Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Wie würde die Strafe aussehen?
Möchte mal folgende Situation beschreiben und wissen, welche Strafe zu erwarten wäre:
Ein Mann, zwischen 23 und 26, sehr schlechtes Erlebt, psychischer Stress und Probleme, aber nie vorbestraft gewesen. Dieser wird von seiner Freundin betrogen. Er geht zum neuen Typen der Freundin hin und will ihn zurede Stellen, schlägt ihn so zusammen, dass es leichtere bis schwerere Verletzungen gibt( evtl. Nasenbruch, kieferbruch, oder nur blaues Auge). Anschliessend stellt sich der Täter und zeigt sich selbst an.
Wie würde diese Starfe wohl ausgehen?
2. Der selbe Typ, nicht vorbestraft, geht zu dem neuen seiner Freundin hin und bedroht ihn mit einem Messer, er droht ihn mit dem Tod, verletzt ihn aber nicht, oder kaum. Anschliessend geht er wieder zur Polizei und stellt sich selbst. Wie wird dann die Strafe aussehen?
Es geht nicht um mich
9 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zu 1.)
Hier wird neben der Körperverletzung auch der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt, da es wohl zum Einen keine große Gegenwehr gab, und zum Anderen wahrscheinlich schon heftiger (Faust, Gegenstände, Füße?) zugeschlagen wurde.
§§223, 223a StGB / jeweils Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Zu 2.)
Du stellst es bereits selbst fest!
Hier handelt es sich zunächst einmal um eine Bedrohung.
§ 241 StGB / Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Da die Bedrohung mittels einer Waffe (Messer) begangen wurde, wird hier zudem der Tatbestand der gefährliche Körperverletzung erfüllt. Dabei ist es unerheblich, ob eine Verletzung verursacht wurde. Wenn dir jemand ein Messer vor den Kopf hält und erklärt, dass er dich nieder macht, dann wirst du Angst haben oder dumm sein.
§ 223a StGB / Auch der Versuch ist strafbar...
Zudem dürfte im zweiten Fall auch der Tatbestand der Nötigung erfüllt werden, da davon auszugehen ist, dass diese Handlung auf eine Absicht hin erfolgt. (Bspl.: Lass die Finger von meiner Frau, o.ä.)
§ 240 StGB / Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Abschluss:
Im Strafrecht gibt es die sogenannte "Actio in libera Causa" Wenn du eine Straftat begehst und vorher schon weißt dass du dich anschließend reuig zeigen wirst, so wird dir die Reue nicht mehr helfen. Genauso wenig hilft es sich vor der geplanten Straftat zu betrinken, um anschließend den Alkoholkonsum zur Strafmilderung zu nutzen.
Das Strafmaß wird von Richter und Staatsanwaltschaft bestimmt. In beiden Fällen ist in einem erstmaligen Falle von einer Geldbuße auszugehen.
Quelle(n): StGB / Jura- Studium - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Zu 1.) Körperverletzung, § 223 Abs. 1 StGB --> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, aber Verfolgung der Tat nur mit Strafantrag des Geschädigten oder bei besonderem öffenltichen Interesse (§ 230 Abs. 1 StGB)
Zu 2.) Wenn er ihn "kaum" verletzt trotzdem Körperverletzung, s.O., zusätzlich Bedrohung, § 241 Abs. 1 StGB --> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Eventuell noch Nötigung, § 240 Abs. 1 StGB --> bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Die genannten Strafen geben wieder was möglich ist, bei der Strafzumessung wird dann geschaut, was verwirklicht wurde und was nicht, das Geständnis wirkt sicherlich strafmildernd.
- momratzLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich hatte
1. eine schwere Kindheit
2. sehr viel psychische Belastung
3. musste immer arbeiten
4. fühle mich von der umwelt schlecht behandelt
Darf ich jetzt jemandem ungestraft aufs M.... hauen?
Mann lasses, egal wie Du bereust es immer!
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hier ist doch in erster Linie nicht die zu erwartende Strafe relevant, sondern die menschliche Einstellung eines erwachsenen Mannes, der
den neuen Freund der abtrünnigen Freundin körperlich verletzen will.
Möglicherweise weis der gar nichts von einem verlassenen Ex-Freund und hat nicht die betrügende Freundin auch einen maÃgeblichen Schuldanteil. Und zu guter Letzt: Was soll das alles bewirken.
- vor 1 Jahrzehnt
In beiden Fällen handelt es sich um Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können.
Quelle(n): Siehe einfach mal im Strafgesetzbuch (StGB) nach. - Quasimodos KlonLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hängt sicherlich wohl vom Anwalt und einem psychologischen Gutachten ab. Die zwei verschiedenen Optionen klingen schon sehr nach Vorsatz.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Beim 2, denke ich, hat er keine Straftat begangen, er hat ihn nicht körperlich verletzt.
Und beim 1 glaube ich auch nur dass er, weil er ja noch nicht vorbestraft ist, Sozialdienst oder sowas machen müsste, aber auf keinen Fall Knast.
Also nicht 100% sicher, denk ich halt mal.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Haltlose Schläger gehören m.E. hinter Gitter und das für länger! Leider ist aber nur eine Bewährungsstrafe zu erwarten. Schade!