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ebay - Verkäufer verkauft meinen Artikel erneut - betrug?
ich hatte gestern bereits eine Frage gestellt, die auch ausführlich beantwortet wurde.
http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Ak...
Ich habe auch mittlerweile Kontakt zu meinem Anwalt aufgenommen und es ist mein Fahrzeug.
Jetzt habe ich noch eine Frage: Der Verkäufer hat den Artikel wiedereingestellt. Wenn dieser (also MEIN Fahrzeug) jetzt ersteigert wird von Herrn X und er holt ihn ab.
Es ist ja mein Fahrzeug und wenn ich nun bei Gericht recht bekomme, muß der zweite Käufer mir mein Fahrzeug dann geben?
Eigentlich ja schon, er ist ja vom Verkäufer betrogen worden und ich habe das Fahrzeug ja als erster ersteigert!
Weiß da noch jemand Rat?
Ich hab vergessen das den Anwalt zu fragen und komm erst nächsten Montag wieder zu ihm.
Neider dürfen ihre Meinung für sich behalten :-)
Fakt ist, der Verkäufer ist nicht etwa alt oder verwirrt sondern einfach doof. Er hat einen Fehler gemacht - aber das ist nicht mein Problem!!!
Wer im Geschäftsleben anders denkt als ich, wird nicht weit kommen. Gewissensbisse sind hier fehl am Platz - Geschäft ist Geschäft und wer das nicht versteht tut mir leid :-)
Mein Anwalt wird erst nach 1 Wöchiger Frist tätig. Ich bin Geschäftsfrau und weiß sehr wohl wie ich mich zu verhalten habe.
Aber mal zum nachdenken für die Neider:
Wenn ihr solch ein Glück hättet, würdet Ihr nicht anders handeln.
Und wenn Ihr der Verkäufer sein würdet - würde euch sicherlich auch kein vernünftiger Mensch bewahren!
Rechtlich gesehen bin ich der rechtmäßige Käufer! Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen über die ebay Plattform, ein Fernabsatzvertrag der bindend ist. Bezahlt wurde das Fahrzeug mittels Überweisung. Mittlerweile habe ich einen Anwalt und Anzeige erstattet. Sowohl für die Polizei als auch für meinen Rechtsanwalt ist die Rechtslage klar. Ich bin der rechtmäßige Käufer des Fahrzeugs und der Käufer macht sich derzeit strafbar mit einem Eigentumsdelikt und Betrug.
P.s.: Ich bin sehr wohl eine Geschäftsfrau welche sich juristisch auskennt, bis jetzt habe ich noch keinen Rechtsstreit verloren, das waren bisher zwar nur zwei, aber ich erkenne schon wann ich im Recht bin. Die Yahoo Plattform ist unterdessen doch sehr interessant, da es doch hier und da mal Fragen gibt und die Meinung anderer doch hilfreich sein kann.
@ricardo: bitte lese richtig. die auktion ist nicht einfach nur ausgelaufen. der verkäufer hat zwei möglichkeiten die auktion zu beenden
1. löschung der gebote und vorzeitiges beenden.
2. verkauf an den höchstbietenden (mich) und beenden des angebots.
er hat zweites gemacht und somit ist der fernabsatzvertrag zustande gekommen. es ist bezahlt worden, der verkäufer kommt nun aus der sache nicht mehr raus!
im übrigen interessiert das schon die polizei - die leitet das nämlich an die staatsanwaltscht bzw. an das gericht weiter. desweiteren habe ich glücklicherweise den bekanntesten und mitunter erfolgreichsten anwalt in nrw - diesen kenne ich persönlich und kann zu 100% sagen das er mir kein geld aus der tasche zieht, wobei ich sowieso nichts zahlen muß, da die rechtslage klar ist und der verkäufer diese kosten tragen muß :-)
7 Antworten
- E.T.Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ebay Teil 2...
Ich hab bei ebay, gleich nach deine letzte frage,denn Fall als Betrug gemeldet(an diese Stelle,danke auch an @ kl )
Hier ein Auszug aus BGB :
"Das bürgerliche Gesetzbuch schreibt für den Abschluss eines Kaufvertrages über einen PKW keine bestimmte Form vor. Verträge können somit auch einfach mündlich abgeschlossen werden. Aufgrund der damit verbundenen Gefahren (z.B. Nachweis, was vereinbart wurde), sollte ein Kaufvertrag jedoch immer in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Bei einem Kauf über das Internet ist zudem Folgendes zu beachten:
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass der Vertrag beim Kauf eines PKW im Internet erst dann geschlossen wird, wenn der PKW beim Verkäufer abgeholt wird. In der Regel wird der Kaufvertrag bereits online abgeschlossen. Das heißt, beispielsweise für den Bereich der Online – Auktionen (z.B. ebay), dass der Kaufvertrag mit Ablauf der Auktion rechtswirksam geschlossen wird."
-link 1 u.2 :zwei ähnliche Urteile
-link 3 : BGB-Autokauf im Internet und ebay
Bleib am Ball und ich hoffe, das ich dir ein wenig geholfen habe.
Mehr,kann nur dein Anwalt erreichen.
Und vielleicht meldest du dich wieder.
Viel Glück !!!
Quelle(n): http://www.internetrecht-rostock.de/olg-koeln-18-u... http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil15.h... . http://www.internetrecht-rostock.de/autokauf-inter... - k lLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo habe soeben bei Ebay eine Anzeige gegen den Verkäufer gemacht,mal schauen was die machen.
Wenn sich viele Melden denke ich das die sich melden.
Der Preis ist ja mitlerweile auf EUR 1.121,00 und hat einen Mindestpreis.
Auch wenn der Verkäufer bei dir einen Fehler gemacht hat, muà er dir das Fahrzeug rausgeben weil du es gekauft hast, demnach verkauft er ein fremdes Fahrzeug.
An deiner Stelle würde ich mit den Unterlagen von Ebay zur Polizei gehen und dein Eigentum anfordern.
Die werden Dir dann schon weiter helfen.
Habe eine Antwort von den Verkäufer erhalten:
hallo ja das fahrzeug ist noch in mein besitz wenn sie interesse dran haben rufen sie mich unter der nummer 01638468562 bitte an die nummer steht auch inder aktion grüüse
Laut seinen Aussagen gehört ihn das Fahrzeug noch, also dann schnell zur Polizei gehn.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde auch den Vorfall an Ebay melden und auf die ungeklärte rechtliche Situation hinweisen. Wenn das Fahrzeug jetzt nochmal verkauft wird, wird es noch komplizierter...
Eventuell löscht Ebay ja sogar die jetzt laufende Auktion, obwohl ich nicht so recht daran glaube.
- vor 1 Jahrzehnt
Du hast da ja ein richtiges Schnäppchen gemacht. Glückwunsch erst einmal.
Ich bin der Meinung, das was der Verkäufer da gerade macht, ist ein riesen Betrug. Denn ich habe mir die beiden Auktionen mal angeschaut. Man sieht eindeutig, das es die selben Fahrzeuge sind und die Artikelbeschreibungen ähneln sich auch. Nur das zweite ein bisschen besser aufgebaut, aber immer noch mit den selben Rechtschreibfehlern.
Ich würde mich umgehend mit Ebay in Verbindung setzten und denen den Fall schildern, so wie du Ihn uns geschildert hast.
Weil in meinen Augen ist es ein Riesen Betrug. Denn wie wahrscheinlich ist es, das ich zwei LKW's auf dem Hof stehen habe mit den selben Mängeln.
AuÃerdem hat er mit dir ja einen Kaufvertrag abgeschlossen. Da die Auktion beendet war und du höchtsbieter warst ist Vertrag rechtens.
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- SchnuckiLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Unwissenheit über eine eventuelle Straftat schützt den neuen Käufer nicht. Er hat zu dulden, das ihm das Fahrzeug nach Gerichtsbeschluss abgenommen und dem rechtmässigen Eigentümer (in diesem Fall Du, denn Du hast es Dir als Eigentum durch die Ersteigerung erworben) übergeben wird. Er muss sich dann privatrechtlich mit dem Verkäufer auseinandersetzen, wird aber sicher auf seinen Kosten sitzenbleiben. Sollte er es vor Dir schon anderen Käufern verkauft haben, dann hast Du wiederum keine Eigentumsansprüche, nur ein Recht auf Schadenersatz. Sollte es mehrere Geschädigte geben, dann vlt. zusammen einen Anwalt nehmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich hab mir mal Deine letzte und diese Frage durchgelesen.. habe ich das richtig verstanden, dass Du einen Wagen für 5,9€ bei Ebay ersteigert hast? ... Für mich hört sich die ganze Geschichte einfach danach an, dass der Verkäufer mit Ebay nicht zurechtkommt und aus Versehen den falschen Knopf gedrückt hat oder so - und schwupps hat er Deine Klage am Hals und wird sein Auto vermutlich für 6 Euro los.. Findest Du das nicht traurig Oo? Ich meine.. ich weià ja nicht, was das für ein Auto ist... aber "Betrug" würde ich die ganze Sache bei einer so kleinen Geldsumme nicht nennen. Zudem würde ich versuchen, die Sache mit dem Verkäufer erstmal persönlich zu regeln versuchen. Er hat doch sicher Telephonnummer oder zumindest E-Mail angegeben.
Ich will Dich nicht beleidigen... aber dass Du einen Anwalt wegen einer so kleinen Geldsumme bemühst, nur um ein Auto zu bekommen von einem Menschen, der vermutlich einfach zu blöd/alt/verwirrt ist, Ebay zu verstehen, find ich ganz schön.. egoistisch. Oo
Hmn.. das stimmt schon. :) Ich bin weder Geschäftsfrau, noch vernünftig, noch will ich im Leben irgendetwas, was mit "wirtschaftlichem Erfolg" zu tun hat, erreichen. Aber Neider bin ich sicherlich auch nicht.
Tut mir Leid, dass Du das so aufgefasst hast. Ich vergesse immer wieder, in welcher Gesellschaft ich lebe. :/ Ich sollte hier wegziehen, dann bleibt mir der Mist erspart. Aber dafür reg ich mich leider viel zu gern darüber auf. :D Viel Glück bei Deinem "Gewinn". ;)
- ricardoLv 4vor 1 Jahrzehnt
@TE:
Nach meiner Ansicht bist Du NICHT Eigentümer des Fahrzeugs, Du hast nicht mal eine rechtsgültigen Kaufvertrag. Eigentümer würdest Du nur durch Bezahlung des Kaufpreises, Du hast noch nicht bezahlt. Der Verkäufer hat die Auktion bezeitig beendet, in der Auktion war ein Mindestpreis gesetzt, der Verkäufer hatte nie Absicht das Fahrzeug zu 5 Euro abzugeben, Du bist lediglich "Höchstbieter" durch einen Fehler des Verkäufers, der Verkäufer hat Dir gegenüber seinen Irrtum schon erklärt, besser noch, Dir ist klar das es sich um einen Irrtum handelt, schlieÃlich schreibst Du selbst:
"hatte wohl einen mindestpreis - aber der ist ja uninterssant, da er ja ganz klar hingegangen ist und den artikel zu meinem gebot beendet hat und nochmals ausdrücklich meinem gebot zugestimmt hat!"
Der Verkäufer hat den Kaufvertrag durch Irrtumserklärung bereits angefochten, eine "Geschäftsfrau" kannst Du daher kaum sein. Sonst wäre Dir das längst klar. Du wurdest bereits vom Verkäufer darüber informiert.
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
http://ig.cs.tu-berlin.de/lehre/w2005/ir1/uebref/G...
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=161...
http://www.buero.info/urteile.php?urteilid=9609&fo...
Bevor Du hier weiter Krawall machst, solltest Du den Verkäufer erstmal unter Verzug setzen. Viel Spass dabei. :-)
Die Polizei und ebay interessieren sich für solchen Unsinn nicht. Wenn Du Glück hast findest einen ehrlichen Anwalt der Dich aufklärt und nicht nur dein Geld nimmt.
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Unsinn. Du schreibst doch selbst das der Verkäufer die Auktion vorzeitig beendet hat, er hatte einen Mindestpreis gesetzt, es gab einen Fehler beim beenden der Auktion, nur dadurch wurdest Du als Höchstbieter angezeigt. Der Verkäufer hatte zum Zeitpunkt der Auktionsbeendigung garnicht die Absicht mehr zu verkaufen. ERGO, VERTRAGSIRRTUM!
Du schreibst; " Ich habe die Polizei eingeschaltet." Wegen was denn? Der Verkäufer befindet sich doch zeitlich noch garnicht im Verzug. Das ist Zivilrecht.
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Ich habe den Verkäufer darüber informiert das Du ihn hier öffentlich des Betruges bezichtigst. Das erfüllt meines Erachtens nach den Straftatsbestand der Verleumdung und üblen Nachrede. Zudem falscher Tatsachenverhalt.