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Darf der Arbeitgeber pauschal 30min Pause täglich abziehen?

Mein Arbeitgeber zieht mir täglich bei einem 8-10Std. Tag pauschal 30min Pausenzeit von meinen gesammt Std. ab.

Ist das zulässig?

Meiner meinung nach stehen einem bei einem 8Std. Tag min 45min (15min Kaffee,30min Mittag) Pause zu und müssen bezahlt werden weil die Pausenzeit zur Arbeitszeit gehört.

Wenn ich allerdings zb. 4x5min,also 20min Zigarretten Pause habe,kann der Arbeitgeber diese 20 min. abziehen.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    pausenzeiten gehören nicht zur arbeitszeit

    Pausen: Diese Pausenzeiten und Ruhezeiten stehen Ihren Mitarbeitern zu

    Pausen, Ruhezeiten

    Zum Schutz Ihrer Mitarbeiter vor Überanstrengungen dient nicht nur die Festlegung von Höchstarbeitszeiten, sondern auch das Gebot von Pausen während der Arbeitszeit, §§ 4, 5 ArbZG.

    Die Mindestdauer der Pausen ist nach der Dauer der täglichen Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter gestaffelt, § 4 ArbZG. Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Schwierigkeiten in der betrieblichen Praxis sind sie für Männer und Frauen einheitlich geregelt.

    Die Mindestdauer der Pausen beträgt bei einer Arbeitszeit von

    *

    * mehr als 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten,

    bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden 45 Minuten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    leider liegst du falsch. der gesetzgeber verlangt nach

    6 stunden eine halbe stunde pause.

    bei über acht stunden ist es eine dreiviertelstunde.

    die pause wird nicht bezahlt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ab 6 std. arbeit ist eine pausenzeit von 30 min. vorgeschrieben, bei mehr als 9 std. 45 min. diese dienen dazu, dass du wieder kraft schöpfst für die restliche Arbeitszeit. Allerdings muss dir dein AG die pause NICHT bezahlen, denn in der Zeit bist du ja nicht für ihn tätig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er darf nicht nur, er muß! Wenn er Dir die Pause nicht abzieht, würde es bedeuten, Du arbeitest zu lange ohne Pause. Nach spätestens 6 Stunden MUSST Du Pause machen. So sagt es das Gesetz. und die MUSS er Dir abziehen, weil Du sonst Arbeitsrechtlich duchgearbeitet hast, und er dann strafbar wäre.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    das kommt auf deinen Vertrag an

    fest angestellt oder Aushilfe

    Festgehalt oder wirst du nach geleisteten Std. bezahlt...

    also bei uns bekommen die Aushilfen

    ab 5 Stunden Arbeitszeit 30min abgezogen

    ab 10 Stunden Arbeitszeit 1 Std. abgezogen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja zulässig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also es ist gesetzlich vorgeschrieben nach 6 Stunden Arbeit mind. ne halbe Stunde Pause zu machen und nach 8 Stunden eine Stunde. Man darf die Pause nicht in 6 x 5 Minuten z.B. zerlegen, sondern soll sie am Stück nehmen. Schließlich soll der AN in der Pause neue Kraft schöpfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In der Schweiz ist das so. Man arbeitet eine 40 Stunden Woche. 15 Minuten sind Pause, der Rest wird abgezogen. Meistens wird in der Bauwirtschaft sogar die ganze Pause abgezogen. Ich jedenfalls arbeite meistens 42-45 Stunden, ohne Pausen und ohne dass mir Ueberstunden vergütet werden. (Das ist in der Schweiz so).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann mach die doch auch ! Mindestens !

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