Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenPersönliche Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Kann ich jemanden anzeigen, dem ich Geld geborgt habe? WICHTIG!!?

Ich hätte da eine ganz wichtige Frage.

Und zwar haben ich und mein Ex den gleichen Fehler gemacht: Wir haben einer "Freundin" von uns Geld geborgt.

Dabei geht es um ca. 400 Euro.

Wisst ihr, wie das mit den Gesetzen in Österreich aussieht? Kann ich sie anzeigen, wenn ich das Geld nach mehr als einem Jahr nicht zurückbekommen habe?

Ich habe auch genügend Zeugen, die dabei waren, als ich ihr das Geld gegeben habe.

Schnelle Antwort wäre wichtig.

Glg

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hast du irgend etwas Schriftliches? Ich vermute mal, dass das nicht der Fall ist.

    Selbst wenn du Zeugen hast, dass du ihr das Geld gegeben hast, hast du da ganz deutlich gesagt, dass es geliehen ist? Habt ihr irgendetwas zur rückzahlung vereinbart?

    Du wirst es da nicht leicht haben.

  • Schatz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Wichtigste ist, dass es schriftlich festgehalten wurde (Summe, Vereinbarungen über Rückzahlung, die Unterschrift und das Datum). Damit kann Anzeige erstattet werden. Wenn mehrere Zeugen den Sachverhalt glaubhaft! bestätigen, dürfte das unter Umständen auch reichen. Aber schriftlich ist in jedem Fall besser. Das macht man ja auch, weil beim Geld die Freundschaft aufhört.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du keinen Schuldschein von ihr hast, wird es wenig Erfolg haben, gegen sie zu klagen. Sie kann ja alles abstreiten und im Endeffekt geht das aus, wie das Hornberger Schießen und ihr habt die Kosten für den Anwalt auch noch auf dem Hals.

    Auf jeden Fall wäre diese Frau die längste Zeit meine Freundin gewesen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du kannst in diesem fall nur eine anzeige wegen unterschlagung machen, ich gehe mal davon aus, das ihr nichts schriftlich habt. so einer anzeige muss nachgegangen werden und vielleicht bekommt sie bei einem brief von einer anderen stelle, panik und kommt zur besinnung - bevor das ganze vor gericht geht. und da geht es ja um weitere kosten

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also anzeigen nützt so nichts. weil die beweislast bei dir liegt und das ist ohne quittung nicht so einfach. lass dich mal bei einen anwalt beraten, der kennt sich aus. aber ich bin davon überzeugt, dass du das geld nicht mehr sehen wirst, weil selbst wenn es leute betätigen können und er das dennoch abstreitet könnte er so darstellen, als wenn ihr ihn schikanieren wolltet. ohne quittung denke ich hast du keine chance. tut mir leid.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vorweg: mit den österreichischen Gesetzen kenne ich mich gar nicht aus, was die deutschen betrifft, bin ich auch nur interessierter Laie.

    Meines Wissens ist die rechtliche Situation in den beiden Ländern aber meist recht ähnlich.

    In Deutschland wäre der normale Weg, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Das geht relativ unkompliziert sogar online, kostet eine kleine Gebühr (die der Schuldner tragen müsste, wenn er denn zahlt), und du brauchst nicht einmal irgendwelche Nachweise für die Berechtigung deiner Forderung. Wenn der Schuldner dann zahlt ist es gut. Wenn er dem gerichtlichen Mahnbescheid allerdings widerspricht, müsstest du ein Verfahren in Gang setzen (nochmal Gebühren), in dem ein Gericht zu klären hat, welche Ansprüche du hast. Dann sind natürlich entsprechende Nachweise gefragt.

    Natürlich kannst du auch eine Anzeige wegen Betrugs, Unterschlagung oder sonstwas aufgeben, aber das bringt dir nichts. Selbst wenn es zu einem Verfahren und zu einem Schuldspruch kommen sollte, hast du damit noch keinen Titel in der Hand, aus dem heraus deine Forderung vollstreckt werden könnte.

    Wie gesagt: Das ist nur das, was ich von der deutschen Rechtslage verstanden zu haben glaube.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sicher kannst du das Geld einklagen oder sie verklagen in irgend einer Form - das geht auf jeden Fal!! Lass dich aber auf JEDEN Fall vorher von einem Anwalt beraten was dir den Erfolg und somit das Geld bringen kann und was du überhaubt tun darfst um daran zu kommen!

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohne Schuldschein,kein Beweis.Also,Geld ade.

  • vor 1 Jahrzehnt

    was heißt schnelle antwort ? es ist sonntag ;) - da haben die meisten behörden zu (oder bearbeiten nur NOTfälle) und ein notfall ist das ja wohl kaum

    wegen was bitte willst du deine bekannte denn anzeigen ?

    ich denke das ist in AT das selbe wie in DE

    wenn sie es dir nicht wiedergibt kannst beim amtsgericht einen pfändungsbeschluss beantragen und mit dem kannst du dann den gerichtsvollzieher zu ihr schicken

    aber das braucht alles seine zeit....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer einen Schuldschein vorweisen kann, der kann auch klagen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.