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KN fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 1 Jahrzehnt

Eine Frage zur Steuererklärung?

Auch wenn man am Ende eines Jahres geheiratet hat, wird man trotzdem für das ganze Jahr so berechnet, als wenn man schon verheiratet gewesen wäre?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    JA!

    Man hat weiterhin die freie Wahl zwischen den verschiedenen Veranlagungsformen. Die beste ist meist die Zusammenveranlagung (Ehegattenveranlagung). In seltenen Ausnahmefällen kann auch eine "getrennte Veranlagung" oder die "besondere Veralagung" Sinn machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, bei gemeinsamer Steuererklärung

  • vor 1 Jahrzehnt

    ...also, ich weiß nicht, woher der User "steuern_sparen" das hat, aber er hat Recht.

    Außer mit seiner pauschalen Einschätzung, dass die Zusammenveranlagung günstiger ist. Das muss man nämlich stets durchprüfen.

    Der richtige Link ist übrigens nicht irgendein Steuerberaterportal, ich mache sowas schließlich auch nicht. Der richtige Link ist der Verweis auf die Rechtsgrundlage, nämlich § 26 (1) EStG:

    Quelle(n): http://www.buzer.de/s1.htm?a=26&g=estg "Ehegatten, ... bei denen diese Voraussetzungen ... im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind..."
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