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Muss mein jetziger Arbeitgeber mir freigegeben wenn ich ein Vorstellungsgespräch..?

bei einem anderen Arbeitgeber wahrnehmen möchte oder sollte ich besser einen Tag Urlaub nehmen?

Update:

Ich habe noch nicht gekündigt und ich wurde auch nicht gekündigt.

@ alle, die Daumen runter sind nicht von mir .

8 Antworten

Bewertung
  • Petra
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie Orpheus sagt, nur wenn er dir gekündigt hat. In allen anderen Fällen mußt du selbst sehen, wie du das arrangierst. Falls du noch nicht gekündigt hast, solltest du sowieso versuchen, solche Gespräche in deine Freizeit zu legen. Du weißt ja noch nicht, was draus wird.

  • Y1aB
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Er muss dir definitiv nicht frei geben und das wird er wahrscheinlich (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) auch nicht!

    Dafür ist dein Urlaub (u.a.) da!

  • Tamara
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung die notwendige freie Zeit für die Stellensuche gewähren. Insbesondere gilt dies für Vorstellungsgespräche bei anderen Betrieben oder bei Stellenvermittlern. Dabei spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gekündigt hat.

    Wie viel Zeit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zugestehen muss, ist gesetzlich nicht festgelegt. In der Praxis wird ein halber Tag pro Woche als üblich angesehen, allenfalls aufgeteilt auf zweimal zwei Stunden. Allerdings nur für die tatsächliche Zeit des Bewerbungsgespräches. Nach/vor dem Vorstellungsgespräch auf der Arbeit erscheinen.

    Quelle(n): § 629 Freizeit zur Stellungssuche - Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
  • Schatz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das musst du mit Dir selbst ausmachen. Wenn ich in einer anderen Firma arbeiten möchte, wäre es taktlos, dafür um Freistellung zu bitten.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er Dich gekündigt hat, muss er Dir freigeben. Wenn Du selbst gekündigt hast, dann nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich musst du dafür Urlaub nehmen. Du wirst nur für jeden Arbeitstag bezahlt. Am Vorstelltag arbeitest du nicht für ihn. Außerdem sieht es normalerweise kein Arbeitgeber gern, wenn jemand woanders hinwechseln will. Außer, er will ihn/sie loswerden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Dein Chef mitbekommt dass Du Doich wo anders bewirbst wenn Du nicht von ihm gekündigt wurdest darf er Dir meines Wissens kündigen. Also sollte er nix davon wissen was heisst Urlaub nehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du von der Firma gekündigt wurdest, dann hast Du Anspruch Dich zu bewerben und dann darfst Du auch unter der Arbeitszeit gehen.

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