurch ein Täter nicht gefasst wurde und somit dem St´Strafverfahren nicht zugeführt werden konnte - Strafvereitelung. Aber dann wäre als Beschuldigter im Strafverfahren vorgeladen worden und nicht als Zeuge.
- vor 1 Jahrzehnt
Auch wenn er seine Aussage bei der Polizei nicht unterschrieben hat, bleibt Dein Freund Zeuge in dem Verfahren. Da im Strafprozess der Grundsatz der Mündlichkeit gilt, müssen auch Zeugenaussagen nochmals vor dem Richter gemacht werden. Daher ist es ganz normal, dass er eine Ladung als Zeuge zur mündlichen Verhandlung bekommen hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Aufforderung vor Gericht zu erscheinen "muß" er wahrnehmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ob er bei der Polizei aussagt oder nicht ändert zunächst mal nichts daran, ob er in dem Verfahren Zeuge ist oder nicht. Vor Gericht gilt für ihn allerdings die Wahrheits- und Aussagepflicht; er muss vollständig und die Wahrheit berichten, während er bei der Polizei überhaupt nichts sagen muss, wenn er nicht möchte (Aussagen bei der Polizei sind immer freiwillig).
Vor Gericht muss er nur dann nicht aussagen, wenn er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Er hat sich durch sein Verhalten vielleicht verdächtig gemacht ??
Die Aufforderung vom Gericht sollte er aber wahr nehmen !!
- eulenspiegelxxLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn Dein Freund Freund kein Zeugnisverweigerungsrecht und kein Aussageverweigerungsrecht hat, muß er vor dem Richter richtig aussagen. Sonst macht er wegen uneidlicher Falschaussage oder eines Verbrechens des Meineides (Freiheitsstrafe von mindesten einem Jahr) strafbar. Er sollte sich das gut überlegen, weil er begibt sich (mindestens 10 Jahre lang bis zur Verjährung des Meineides) in die Hände, dessen den er mit seiner beeideten Falschaussage begünstig hat. D.h. daß dieser oder diese ihn 10 Jahre lang noch anzeigen können.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Gericht will sich selbst ein Bild hinsichtlich der Wahrnehmung Deines Freundes verschaffen. Er muß auf alle Fälle erscheinen - wird sonst vorgeführt.