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ebay - verkäufer will artikel nicht abgeben - preis zu wenig?
also folgendes:
Ich habe bei einem Volvo Transporter geboten, ich war höchstbieter.
der verkäufer hat den artikel vorzeitig beendet - genauer Beendungsgrund:
Der Verkäufer hat die Auktion vorzeitig beendet, um zum aktuellen Gebot an den bzw. die Höchstbietenden zu verkaufen.
das war ja ich, mit sagenhaften 5,30€ !
Nun will der Verkäufer mir den Artikel nicht aushändigen. Es ist ein Privatverkäufer, hier mal die Artikelnr.: 170296738232
Meines wissens nach gab´s über sowas bereits Rechtsurteile. Was wisst Ihr? Muß der Verkäufer mir den Artikel nun für den Preis geben?
Er hätte ja erstens nicht beenden brauchen und zweitens, wenn, dann wenigstens einen anderen Grund angeben müssen, wie Artikelbeschreibung enthielt fehler, ist beschädigt worden oder steht nicht mehr zum verkauf.
kennt ihr vielleicht Urteile o.ä.? ich bin ratlos, will aber nun auf mein recht bestehen!
er hatte wohl einen mindestpreis - aber der ist ja uninterssant, da er ja ganz klar hingegangen ist und den artikel zu meinem gebot beendet hat und nochmals ausdrücklich meinem gebot zugestimmt hat!
michseite hab ich gelesen, da steht nichts besonderes, nur das es ein privatverkauf ist. nichts was jetzt noch wichtig ist.
an kl: bitte richtig lesen - dann antworten. Ich bin höchstbieter und habe den Artikel gekauft!
8 Antworten
- E.T.Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Natürlich ist nicht nur für Dich der Kaufvertrag verbindlich sondern auch für den Verkäufer.
Zunächst muss Du ihm eine Frist setzen, Dir die Kaufsache zu "übereignen" (beispielsweise sieben Tage).Wenn Du statt der E-Mail einen Brief verschickst (am besten als Einschreiben), erhöht das evtl. die Chance, das Dein Auktionspartner entsprechend reagiert
Lässt er die Frist einfach verstreichen, hast Du folgende Möglichkeiten
* Du verlangst vom Käufer statt der Waren Schadensersatz (§ 281 I BGB), also beispielsweise die Differenz zwischen Eurem Kaufpreis und dem Beschaffungspreis für die Ware bei einem anderen Händler.
* Du verlangst weiterhin die Lieferung.
Wenn Du einfach vom Vertrag zurückgetreten bist, ohne einen Schadensersatz von ihm zu verlangen, ist die Sache hier für Dich vorbei.
Bestehst Du allerdings weiterhin auf Lieferung oder forderst Schadensersatz, und der Verkäufer reagiert weiterhin nicht, wirst Du wohl den Weg über ein Gericht wählen müssen, um zu Deinem Recht zu kommen.
Es ist aber empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen.
PS Hast du mal seine"michseite"gelesen?(er hätte ein Anwalt)
EILT: melde ihm Sofort beim ebay an !!! der hat sein Volvo wieder eingestellt ( 170297083683 )
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=...
an @ k l -der VK sein Volvo wieder eingestellt ( 170297083683 )
.
Quelle(n): http://www.jurpc.de/rechtspr/20010255.htm http://www.internetrecht-rostock.de/olg-koeln-18-u... http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil15.h... - k lLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn er es vorzeitig beendet hat, und Ebay die 'Begründung akzeptiert hat, dann hast du keine Chance.
Wahrscheinlich hat er ein Sofort Kauf Angebot von einen Bieter erhalten, und der Preis war für ihn ok.
Da die Auktion nicht bis zum Ende gegangen ist, weiÃt du auch nicht ob du der Höchstbietende gewesen wärst.
Somit kannst du nichts machen. Da ja kein Vertrag zustanden gekommen ist, durch die vorzeitige Rücknahme.
- Alfred lLv 6vor 1 Jahrzehnt
Muss ihn aber abgeben. Die Regeln bei Ebay sehen vor, dass alles was ersteigert wurde, in den Besitz des Ersteigerers geht. Allerdings hat ein Ebay Verkäufer einmal ein Grundstück für 11 Euro versteigert, und sofort Widerspruch dagegen eingelegt. Er bekam zwar nicht Recht, aber die Familie die das Grundstück ersteigerte einigte sich auÃer gerichtlich auf einen Vergleich bei dem eine ziemlich hohe Summe Geld vom Verkäufer zu den Ersteigerern floÃ.
- vor 1 Jahrzehnt
Am besten Du setzt Dich direkt mit Ebay in Verbindung, sie werden Dir sicher helfen!
Viel Erfolg!
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- vor 1 Jahrzehnt
ja muà er war erst letzte Woche ein Urteil gefallen ,wenn ich es finde reiche ich nach.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn es ihm zu wenig ist,hätte als startpreis als beispiel 2000€ angeben müssen.das hat er nicht getan .er ist davon ausgegangen das 1€ startpreis ausreicht in der hoffnung das die leute darauf bieten.
da hat der gute pech gehabt.
an deiner stelle würde ich sofort einen anwalt einschalten.auserdem steht dort das nachverhandlungen ausgeschlossen sind !! das heist wenn es nur 5,30€ sind das die nachverhandlungen ausgeschlossen sind.
SO EIN GLÃCK WIE DU, MÃCHTE ICH AUCH EINMAL HABEN
- blumentopfLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hey wass willsde mit der Karre, die geht gar nich richdig ab. abber wennnse tieferleggn willischd, kannnstde dir melden, sonst mach doch was de willstd. und nerv hier nicht rum.