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Arbeitgeber erwartet Krankheitsrückmeldeschein, zulässig?
man muss mitteilen von wann bis wann man krank war, warum und wie sich diese Krankheit seitens Arbeitnehmer u n d Arbeitgeber verhindern ließe, wenn möglich.das ganze schriftlich mit unterschrift, ob Kopie für die eigenen Unterlagen angefordert werden kann, weiß ich nicht.
5 Antworten
- RLLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
- Von wann bis wann ergibt sich bereits aus der ärztlichen Krankmeldung ("Gelber Schein")
- warum geht die Firma einen Dreck an
- zur Vermeidungsmöglichkeit würde mir ein "netter" oder auch blöder Spruch sicher einfallen .....
Laß diesen ganzen Krempel doch mal den Betriebsrat wissen, die Gewerkschaft usw. - glaube nicht, daß eine Pflicht zur Ausfüllung irgendeines Wisches besteht.
Die Pflicht des Arbeitnehmers ist es, entsprechend der Betriebsregelung (meist am 3. Tag) eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen.
Sollte die Firma "rein fürsorglich" Mängel im Betrieb feststellen und auch beseitigen wollen, ist dazu der "Betriebs- oder Arbeitsschutz-Arzt" zuständig. (z.B. Bildschirmarbeitsplätze, Gefahrenstellen usw.)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Art und Umfang der Erkrankung gehen den AG nichts an. Ansonsten ist die AU Bescheinigung als Nachweis ausreichend.
- Bernd LLv 5vor 1 Jahrzehnt
Auf deiner Krankmeldung steht von wann bis wann du krank bist.
Diese Meldung muss fristgerecht vorgelegt werden. Was du für eine Krankheit hattest und warum, geht KEINEN was an (Gesetz).
Anders sieht das aus, wenn es ein Arbeitsunfall war oder die Krankheit
eindeutig auf den Arbeitsplatz zurückzuführen ist. Dann musst du das bei deinem Chef melden. Aber auch dann kümmert sich die Berufsgenossenschaft drum.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Auf der Krankmeldung,steht alles drauf,der Rest ist dummes Zeug.Wende Dich mal an den Betriebsrat,ich denke,der schüttelt nur mit dem Kopf,bei solchen Forderungen.
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- Tessa-Lo NickyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn es sich um eine Berufskrankheit oder eine Krankheit die mit dem Beruf zusammen hängt handelt schon.